Mini Bully: Gentest/Phänotyp/LHG Sachsen-Anhalt +Aktuelle Rechtslage+

Farbenleere

Hallo, liebe Freunde, ich habe drei Fragen, und hoffe, ihr könnte mir helfen.
Geht um einen in Sachsen-Anhalt gehaltenen Miniatur Bullterrier-Mix.

Frage 1:

M. W. gelten Gentests als nicht beweiskräftig, da sie nicht genau die Rasse bestimmen können. Ursprungs"rasse" war bei Pitbull, Stafford und Bully/MiniBully stets der Bull and Terrier, also müssten die genannten Rassen genetisch sehr nahe beieinander liegen. Gibt es dort aktuelle Gerichtsurteile zu?

Frage 2:

Was meint genau Phänotyp? MiniBully-Mix, der kein Downface und keine 3-eckigen Augen hat, dem man aber, wenn man Bullies kennt, als einen Mix erkennen kann, gilt er als Phänotypischer Bullterrier?

Auch hier: Gibt es Gerichtsurteile/Erfahrungswerte?

Frage 3:

Wo kann ich das Gerichtsurteil/den Beschluss nachlesen, der besagt, dass der Phänotyp entscheidend ist und behauptet, dass Mini-Bullterrier und Standard-Bullterrier die gleiche Hunderasse in verschiedenen Größen ist?

Kann jemand sonst was Hilfreiches oder Sinnstiftendes beitragen?

liebe Grüße, Farbenleere
 
  • 29. März 2024
  • #Anzeige
Hi Farbenleere ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Der Mini-Bully ist eine anerkannte und eigenständige Rasse, die logischer Weise auch einen eigenen Gen-Pool hat. Dass dem auch so ist und sich die Rassen genetisch unterscheiden, habe ich selber mit einem Test herausgefunden.

Ich habe vor vielen Jahren einen Test machen lassen und dem Labor vorher nicht mitgeteilt, welche Rasse ich habe bzw. ich habe das Labor zuerst glauben lassen, dass es sich bei meinem Hund um einen Mix handelt, worauf mir das Labor mitteilte, dass ich ihrer Meinung nach einen reinsassigen Mini hätte!

Ein zweiter Test wurde daraufhin gemacht, um die 100 prozentigen reinrassigkeit festzustellen und dieser ergab ebenfalls , dass mein Hund ein 100 Prozent reinrassiger Mini wäre.

Es gibt keine Urteile, die besagen, dass Minis im Grunde die selbe Rasse wie Standards sind und sich nur in der Größe unterscheiden. Es haben sich zuletzt zwar Richter in Düsseldorf so weit aus dem Fenster gelehnt, dass sie alle anderen Argumente abgeschwächt haben und sich nur an der Größe orientiert haben, aber meines Wissens nach hat noch kein Richter gewagt, einen nachweislich von Minis abstammenden Hund als Standard zu deklarieren.

Das alles wird Dir aber wahrscheinlich in Sachsen Anhalt nicht helfen, weil man dort seine eigene Wahrheit hat und die Sachlage so ausgelegt wird, wie es einem gefällt.

Die kann nur ein Anwalt erklären, welche Möglichkeiten und Chancen Du hast.

Meiner Meinung nach solltest Du Dich durchsetzen können, wenn Du glaubhafte Nachweise vorlegen kannst. Was glaubhafte Nachweise sind, wird im Endeffekt ein Richter entscheiden.

Auch wenn in Sachsen Anhalt das Erscheinungsbild ausreicht, um die Rasse zu bestimmen, ist bei Zweifeln eine Klärung notwendig. Völlig willkürlich können die Behörden ihren Willen nicht durchsetzen, auch wenn sie das gerne wollten.

Wende Dich lieber an einen Anwalt und lass Dich aufklären. Das Internet ist nicht immer ein guter Ratgeber. Gerade auf Facebook wird unglaublich viel Halbwissen als Wahrheit verkauft. Da werden persönliche Erfahrungen als allgemein gültige Wahrheiten verkauft.

Nur weil ein Mensch von der Behörde irgendwo erklärt, dass Minis das selbe wie Standards sind, keine Gentests anerkannt werden und auch alles andere ignoriert wird, bedeutet das nicht, dass es auch so richtig ist.
 
Zu deiner Frage 3: (Ich hoffe, ich habe die richtig "interpretiert", weil ich kein Urteil oder sonstiges beitragen kann, sondern nur, warum der Mini in Sachsen-Anhalt auf der Liste steht) Leider ist es in Sachsen-Anhalt so, das der Rassestandard des Bullterriers von 2001 gilt und zu diesem Zeitpunkt war der Mini noch keine eigenständige Rasse, sondern quasi auch ein Standard.

Und dass der Phänotyp entscheidend ist, wurde glaube ich einfach so festgelegt? Aber da müsste ich nochmal genauer nachlesen.
 
Aber ich glaube, ich weiß was du meinst mit den Urteilen. Die beziehen sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, aber schreiben kein Urteil dazu.... Sehr clever XD
 
Sachsen-Anhalt macht ja auf Gutsherren Art was sie wollen. Den Mini haben sie weder in Sachsen-Anhalt noch in Thüringen gelistet, sondern handhaben entgegen eindeutiger Urteile die Sachlage so, als ob der Mini keine eigenständige Rasse wäre.

Aber diese Willkür ist nicht nur bei dem Thema zu beobachten, sondern bei vielen anderen Themen bundesweit und zwar das der Staat die Rechte der Bürger mit fadenscheinigen Begründungen beschränkt.

Die Macht haben Leute, die alles gleich haben wollen und vor allem Angst haben, was von der Norm abweicht. Das ist typisch für die heutige Zeit.

Bei uns in NRW und speziell in Düsseldorf ist es so, dass die Ordnungskräfte Minihalter verfolgen, aber ihnen egal ist, dass sich eine Straße weiter ein Taxifahrer von einer minderjährigen Drogenabhängigen oral befriedigen lässt... oder sie sich nicht um eine Hilfe suchende Frau gekümmern wollen, der die Handtasche in dem Moment geklaut wurde, nur weil man sich um mich und meinen Hund kümmern will. Kein Witz! Die arme Frau kam Hilfe rufend auf uns zu, während die Beamten meine Papiere prüften und rannte dann weiter hinter den zwei jungen Männern hinterher, weil die beiden Beamten keine Anstalten machten, ihr zu helfen.
 
Aber mit dieser Herangehensweise haben sie ihn ja dann doch gelistet :gruebel: ist die Frage von wann diese Urteile sind und ob diese wirklich für das Bundesland gelten... da nimmt man ja immer gerne was man gerade so braucht... ich habe ein Urteil gefunden, in dem das Verwaltungsgericht Meiningen sagt, dass ein MIni kein Standard ist (Aktenzeichen: 2K 361/12 Me vom 26.02.2013) -> Was ist in THüringen denn die Begründung, dass der Mini zum Standard gehört bzw. gab es zwischenzeitlich eine Überarbeitung des Gesetzes? In Sachsen-Anhalt verstehe ich die Begründung wenigstens an sich... also ich verstehe was die sagen wollen, auch wenn ich das mehr als dumm finde... in SAN wurde ja auch am 02.04.2012 gesagt, dass der MIni nicht zu den gefährlichen Hunden gehört, aber das war noch vor 2016 und der Überarbeitung des Gesetzes... (Aktenzeichen 2 A 13/11 vom Verwaltungsgericht Magdeburg .... vllt lassens ich trotzdem nette Argumente finden)

Aber es stimmt schon, wie sich so alles immer widerspricht ist total widerlich...

Bei uns in NRW und speziell in Düsseldorf ist es so, dass die Ordnungskräfte Minihalter verfolgen, aber ihnen egal ist, dass sich eine Straße weiter ein Taxifahrer von einer minderjährigen Drogenabhängigen oral befriedigen lässt... oder sie sich nicht um eine Hilfe suchende Frau gekümmern wollen, der die Handtasche in dem Moment geklaut wurde, nur weil man sich um mich und meinen Hund kümmern will. Kein Witz! Die arme Frau kam Hilfe rufend auf uns zu, während die Beamten meine Papiere prüften und rannte dann weiter hinter den zwei jungen Männern hinterher, weil die beiden Beamten keine Anstalten machten, ihr zu helfen.
Hast du mal bei der Behörde angefragt, welche Prioritäten diese setzen? Da bekommt man in der Tat den Mund nicht mehr zum wenn man sowas liest... :eek:

@Farbenleere Ich hätte noch ein paar Urteile gefunden, falls die noch gebraucht werden:
3 L 230/13 vom 04.06.2014 vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt -> Rassebestimmung bei Mischlingshunden
18 L 3440/16 vom 19.10.2016 vom Verwaltungsgericht Düsseldorf -> Unterrscheidung zwischen Bullterrier und Miniatur-Bullterrier
1 L 959/12.MZ vom 21.08.2012 vom Verwaltungsgericht Mainz
 
Hallo, kurzes Update zu meiner Situation, und neue Frage.

Habe vom Ordnungsamt den Bescheid über die erhöhte Hundesteuer bekommen, aber keinen Bescheid über sonstige Auflagen, Maulkorb- Leinenzwang, Kastration, Wesenstest o.Ä.
Bei meinem AmStaff habe ich damals direkt nach der Anmeldung den Auflagen-Bescheid bekommen.

Ist es erfolgversprechend auf diesen Umstand zu verweisen, wenn man ertappt wird, einen nicht-Maulkorb-tragenden (ist noch nicht vollends dran gewöhnt, streift sich das Halti öfters ab, sodass ich ihn momentan meistens ohne führe) Mini-Bully zu führen?
 
Warte mal kurz,du hast doch in deinem Profil Leipzig stehen. Das ist ja nicht Sachsen-Anhalt.

Und zu deiner Frage: Ich habe den ganzen Mist durch hier,lass dich einfach zur Sicherheit des Hundes nicht erwischen,bis geklärt ist was nun rauskommt wegen der Rasse und Einstufung. In Sachen-Anhalt verstehen die meisten Ämter keinen Spaß mehr.
 
Gentest/Phänotyp-Unendliche Geschichte.

Da es nicht nur für mich, sondern auch für die Dame mit dem OEB/Boxer-Mix ( @quindtina ) interessant ist, noch mal Fragen in die Runde:

Erfahrungswerte:

Wer von Euch konnte schon durch einen Gentest die Ämter davon überzeugen, doch keinen Listenhund zu haben, bzw. wer kennt Fälle, wo dies der Fall war?

Wer von Euch hat einen Gentest angeordnet bekommen, um die Listenhund-Eigenschaft zu bestätigen oder zu falsifizieren?
Ist so etwas überhaupt schonmal zu einen solchen Fall gekommen?
 
Ob ein Gentest schon einmal verlangt wurde, kann ich Dir nicht sagen, aber das ist meiner Meinung nach auch der falsche Ansatz, denn für den Halter kann es nicht verkehrt sein, einen solchen Test zu haben. Vorsorglich würde ich jedem alles empfehlen, was die eigene Position stärkt.

Das Amt entscheidet darüber, ob der Nachweis erbracht wurde, oder ob Zweifel bestehen, aber genauso hat man als Halter das Recht, den Nachweis durch Fakten zu schaffen. Wenn das Amt einen Gentest nicht akzeptiert, kann das Inn Streitfall Sinn gericht anders sehen. Vor Gericht ist ein Gentest eine Hürde, die das Amt überwinden muss.

Gentest können übrigens eindeutig klären, ob der Hund Mini Gene hat. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Man sollte sich nicht wehrlos den Ämtern hingeben. Gegen diese Willkür muss man sich wehren.
 
Jetzt bin ich völlig durcheinander. Erst ging es um einen Mini Bulli,jetzt geht es um einen OEB Mix.
Fakt ist,wehren gegen die Willkür ist völlig richtig,hat mir 1,5 Jahre gebracht.
Aaaber das neue Gesetz sieht keine Gentests vor,in einem anderen Thread wurde darüber gut aufgeklärt.
Bei einem OEB Mix wird wohl mit Sicherheit die Pit- oder Staffbeteiligung mit rauskommen.

Ist ja auch logisch,wie erklärt wurde ist der Oeb eine Rückzüchtung und da ist der Pit Bull nunmal beteiligt gewesen.

Versucht einfach einen ordentlichen Gutachter zu finden und vorallem lasst euch mit dem Mini nicht erwischen ohne Leine und Maulkorb,solange nicht geklärt ist wie er eingestuft wird.


Meine Freundin hat mit ihrem Mini(mit VDH Papieren), freiwillig Wesenstest gemacht und fertig war die Kiste. Sachkunde hatte sie eh,da sie noch einen Staff hat.

Solange ich mit den Ämtern im Streit lag wegen der Geschichte,habe ich Joker ordentlich mit Leine und Maulkorb geführt,um die nicht noch zu provozieren.
Leider sitzen die am längeren Hebel. Die ziehen Hunde ein,ohne mit der Wimper zu zucken.
 
Hallo, kurzes Update zu meiner Situation, und neue Frage.

Habe vom Ordnungsamt den Bescheid über die erhöhte Hundesteuer bekommen, aber keinen Bescheid über sonstige Auflagen, Maulkorb- Leinenzwang, Kastration, Wesenstest o.Ä.
Bei meinem AmStaff habe ich damals direkt nach der Anmeldung den Auflagen-Bescheid bekommen.

Ist es erfolgversprechend auf diesen Umstand zu verweisen, wenn man ertappt wird, einen nicht-Maulkorb-tragenden (ist noch nicht vollends dran gewöhnt, streift sich das Halti öfters ab, sodass ich ihn momentan meistens ohne führe) Mini-Bully zu führen?


Und zu der Sache kann ich dir ganz klar sagen: Die gehen davon aus das du weißt einen Gefährlichen Hund zu führen,damit auch mit Maulkorb und Leine.
In Sachsen-Anhalt ist übrigens auch kein Halti als Maulkorbersatz erlaubt.
 
Hey Leute, bin neu hier und stelle hier einfach mal ein paar Fragen.


Kann mir einer einen guten Gutachter bzw Veterin Empfehlen. Wer hat Erfahrung mit dem Wesenstest bzw ab wann bekommt man die Einstufung Maulkorb? Lg
 
Du brauchst keinen Gutachter sondern einen Sachverständigen zur Abnahme des Wesenstest. Weiterhin brauchst du einen Sachkundenachweis, den kannst du nur in Magdeburg machen.

Worum handelt es sich denn? Hast du einen im Einzelfall eingestuften Hund oder einen Hund von der Liste?
 
Moin, erstmal danke für deine Antwort. Ich habe einen Wesenstest abgelegt, ca vor 2 Wochen. Der ist für den Hund nicht wirklich positiv ausgefallen. Er muss Maulkorb tragen. Das ist für mich ein Schock. Aber ich sehe das anders, es war was persönliches. Mein Hund hat sich korrekt verhalten bzw absolut nicht aggressiv. Halt sehr viel Spielverhalten. Test 33 / 34 wurde mit 4 Bewertet. Ist aber kein Grund, ein Maulkorb zu tragen.

Mit Magdeburg habe ich telefoniert, Sachkunde Nachweis muss ich nur machen, wenn ich aufgefordert werde bzw nach einen Vorfall wäre.

Ich habe eine mini Bully Dame . Vielleicht kann du mir einen Sachverständigen empfehlen bzw mir Rat geben, wie ich mich jetzt verhalten soll. Bin bereit einne neuen bei jemanden anders zu machen.

Video wird mir nicht rausgegeben bzw Einsicht wird mir verweigert. Mir wurde gesagt ich kann dagegen gerne klagen bzw gerichtlich vorgehen.

Lg
 
Dann such dir schnell n Anwalt, wie bei allem wird's hier Fristen geben. HIer wird immer der RA Weidemann genannt, der sich mit den Listen gut auskennt.
 
Mit ihm habe ich gestern geredet. Habe ihn auch alles zukommen lassen. Trotzdem möchte ich mich drum kümmern. Und vielen Ärger aus dem Weg gehen. In meiner Gemeinde sind Listenhunde nicht gerne gesehen, laut Aussage. Daher möchte ich da vor greifen. Einfach den Wind aus den Segeln nehmen
 
Mit ihm habe ich gestern geredet. Habe ihn auch alles zukommen lassen. Trotzdem möchte ich mich drum kümmern. Und vielen Ärger aus dem Weg gehen. In meiner Gemeinde sind Listenhunde nicht gerne gesehen, laut Aussage. Daher möchte ich da vor greifen. Einfach den Wind aus den Segeln nehmen
Was willst du denn machen ausser Einsprache? Und die sollte rechtlich neutral begründet sein. Natürlich weiss jeder hier, dass die Listen Quatsch sind. Aber das hilft auch nichts.
Das beste was du zukünftig machen kannst, um die Vorurteile zumindest gegenüber deinem Hund zu mildern ist es, ein positives Beispiel zu sein.
 
Nur so als Verständnisfrag : darf man denn den Wesenstest wiederholen? Gibt es da Fristen?
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Mini Bully: Gentest/Phänotyp/LHG Sachsen-Anhalt +Aktuelle Rechtslage+“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Stefciu
Zabaione wiegt 19 kg und bekommt 80g TroFu zum Frühstück. Wenn er nicht von Haus aus so ein gründlicher "Kauer" wäre, bräuchte er da auch nur einmal tief Luft holen... Ich halte ihn auf Grund seines "Riesendackel"-Körperbau's aber auch eher knapp.
Antworten
7
Aufrufe
602
Candavio
Candavio
Cahn
An Flöhe habe ich auch sofort gedacht. Die hatte sich unser Hund vor ein paar Wochen beim Spiel mit einem anderen Hund eingefangen. Das waren genau die gleichen Symptome, wo wir erst an eine Entzündung der Analdrüsen oder schlimmeres dachten. Beim näheren Hinsehen bei gutem Tageslicht konnte...
Antworten
3
Aufrufe
937
A
B
Mich erinnert das immer an meinen Neffen. Der war so vier oder Fünf Jahre, als er an der Supermarktkasse unbedingt ein Kinderschokoladeei wollte. Nachdem es “nein“ hieß, hatten wir das volle Programm. Trampeln, schreien, sich auf den Boden schmeissen. Der Kleine war krebsrot vor Wut und...
Antworten
14
Aufrufe
3K
Cornelia T
Cornelia T
T
Mein Standart ist 38cm hoch und wiegt 18kg.
Antworten
10
Aufrufe
1K
Gibsy&Stoja
Gibsy&Stoja
Zurück
Oben Unten