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Ja darf man. Keine Auflagen.
Kleine Korrektur...
Keine Auflagen speziell für Listenhunde.
Die sonstigen ortsspeziellen Auflagen, die für alle Hunde gelten, sollte man schon einhalten.
Wir haben hier jetzt z.B. so einen Rundwanderweg mit Spiel-/Wald-Infostationen für Familien mit Kindern.
Dort hat die Gemeinde jetzt Leinenpflicht, max. 1,5m Leine, verordnet.
Kann ich gut nachvollziehen, wenn sieht wo überall "Häufchen" lagen....
Steht auch an jedem "Eingang" zu diesem Weg, aber ettliche HH sind wohl absolute Analphabeten...
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Candavio ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Das ist für uns kein Problem. Chili ist im Urlaub eh maximal an der langen Schlepp. Aber dann würd ich jeweils die kurze Leine einpacken, jetzt wo ich das weiss mit den 1.5m.
 
Das ist für uns kein Problem. Chili ist im Urlaub eh maximal an der langen Schlepp. Aber dann würd ich jeweils die kurze Leine einpacken, jetzt wo ich das weiss mit den 1.5m.
das wäre vielleicht auch was für euch, ohne 1,5 m Leine, macht auch irgendwie keinen Sinn, kacken tun sie ja trotzdem.
 
Auf oder  am Weg hätte wohl nicht so gestört.
Aber  in den Spielbereichen, z.B. dem Sand der Landezone des Weitsprungs, oder den verschiedenen Segmenten des Barfuß-Parcours, das ist eine Mega-Sauerei...
 
Ne Sauerei ist es auf Wegen auch, aber du hast natürlich Recht: das ist noch viel übler. Sollte man nicht für möglich halten.
 
Gehe ich Recht in der Annahme, dass jetzt der Verkäufer den Makler bezahlt beim Hausverkauf?
 
Kommt das nicht darauf an, was zuvor vereinbart wurde?

Edit: Bei Mietwohnungen zahlt der Vermieter, bei kaufinmobimlien wird die Provision seit 2020 hälftig geteilt, sagt google.
 
Gilt nicht mittlerweile die Regel, dass der, der den Makler beauftragt, ihn auch zahlt?
 
Joy hab ich ja nicht mehr impfen lassen. Auch keine Tollwut, weil wir dachten das wir eigentlich nur noch in Deutschland Urlauben werden.
Die letzte war gültig bis 2021.


Nun fahr ich im September über die Grenze. Schweiz, Italien und Österreich.

Muss ich theoretisch jetzt wieder von vorne anfangen?
Im Netz steht, das man ja die 3 oder 4 Jahres Impfungen anerkennt und das man ja weiß das diese durchaus 7 Jahre "halten".

Wie lange ist die Wartezeit dazwischen? 4 Wochen?

Und dann die 21 Tage Wartezeit vor dem Grenzübergang, richtig?

Würden die theoretisch den Hund ein kassieren, wenn die Impfung nicht gültig wäre?


Und ja natürlich würde ich kein Risiko eingehen wollen.
 

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