Ich versuche mal die Fragen zu beantworten, bei denen ich mir sicher bin,
aber zuvor den link zum Innenministerium BaWü
Hier findest du nicht nur die Polizeiverordnung, sondern auch die entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Bullterrier zählen in BaWü zur "Kat 1" siehe PolVOgefH §1 Abs. 2
daraus ergibt sich:
4.
Der Verhaltenstest wird von der zuständigen Polizeihundestaffel in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Veterinäramt abgenommen.
5.
Die Anmeldung erfolgt normalerweise über deine Gemeinde, bei der du deinen Bullterrier ja auch bei der Ortspolizeibehörde (gehört zur Gemeinde, nicht zur Polizei) melden musst.
6.
Auf den Verhaltenstest bereitest du dich am besten in einer guten Hundeschule vor.
7. Wir waren nur bei einmal bei dem Test. Aber ein Bekannter war auch mit seinem sechs Monate altem Hund ... und ein sechs Monate alter Hund muss natürlich noch nicht das können, was von einem 15 Monate alten Hund erwatet wird.
8.
Melden musst du wie gesagt deine Schmusebacke bei der Ortspolizeibehörde und die gehört zur Gemeinde.
Ob Kampfhundesteuer anfällt und dein Hund nach bestandenem Verhaltenstest überhaupt als steuermäßiger Kampfhund" zählt oder nicht, erfährst du aus der Hundesteuersatzung deiner Gemeinde.
(Unsere Maus ist nach PolVOgefH z.B. nie ein "Kampfhunde" gewesen, hat BHs, Team Test und freiwilligen Verhaltenstest bestanden, ist aber steuermäßig ein "Kampfhund" mit achtfachem Steuersatz. - Klage haben wir verloren.)
Über eine eventuelle Leinenbefreiung entscheidet nach bestandenem Verhaltenstest die Ortspolizeibehörde. Meist bekommen "Liste 1" Hunde in BaWü nur Maulkorbbefreiung, aber einige wenige Gemeinden erteilen wohl auch Leinenbefreiung.
Am besten, du fragst mal nett bei deiner Gemeinde an.
Oder du schreibst hier, in welcher Gemeinde du lebst ... und vielleicht hat ja jemand hier Erfahrungen mit deiner Gemeinde.
Kannst mir auch gerne eine PN oder E-Mail schicken.