Hallo, liebe Freunde, ich habe drei Fragen, und hoffe, ihr könnte mir helfen.
Geht um einen in Sachsen-Anhalt gehaltenen Miniatur Bullterrier-Mix.
Frage 1:
M. W. gelten Gentests als nicht beweiskräftig, da sie nicht genau die Rasse bestimmen können. Ursprungs"rasse" war bei Pitbull, Stafford und Bully/MiniBully stets der Bull and Terrier, also müssten die genannten Rassen genetisch sehr nahe beieinander liegen. Gibt es dort aktuelle Gerichtsurteile zu?
Frage 2:
Was meint genau Phänotyp? MiniBully-Mix, der kein Downface und keine 3-eckigen Augen hat, dem man aber, wenn man Bullies kennt, als einen Mix erkennen kann, gilt er als Phänotypischer Bullterrier?
Auch hier: Gibt es Gerichtsurteile/Erfahrungswerte?
Frage 3:
Wo kann ich das Gerichtsurteil/den Beschluss nachlesen, der besagt, dass der Phänotyp entscheidend ist und behauptet, dass Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier die gleiche Hunderasse in verschiedenen Größen ist?
Kann jemand sonst was Hilfreiches oder Sinnstiftendes beitragen?
liebe Grüße, Farbenleere
Geht um einen in Sachsen-Anhalt gehaltenen Miniatur Bullterrier-Mix.
Frage 1:
M. W. gelten Gentests als nicht beweiskräftig, da sie nicht genau die Rasse bestimmen können. Ursprungs"rasse" war bei Pitbull, Stafford und Bully/MiniBully stets der Bull and Terrier, also müssten die genannten Rassen genetisch sehr nahe beieinander liegen. Gibt es dort aktuelle Gerichtsurteile zu?
Frage 2:
Was meint genau Phänotyp? MiniBully-Mix, der kein Downface und keine 3-eckigen Augen hat, dem man aber, wenn man Bullies kennt, als einen Mix erkennen kann, gilt er als Phänotypischer Bullterrier?
Auch hier: Gibt es Gerichtsurteile/Erfahrungswerte?
Frage 3:
Wo kann ich das Gerichtsurteil/den Beschluss nachlesen, der besagt, dass der Phänotyp entscheidend ist und behauptet, dass Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier die gleiche Hunderasse in verschiedenen Größen ist?
Kann jemand sonst was Hilfreiches oder Sinnstiftendes beitragen?
liebe Grüße, Farbenleere

ist die Frage von wann diese Urteile sind und ob diese wirklich für das Bundesland gelten... da nimmt man ja immer gerne was man gerade so braucht... ich habe ein Urteil gefunden, in dem das Verwaltungsgericht Meiningen sagt, dass ein MIni kein Standard ist (Aktenzeichen: 2K 361/12 Me vom 26.02.2013) -> Was ist in THüringen denn die Begründung, dass der Mini zum Standard gehört bzw. gab es zwischenzeitlich eine Überarbeitung des Gesetzes? In Sachsen-Anhalt verstehe ich die Begründung wenigstens an sich... also ich verstehe was die sagen wollen, auch wenn ich das mehr als dumm finde... in SAN wurde ja auch am 02.04.2012 gesagt, dass der MIni nicht zu den gefährlichen Hunden gehört, aber das war noch vor 2016 und der Überarbeitung des Gesetzes... (Aktenzeichen 2 A 13/11 vom Verwaltungsgericht Magdeburg .... vllt lassens ich trotzdem nette Argumente finden)
