Tharin
15 Jahre Mitglied
Hi!
Ist er mit der "eigentlichen Vermieterin" zustande gekommen, dann hat schließlich dein Vermieter nicht gewechselt, lediglich die Verwaltung. Und da kommt dann auch nix in Betracht wie "Wenn es einem erlaubt ist, müssen sie es auch anderen erlauben."
Zudem weiß - lt. deiner Aussage, die hoffentlich auch gut bezeugt werden kann - dann denie Vermieterin schon die ganze Zeit über von deiner Hundehaltung.
Einziges Problem könnte dann noch die Rasse sein, zu der deine Hunde gezählt werden.
Und das wird recht unterschiedlich bewertet von Fall zu Fall - sprich Richter zu Richter.
Tharin
In dem ganzen Hü und Hott wäre es sicherlich nicht unerheblich zu wissen, ob nun dein Mietvertrag mit der "eigentlichen Vermieterin" zustande kam oder mit der Gesellschaft.Original erstellt von Bullimanu:
Das Problem ist, das wir vor ca 5 Jahren hier eingezogen sind und uns die Maklerin damals sagte, das die Hunde kein Problem seinen, nur haben wir nichts schriftliches bekommenund Hunde muß man genehmigen lassen.
Ist er mit der "eigentlichen Vermieterin" zustande gekommen, dann hat schließlich dein Vermieter nicht gewechselt, lediglich die Verwaltung. Und da kommt dann auch nix in Betracht wie "Wenn es einem erlaubt ist, müssen sie es auch anderen erlauben."
Zudem weiß - lt. deiner Aussage, die hoffentlich auch gut bezeugt werden kann - dann denie Vermieterin schon die ganze Zeit über von deiner Hundehaltung.
Einziges Problem könnte dann noch die Rasse sein, zu der deine Hunde gezählt werden.
Und das wird recht unterschiedlich bewertet von Fall zu Fall - sprich Richter zu Richter.
Tharin