Kleine Korrektur...
Keine Auflagen speziell für Listenhunde.
Die sonstigen
ortsspeziellen Auflagen, die für
alle Hunde gelten, sollte man schon einhalten.
Wir haben hier jetzt z.B. so einen Rundwanderweg mit Spiel-/Wald-Infostationen für Familien mit Kindern.
Dort hat die Gemeinde jetzt Leinenpflicht, max. 1,5m Leine, verordnet.
Kann ich gut nachvollziehen, wenn sieht wo überall "Häufchen" lagen....
Steht auch an jedem "Eingang" zu diesem Weg, aber ettliche HH sind wohl absolute Analphabeten...