bammel vor dem Vermieter

Bullimanu

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe heute von unserer Wohnungsbau Gesellschaft erfahren, das sie zusammen mit der eigendlichen Vermieterin eine Wohnungsbesichtigung machen wollen. Das Problem ist, das wir vor ca 5 Jahren hier eingezogen sind und uns die Maklerin damals sagte, das die Hunde kein Problem seinen, nur haben wir nichts schriftliches bekommen
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und Hunde muß man genehmigen lassen.
Was soll ich jetzt machen??? Soll ich alle Bilder ect abnehmen und die Hunde zu meiner Mutter bringen, oder soll ich mich stellen? Was würdet ihr machen??

ängstliche Grüße Manuela+Bullis
 
Ich würde ein ruhiges Gespräch im Vorfeld des Termines mit den Wohnungsbauverein suchen

Wenn dich sonst irgendwann ein Mieter anzeigt hast du schneller deine Kündigung als dir lieb ist und der Hund muss wahrscheinlich ins Tierheim

Jetzt kannst du im Vorfeld handeln und must nicht agieren.

Es ist aber natürlich eine schwierige entscheidung den es könnte auch ein nein zur Hundehaltung ausgesprochen werden

Was sagen Deine Nachbarn zu Deinen Hund
Wenn Sie Dir freundlich gesinnt sind mach doch eine Unterschriften Aktion, und nimm die Unterschriften mit zum Gespräch

Drücke euch die Daumen das alles klappt
Grüße von der Rasselbande aus Neulautern
 
Hi Manu,

telefoniert bitte vorher mit dem Mieterschutzbund und mit einem Anwalt!!!

Lieben Gruß
Meike
 
hi,

läuft das nach 5 J. nicht schon auf gewohnheitsrecht raus??

ansonsten mal Anwalt fragen.

gruß PJ
 
@PJ: "Gewohnheitsrecht" käme nur in Betracht, wenn dem Vermieter die Hundehaltung seit Jahren bekannt war und er nicht widersprochen hat; das ist hier aber nicht der Fall.

Ich würde zunächst einen Bekannten o.ä. bitten, sich als Mietinteressent auszugeben und tel. bei der Wohnungsbaugesellschaft anzufragen, ob sie die Haltung von SoKas genehmigen würden. Wenn sie das verneinen, hast du keine Chance, nachträglich die Zustimmung zu bekommen. Geben sie nämlich einem Mieter die Zustimmung, müssten sie sie auch allen anderen Mietern erteilen.

In diesem Fall würde ich die Hundehaltung weiterhin verschweigen. Wenn du nämlich jetzt beichtest, müssen sie tätig werden, sprich dir die Hundehaltung untersagen und dich mit Fristsetzung zur Abschaffung der Hunde auffordern. Es kann natürlich sein, dass euch irgendwann ein böser Nachbar verpfeift, aber das Ergebnis ist dann auch kein anderes.
 
Und das Gewohnheitsrecht trifft nicht bei Kampfis zu. Habe mir heute eine Hundezeitung gekauft dort steht ein Gerichtsurteil drin wo ein miter seinen Am Pit sofort wegzugeben hatte. Er hatte schon immer Hunde doch als er sich dann einen Kampfi holte war die Vermieterin strikt dagegen obwohl die anderen mieter ihr OK gaben. Der Hund musste weg... Da er ja als gefährlich eingestuft ist <img border="0" title="" alt="[Wütend]" src="mad.gif" />
 
Ich würde erst mal checken was das für eine Wohnungsbesichtigung ist.

Soll nur eine Bestandsaufnahme gemacht werden???
Wenn das der Fall ist, macht das nicht der Vermieter selbst, sondern beauftragt ein Ingenieurbüro oder sowas damit.
Die interessieren sich überhaupt nicht dafür, wer in der Wohnung lebt, sondern messen nur alles aus.

Habt ihr in nächster Zeit vor umzuziehen???

Wenn ja, würde ich die Hunde weiterhin verschweigen.

Wenn nicht, würde ich Wolgangs Tipp in Betracht ziehen.

Viel Glück
 
Hallo
Ich wohne auch bei einer Wohnungsbaugesellschaft
hier werden Hunde geduldet,d.h solang sich kein Mieter beschwerd dürfen auch sogenannte "Kampfhunde"gehalten werden.
Ich habe damals als Thai hier einzog,ihn zu jedem Mieter mit geschleppt und mir unterschreiben lassen,das sie nichts gegen ihn haben
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wenn Du das auch hast dürfte das doch ok sein oder?Und bei Dir wohnen doch sicherlich noch andere Hunde
oder nicht?Aber wenn es Dích so beunru´higt,das sie was sagen könnten bring sie doch zu Deiner Mutter.Aber da Du die Tiere so lange hast und noch nie Beschwerden da waren ,würd ich mich garnicht so Sorgen
LG Thai
 
Hey Bullimanu
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,und FALLS nicht,dann glaub' mir eins:Andere Vermieter,die mehr Verständnis für Hunde haben,haben auch schöne Wohnungen,
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!
Lieben Gruß,
Chris&Co.
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Hallo Christine
Das stimmt schon was Du da schreibst,das auch andere Vermieter schöne Wohnungen haben,nur selten möchte man Leute mit sogennanten "Kampfhunden"
LG Thai
 
Original erstellt von Christine Pax:
Hey Bullimanu
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!
Würde mir an Deiner Stelle mal nicht zu viel Kopf machen,weil wenn Du schon so lange da wohnst und bisher hat nie jemand was gesagt,dann wurden Deine Hunde vom Vermieter stillschweigend akzeptiert
,und dann kann er Dir die Hundehaltung nicht einfach so verbieten,es sei denn,es würden sich irgendwelche Nachbarn beschweren ö.ä. <img border="0" alt="[EvilGrins]" title="" src="graemlins/eg.gif" /> ! [/B]
Mit dieser Rechtsauffassung würdest du (bzw. Manu) vor jedem Gericht aber schwer auf die Nase fallen! Wie kommst du denn darauf, dass der Vermieter die Hundehaltung bisher stillschweigend akzeptiert hat? Wie kann er etwas stillschweigend akzeptieren, von dem er keine Kenntnis hat?

Kläre das mal genauer mit 'nem Anwalt oder Mieterschutzbund ab,damit Du bei der Besichtigung die richtigen Argumente parat hast.Und dann stell den Leuten Deine Hunde einfach vor,weil sie zu verstecken,könnte ein Fehler sein,1.verheimlichst Du in dem Moment Deinem Vermieter den Hund,womit das "Stillschweigend-akzeptiert-Argument" in Zukunft mit Sicherheit für Dich flachfällt,und 2.hast Du dann ständig "die Angst im Hinterkopf",daß es irgenwann doch Ärger mit dem Vermieter gibt.
Weder ein Anwalt noch der Mieterschutzbund werden Manu angesichts der eindeutigen Rechtslage mit den „richtigen Argumenten“ versorgen können. Lt. Manus Mietvertrag dürfen Hunde nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden und diese Zustimmung hat sie nicht. Die möglichen Folgen für den Fall, dass der Vermieter erst jetzt Kenntnis von der Hundehaltung erhält, habe ich in meinem ersten Posting aufgezeigt.

Ich denke mir,Du und Deine Hunde werdet's schon schaffen,die Leut' davon zu überzeugen,daß Ihr angenehme Mieter seid
Soviel Blauäugigkeit wird garantiert in’s Auge gehen, wenn die Wohnungsbaugesellschaft generell keine Hunde, insbesondere SoKas genehmigt. Deshalb wiederhole ich meinen Rat, diskret Erkundigungen bei der Gesellschaft über ihre „Hundepolitik“ einzuholen und sich dann entsprechend zu verhalten.
 
Bei sog. Kampfhunden gelten ganz andere Rechte als bei "normalen" Hunden!
 
Hier ein Urteil:

Landgericht Karlsruhe entscheidet gegen "Kampfhunde"

"Pitbulls" müssen draußen bleiben!

Vermieter müssen Hunderassen, die hinlänglich als gefährlich gelten, nicht in ihren Mietobjekten tolerieren. Sie dürfen sogar darauf bestehen, dass der Vierbeiner binnen kurzer Zeit endgültig das Haus verlässt. So entschied jetzt das Landgericht Karlsruhe (Az: 5S 121/01).

Der Stein kam ins Rollen, als der Mieter einer kleinen Wohnung, der dort zuvor jahrelang einen anderen hund gehalten hatte, sich einen American Pitbull Terrier anschaffte. Die Besitzerin des Mehrfamilienhauses hatte nie Einwände gegen den vorherigen Vierbeiner eingeräumt, reagierte aber mit verhementer Abehnung, als sie vom Pitbull-Mischling "Luzie" erfuhr. Die Vermieterin bestand auf eine sofortige Abschaffung des Tieres, stießß aber auf Widerstand der Hundehalter, die im Mietvertrag kein Verbot von Haustieren ausmachen konnten. Außerdem pochten sie auf Gewohnheitsrecht. Da sich keine zwischenmenschliche Einigung erzielen ließ, landete der handfeste Streit vor Gericht und führte jetzt zu folgendem Urteil: Das Landgericht Karlsruhe untersagte den Mietern die Haltung des so genannten Kampfhundes und drohte ein Ordnungsgeld an, falls man dem Urteil nicht umgehend nachkomme. Die Tatsache, dass die Tierhaltung nicht vertraglich geregelt sei, räume dem Mieter nicht automatisch das Recht ein, einen American Pitbull Terrier in einer kleinen Wohnung zu halten. Eine Erlaubnis des Vermieters sei zuvor auf jeden Fall einzuholen. Wie der Vermieter reagiere, liege einzig und allein in seinem Ermessen. Auch die Tatsache, dass jahrelang zuvor eine Hundehaltung toleriert worden sei, lasse kein Gewohnheitsrecht in Kraft treten. Der neue Hund sei schließlich nicht der gleiche wie sein Vorgänger und werde laut Landeshundeverordnung sogar als gefährlich eingestuft. Auch die Einwilligung der anderen Bewohner des Mietshauses, die besagt, dass sie ein so genannter Kampfhund nicht störe, ändere nichts an dem Verbot der Vermieterin. Schließlich könnten sich zukünftige Mieter durch die Präsenz des Hundes gestört fühlen oder bei seinem Anblick sogar Angst empfinden. Dem gelte es auf jeden Fall vorzubeugen. "Denn so mancher Wohnungssuchende verzichte, wenn er erfahre, dass er in diesem Haus regelmäßig einem Pitbull begegnen würde."

Quelle: Das deutsche Hundemagazin; Ausgabe 9-2002
----

Ich will jetzt hier gar nicht sagen was ich von so einem Urteil halte, dass kann sich sicherlich jeder denken. Allerdings zeigt dieses Urteil, dass man nicht, wie Wolfgang schon schrieb, zu blauäugig sein sollte! Lieber auf Nummer sicher gehen!
 
Hallo,

ich danke euch allen für eure Ratschläge. Da das mit der Wohnungsbesichtigung noch etwas dauert, habe ich nun per Fax um eine Hundehaltungsgenehmigung gebeten, ohne zu erwähnen,das wir Bullis haben,ich werde dann sehen, ob sie speziell nach der Rasse fragen oder nicht.Falls ja, werde ich die Hunde weiterhin verheimlichen und falls nicht und ich bekommen die Erlaubnis,werde ich zumindestens unsere alte Hündin hier haben, wenn sie kommen. Ich muß noch dazu sagen, das wir ein allein liegendes Einfamileienhaus mit Garten haben, wo nur vorne noch andere Mieter sind, mit welchen wir aber keine Probleme haben. Somit würde das Gerichtsurteil auf uns ja nicht zutrefffen, weil Niemand was mit unserem Haus oder Garten zutun hat.
Aber den Tipp mit dem anonymen Anruf bzgl SOKAS werde ich mal machen lassen, damit ich überhaupt weiß, wie die neue WOBAUG auf unsere Hunde zu sprechen ist.

MFG Manuela+Bullis
 
@ Wolfgang!
Och jo,mußt mich doch nicht gleich in Stücke reißen,bloß weil ich anhand meiner Erfahrungen vielleicht wirklich etwas blauäugig bin,oder,
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?!
Ich meine,kommt eben immer drauf an,wo&wie jemand wohnt,was ja aus Manu's Beitrag nicht so ganz hervorging.Klar,wenn man z.B. im Mehrfamilienhaus wohnt,am besten noch in 'ner Stadt "und überhaupt",dann hast Du mit Sicherheit Recht,da helfen keine "fadenscheinigen Argumente",sondern du wirst direkt per Gerichtsbeschluß vor die Tür gesetzt. Aber wenn die Situation etwas anders ist,wie z.B. bei mir,man in einem EFH wohnt (wie Manu ja auch),mit den Nachbarn gut klarkommt und es keine Beschwerden gibt...UND man schon so lange mit den Hunden da wohnt,dann ist es meiner Meinung nach durchaus einen Versuch wert,seine Hunde dem Vermieter vorzustellen,zu zeigen,wie nett sie sind und sich "darauf zu berufen",daß man halt schon soundsolange ein guter Mieter ist.Mag ja sein,daß man vor Gericht mit sowas nie durchkäme,aber davon bin ich auch gar nicht ausgegangen,sondern davon,daß Manu nach 'ner Lösung sucht,um mit ihrem Vermieter "von Mensch zu Mensch" Klarschiff zu machen,und das ist eben MEINER ERFAHRUNG NACH durchaus möglich.
Und was die Wohnungssuche angeht,habe ich die Erfahrung gemacht,daß man durchaus auch als "SoKa-Besitzer eine neue Bleibe finden kann!Ich habe den Leuten meinen Hund (bzw. zwischenzeitlich sogar zwei,wie derzeit auch,habe erst vor 4 Wochen von meinem Vermieter,der ursprünglich gar keine Hunde im Haus wollte,die Erlaubnis zur Haltung eines zweiten APBT's bekommen)vorgestellt,und nett wie meine Hunde sind,habe ich den Satz "Keine Kampfi's in meinem Haus..." noch nie zu hören bekommen,jede Hütte,die ich wollte,habe ich auch trotz Hund(en) bekommen,und ich bin nun insgesamt 4 mal mit Hund umgezogen. 'Tschuldigung,aber da wird man doch wohl das Recht haben, blauäugig zu werden,oder?!?
Gruß,
Chris
 
@ Manu: Im Zusammenhang mit Wohnungsbaugesellschaft denk ich immer erst an Mehrfamilienhäuser. Wenn du Mieterin eines Einfamilienhauses bist, sieht es doch schon besser aus. Dann fällt nämlich das Argument einer möglichen Gefährdung/Belästigung von Mitmietern weg. Oder ist die Eigentümerin eures Hauses auch Eigentümerin des angrenzenden Einfamilienhauses? Ist die Eigentümerin eures Hauses eine Privatperson oder auch eine Gesellschaft. Ich finde merkwürdig, dass die Eigentümerin die Verwaltung des Hauses einer Wohnungsbaugesellschaft übertragen hat und trotzdem an der Begehung teilnimmt.

Dennoch kann es dir natürlich passieren, dass dir eine Haltungsgenehmigung verweigert wird. Als Mieterin eines EFH hast du vor Gericht sicher bessere Chancen. Ob du allerdings eine Genehmigung für zwei SoKas erstreiten kannst ...? Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.

Hast du die Haltungsgenehmigung für einen oder zwei Hunde beantragt? Eine Haltungsgenehmigung gilt nämlich i.d.R. nur für einen Hund. Sie gilt i.d.R. auch nicht für SoKas, wenn die Rasse nicht ausdrücklich in der Genehmigung genannt ist.

Berichte doch mal, wie die Wohnungsbaugesellschaft auf deinen Antrag reagiert hat.

@Christine: Wenn ich jemand in Stücke reiße, sieht das anders aus
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. Ich bin nur nicht dafür, einen Ratsuchenden nach dem Motto "wird schon alles gut werden" in einer falschen Sicherheit zu wiegen und nachher geht die Sache in die Hose.
 
@Wolfgang

Ja die Vermieterin vom Vorderhaus und unserem Haus ist die selbe, aber du hast schon Recht, das kein Mieter gefährdet ist. Ich habe vorhin einen Bekannten bei der Wohnungsverwaltung anrufen lassen, er sollte sagen das er mit Bulli eine Wohnung sucht, und die Frau hat ihm gesagt, das es ganz vom Vermieter abhängt, einige wollen es nicht, andere haben keine Probleme. Ist doch schon mal gut,das sie nicht generell gegen SOKAs sind, zumal ich damals ja das Haus extra wegen meiner Hunde gemietet habe und notfalls werde ich die Marklerin von damals anrufen. Die kennt mich und meine Hunde auch noch von früher. Also gehe ich mal davon aus, das mein Antrag (für ein Hund)jetzt erstmal zur eigendlichen Vermieterin geschickt wird und drückt die Daumen, das es keine Hundehasserin ist
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Zwei hUnde anzumelden war mir doch etwas riskant, einen kann ich doch öfter mal zu pflege haben :cool: Ich werde euch auf jeden Fall berichten.
Den Mieterschutzbund würde ich auf keinen Fall um Rat bitten, denn als es mit den SOKAS losging haben die öffendlich dazu aufgerufen, das die Vermieter diese Hunde nicht dulden sollten <img border="0" alt="[SoAngry]" title="" src="graemlins/soangry.gif" />
Ich bin daraufhin sofort ausgetreten!

MFG Manuela+Bullis
 
Bevor ich meinen Patenhund Dusty aus dem TH holen konnte, habe ich auch ein Haus mit Garten zu mieten gesucht. Ich hatte schon zwei kleine Hunde, und selbst mit den beiden Winzlingen allein hat mir so mancher Vermieter quasi die Tür vor der Nase zugeschlagen. Bei denen, die die Kleinen akzeptiert hätten, gingen spätestens beim Stichwort AmStaff direkt die Alarmleuchten an. Und das, obwohl es sich dabei um einen 12 Jahre alten Hundeopa handelt, der kaum noch Zähne im Maul hat (na ja, etwas übertrieben, kommt der Sache aber nahe
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). Nun gut, es hat am Ende trotzdem geklappte, Dusty ist zuhause, seine Haltung ist im Mietvertrag ausdrücklich gestattet, und trotz einiger negativer Erfahrung bin ich der Meinung, daß man den Kopf nicht gleich hängen lassen sollte. Ich finde es schon ganz richtig, wie Manu es jetzt anstellt und drücke feste die Daumen, daß alles gut geht.

Viele Grüße,

Giladu
 
hi, ich halte es auch für etwas blauäugig einfach davon auszugehen, dass alles gut geht. Naja, Gunnar und ich sind auch ohne Listis da schon ganz schön auf die Nase gefallen und dass obwohl wir die Hunde bei Abschluss des Mietvertrages zwar nicht verschwiegen hatten, jedoch auch nicht in den Mietvertrag haben eintragen lassen. Wir haben eben an die Ehrlichkeit unserer Vermieterin appeliert und haben prompt die Quittung erhalten. Sie litt plötzlich unter Gedächtnisschwund ( und das mit 37 Jahren ) und hat uns auf Grund der Hunde gekündigt. Wir sind inzwischen umgezogen, in eine hundefreundliche Umgebung. Allerdings konnte uns der neue Vermieter schon fast leid tun, wir haben 4 DINA4 Seiten handschriftlichen Anhang an unserem Mietvertrag und das auf unseren Wunsch hin. Tja aus Schaden wird man Klug.
Drücke Dir dennoch ganz fest die Daumen, das alles Gut geht. Halt uns doch bitte auf dem Laufenden.
Viele Grüsse
Simone,Monti u. die dicke Lucy aus Wüstenrot
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Hm,wie gesagt,kann gut sein,daß mein Lösungsvorschlag blauäugig war
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.Denke trotzdem,daß es JE NACH FALL einen Versuch wert sein könnte,einfach zu versuchen,den Leuten seine Hunde "im guten näherzubringen",ich jedenfalls habe damit die besten Erfahrungen gemacht,und wenn sowas erstmal vor Gericht geht,hat man doch ohnehin keine Chance
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Dann doch lieber direkt versuchen,mit den Leuten vernünftig zu reden,kann zwar in die Hose gehen,aber das kann jede andere Lösung halt auch.Und welche nun für Manu die beste ist,kann sie ja selbst entscheiden,alles was ich wollte war,ihr "mitzuteilen",daß es auch (wenn auch nur wenige,das weiß ich ja nicht)Fälle gibt,in denen man mit Blauäugigkeit weiterkommt,hab ja nie gesagt,daß sie es so machen muß,net wahr!?!
Liebe Grüße
Chris&Co.
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