Hallo,
die Steuerbedingungen sind regional unterschiedlich. Jedes Dorf kann seine eigene Hundesteuer festsetzen.
Beispielsweise hier gilt
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
§ 2
Steuerpflicht, Haftung
(1) Steuerpflichtig ist, wer einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Als Halter/-in des Hundes gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er/sie nicht nachweisen kann, dass der Hund in der Bundesrepublik Deutschland bereits besteuert oder von der Steuer befreit gehalten wird. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder das Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
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Hundesteuersatzung der Gemeinde Adelheidsdorf (bei mir erhältlich)
ciao
Andreas