Hunde mit mächtigem Biss
Die Beißkraft von Kampfhunden ist enorm: Sie beträgt bis zu 2,8 Tonnen. Ein normaler Schäferhund bringt es auf 700 Kilo, ein Mensch auf 110.
Eine erhöhte Hundesteuer von 1200 Mark im Jahr verlangt die Stadt für Tiere von 13 Kampfhunderassen sowie für andere Vierbeiner, die dem Ordnungsamt als gefährlich bekannt sind. Im Steuerbescheid taucht nicht die Bezeichnung Kampfhund auf, sondern die Rasse. Somit muss sich die Stadt mit den zur Steuer Veranlagten nicht über den unpräzisen Begriff Kampfhund streiten.
Die bestandene Wesensprüfung befreit Hund und Herrchen nicht von der erhöhten Steuer und auch nicht vom Leinenzwang. Der Hund darf jedoch ohne Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem hat der Halter nicht mehr die Pflicht, wegen der Hundehaltung den Wohnungswechsel anzuzeigen. Schließlich ist auch das Kampfhunde-Zuchtverbot hinfällig. Die Nachkommen des getesteten Hundes sind bis zum Beweis des Gegenteils aber als Kampfhunde einzustufen, sagt Christine Vogel vom Ordnungsamt. Eine Wesensprüfung sei auch eine Momentaufnahme. Werde der Hund dann "lässiger gehalten'', könne er wieder auffällig werden.
Vorbeugung gegen Gefährdungen durch Hunde kann auch von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ergriffen werden, urteilt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Das Verbot von Kampfhunden oder das Anleinen und das Tragen eines Maulkorbs im Haus und auf dem Grundstück könnten in die Hausordnung aufgenommen werden - nach allgemeiner Auffassung aber nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Spezielle Regelungen gegen einen bestimmten Störenfried seien problematisch. jos
Die Beißkraft von Kampfhunden ist enorm: Sie beträgt bis zu 2,8 Tonnen. Ein normaler Schäferhund bringt es auf 700 Kilo, ein Mensch auf 110.
Eine erhöhte Hundesteuer von 1200 Mark im Jahr verlangt die Stadt für Tiere von 13 Kampfhunderassen sowie für andere Vierbeiner, die dem Ordnungsamt als gefährlich bekannt sind. Im Steuerbescheid taucht nicht die Bezeichnung Kampfhund auf, sondern die Rasse. Somit muss sich die Stadt mit den zur Steuer Veranlagten nicht über den unpräzisen Begriff Kampfhund streiten.
Die bestandene Wesensprüfung befreit Hund und Herrchen nicht von der erhöhten Steuer und auch nicht vom Leinenzwang. Der Hund darf jedoch ohne Maulkorb ausgeführt werden. Außerdem hat der Halter nicht mehr die Pflicht, wegen der Hundehaltung den Wohnungswechsel anzuzeigen. Schließlich ist auch das Kampfhunde-Zuchtverbot hinfällig. Die Nachkommen des getesteten Hundes sind bis zum Beweis des Gegenteils aber als Kampfhunde einzustufen, sagt Christine Vogel vom Ordnungsamt. Eine Wesensprüfung sei auch eine Momentaufnahme. Werde der Hund dann "lässiger gehalten'', könne er wieder auffällig werden.
Vorbeugung gegen Gefährdungen durch Hunde kann auch von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ergriffen werden, urteilt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Das Verbot von Kampfhunden oder das Anleinen und das Tragen eines Maulkorbs im Haus und auf dem Grundstück könnten in die Hausordnung aufgenommen werden - nach allgemeiner Auffassung aber nur mit Zustimmung aller Eigentümer. Spezielle Regelungen gegen einen bestimmten Störenfried seien problematisch. jos