Verena82
10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen!
Ich bin neu hier und bräuchte dringend eure Hilfe!
Bei uns im Tierheim sitzt ein Staffordshire Terrier-Mastino Mix. Der Hund wurde beschlagnahmt und eben ins Tierheim gebracht.
Ich habe versucht mich in den letzten Tagen etwas schlau zu machen, steige aber nicht ganz durch. Wir wohnen in Bayern. Der Hund wird laut TH als Kategorie II Hund geführt. Ist das richtig? Der Herr im TH hat nämlich selbst nicht viel Ahnung. Darf dieser Hund in Bayern überhaupt gehalten bzw. vermittelt werden? Gibt es Auflagen und Voraussetzungen. Laut meinen Recherchen (ich kann mich natürlich total täuschen) wäre er aber ein Kategorie I Hund und ich habe gelesen, dass diese in BAyern nicht gehalten werden dürfen.
Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen? Vielen Dank schonmal
LG Verena
Ich bin neu hier und bräuchte dringend eure Hilfe!
Bei uns im Tierheim sitzt ein Staffordshire Terrier-Mastino Mix. Der Hund wurde beschlagnahmt und eben ins Tierheim gebracht.
Ich habe versucht mich in den letzten Tagen etwas schlau zu machen, steige aber nicht ganz durch. Wir wohnen in Bayern. Der Hund wird laut TH als Kategorie II Hund geführt. Ist das richtig? Der Herr im TH hat nämlich selbst nicht viel Ahnung. Darf dieser Hund in Bayern überhaupt gehalten bzw. vermittelt werden? Gibt es Auflagen und Voraussetzungen. Laut meinen Recherchen (ich kann mich natürlich total täuschen) wäre er aber ein Kategorie I Hund und ich habe gelesen, dass diese in BAyern nicht gehalten werden dürfen.
Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen? Vielen Dank schonmal
LG Verena