Wie geht denn das, dass man den Hund trotz privater Übernahme behalten darf? Also ich dachte in NRW geht das nur durch Übernahme aus dem Tierheim? Mich interessiert das gerade total. Mag mir des mal jemand erklären? Davon ab bin ich über den Leidensweg des kleinen Knopfauges, wie so oft, mehr als schockiert. Ein wunderschöner Hund, den in seinen 8 Wochen schon soviel Leid wiederfahren ist.
Sie hat ihn ja nicht illegal angeschafft, sondern wo rausgeholt, wo er illegal angeschafft und gehalten wurde.
Das macht den Unterschied.
Sie ist zu dem Hund gekommen wie die Jungfrau zum Kind.
Hat dem Ordnungsamt die Daten der Verursacher gegeben und nun sind alle bemüht, das sich die Geschichte zum Guten wendet.
Das kann natürlich eine Person, die den Hund illegal angeschafft hat, vergessen, die gilt als unzuverlässig.
Aber diese Situation ist eine ganz andere.
Der Hund würde sonst im Tierheim landen. So erspart man dem Hund das Tierheim und wenn man ein OA hat, das zum mitdenken fähig ist, dann werden diese Personen auch eine Lösung im Sinne des Hundes finden, in dem Fall: Übernahme des Hundes durch seine Retterin.