Hallo, liebe Freunde, ich habe drei Fragen, und hoffe, ihr könnte mir helfen.
Geht um einen in Sachsen-Anhalt gehaltenen Miniatur Bullterrier-Mix.
Frage 1:
M. W. gelten Gentests als nicht beweiskräftig, da sie nicht genau die Rasse bestimmen können. Ursprungs"rasse" war bei Pitbull, Stafford und Bully/MiniBully stets der Bull and Terrier, also müssten die genannten Rassen genetisch sehr nahe beieinander liegen. Gibt es dort aktuelle Gerichtsurteile zu?
Frage 2:
Was meint genau Phänotyp? MiniBully-Mix, der kein Downface und keine 3-eckigen Augen hat, dem man aber, wenn man Bullies kennt, als einen Mix erkennen kann, gilt er als Phänotypischer Bullterrier?
Auch hier: Gibt es Gerichtsurteile/Erfahrungswerte?
Frage 3:
Wo kann ich das Gerichtsurteil/den Beschluss nachlesen, der besagt, dass der Phänotyp entscheidend ist und behauptet, dass Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier die gleiche Hunderasse in verschiedenen Größen ist?
Kann jemand sonst was Hilfreiches oder Sinnstiftendes beitragen?
liebe Grüße, Farbenleere
Geht um einen in Sachsen-Anhalt gehaltenen Miniatur Bullterrier-Mix.
Frage 1:
M. W. gelten Gentests als nicht beweiskräftig, da sie nicht genau die Rasse bestimmen können. Ursprungs"rasse" war bei Pitbull, Stafford und Bully/MiniBully stets der Bull and Terrier, also müssten die genannten Rassen genetisch sehr nahe beieinander liegen. Gibt es dort aktuelle Gerichtsurteile zu?
Frage 2:
Was meint genau Phänotyp? MiniBully-Mix, der kein Downface und keine 3-eckigen Augen hat, dem man aber, wenn man Bullies kennt, als einen Mix erkennen kann, gilt er als Phänotypischer Bullterrier?
Auch hier: Gibt es Gerichtsurteile/Erfahrungswerte?
Frage 3:
Wo kann ich das Gerichtsurteil/den Beschluss nachlesen, der besagt, dass der Phänotyp entscheidend ist und behauptet, dass Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier die gleiche Hunderasse in verschiedenen Größen ist?
Kann jemand sonst was Hilfreiches oder Sinnstiftendes beitragen?
liebe Grüße, Farbenleere