@ APBT18 Ja, die Ordnungsämter verlangen in der Regel einen Nachweis, dass der Hund aus dem Tierschutz stammt.
Ich persönlich kenne kein Ordnungsamt, das einem Antragsteller für einen zugelaufenen AmStaff eine Haltegenehmigung erteilen würde... vor 2014 vielleicht noch, inzwischen nicht mehr. Aber wer weiß, vielleicht gibts ja doch noch Kollegen, die sowas machen? Vorstellen kann ich es mir nicht, bei uns wäre es ein absolutes NoGo.
Zum Gewichtsthema, hat nicht mal jemand ein Foto eines AmStaffs mit schlanker, athlethischer Figur? So mal zum Gegenstellen?
Gruß
tessa