1. Muß man VOR der Übernahme eines Listenhundes beim zuständigen OA eine
vorläufige Haltergenehmigung beantragen. Logischerweise möchten die dann
gerne wissen, woher der Hund kommt. Da er bisher wohl in Hessen keinen
WT absolviert hat ist eine Abgabe an privat verboten, lediglich eine Abgabe
an ein Tierheim ist erlaubt.
2. Für nicht getestete Listenhunde gilt nur Leinenpflicht, diese entfällt nach
Bestehen des WT.
3. Besteht der Hund den WT nicht gibts hier keine permanente Leinen- und
Maulkorbpflicht, es ist auch keine Wiederholung des WT vorgesehen.
Normalerweise wird der Hund direkt vom WT weg beschlagnahmt und
in ein Tierheim verbracht. Dort wird er evtl. nochmals getestet und bei
wiederholtem Nichtbestehen getötet.
Und wenn der TE noch Fragen hat, meine Nr. findet man bei Hund und Halter