Podi, lass uns in die Politik oder zum Gericht gehen.
So was ähnliches hab ich 12 Jahre lang gemacht. War ziemlich anstrengend. Hat aber trotzdem Spaß gemacht.
Ach echt, ups na das konnt ich ja nu nich wissen...
Als hier eine generelle Anleinpflicht eingeführt werden sollte, mußte ich sie erst auf die beiden Urteile des OVG Lüneburg aufmerksam machen.
Kann man diese Urteile irgendwo nachlesen...bestimmt oder? Hast du die zufällig?
Was die Rasse anbelangt. Klar könnte es ein Bummerang werden. Aber die meisten Leute können keinen Boxer vom Amstaff unterscheiden.
P.S. In unserer Satzung, die zurück datiert wurde, steht weder eine Rasse, noch etwas von gefährlichen Hunden. Gemeint ist aber, denke ich, wenn ein Hund auffällig geworden ist wird die höhere Steuer fällig.
Macht Sinn, ist das Geld für die notwendige Hundeschule weg!
Aber für viele Leute ist ein muskulöser Hund schnell ein "gefährlicher Hund".
Was die Satzungen angeht, sollten diese wirklich mal etwas angepasst werden...damit ein Normalbürger auch versteht was die von einem wollen. Ich hab nämlich auch schon daran gedacht, dass die mit der Bezeichnung "gefährliche Hunde", vielleicht einfach nur die auffällig gewordenen meinen.
Es gibt aber wiederum auch Satzungen die direkt eine Steuer für "Kampfhunde" haben..nicht nur für gefährliche Hunde. So langsam dämmerts mir...
Trotzdem verwirrend.