Aktuelle Hundeverordung in Niedersachsen???

Podi, lass uns in die Politik oder zum Gericht gehen. ;)

So was ähnliches hab ich 12 Jahre lang gemacht. War ziemlich anstrengend. Hat aber trotzdem Spaß gemacht.

Ach echt, ups na das konnt ich ja nu nich wissen... ;)

Als hier eine generelle Anleinpflicht eingeführt werden sollte, mußte ich sie erst auf die beiden Urteile des OVG Lüneburg aufmerksam machen.

Kann man diese Urteile irgendwo nachlesen...bestimmt oder? Hast du die zufällig?

Was die Rasse anbelangt. Klar könnte es ein Bummerang werden. Aber die meisten Leute können keinen Boxer vom Amstaff unterscheiden.

P.S. In unserer Satzung, die zurück datiert wurde, steht weder eine Rasse, noch etwas von gefährlichen Hunden. Gemeint ist aber, denke ich, wenn ein Hund auffällig geworden ist wird die höhere Steuer fällig.
Macht Sinn, ist das Geld für die notwendige Hundeschule weg!

Aber für viele Leute ist ein muskulöser Hund schnell ein "gefährlicher Hund".

Was die Satzungen angeht, sollten diese wirklich mal etwas angepasst werden...damit ein Normalbürger auch versteht was die von einem wollen. :rolleyes: Ich hab nämlich auch schon daran gedacht, dass die mit der Bezeichnung "gefährliche Hunde", vielleicht einfach nur die auffällig gewordenen meinen.

Es gibt aber wiederum auch Satzungen die direkt eine Steuer für "Kampfhunde" haben..nicht nur für gefährliche Hunde. So langsam dämmerts mir... :idee: ;)

Trotzdem verwirrend.
 
  • 29. April 2024
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Hi DanFran ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na, mit sowas ähnlichem meinte ich wirklich sowas ähnlichem.
12 Jahre Betriebsratsmitglied in einem ehemals grossem Betrieb, zeitweise Vorsitzender und aktiver Gewerkschafter. Da muß man sich auch mit Gesetzestexten und Urteilen rumschlagen.
Schult aber, auch andere Gesetze und Urteile bzw. Urteilsbegründungen zu lesen und aus zu legen.

Hier die Urteile zur Anleinpflicht:





Gibt auch eins vom OVG in NRW, das finde ich aber im Moment nicht.

Die Urteilsbegründungen finde ich auch für andere Streitigkeiten in Sachen Hund verwertbar. Man muß es nur passend auslegen.
 
Ahso, also im entferntestem Sinne...ähnlich. ;)

Danke für die Links, da werd ich mal rein schauen.
 
P.S. In unserer Satzung, die zurück datiert wurde, steht weder eine Rasse, noch etwas von gefährlichen Hunden. Gemeint ist aber, denke ich, wenn ein Hund auffällig geworden ist wird die höhere Steuer fällig.
Macht Sinn, ist das Geld für die notwendige Hundeschule weg!

Ich frage mich, ob der Hund nun durch die erhöhte Steuer ungefährlicher wird.
Bei einer Versicherung ist es noch nachvollziehbar, aber bei Steuern?
Es wäre ja das gleiche, wenn ich einen Autounfall verursache, das dann nicht die Versicherung sondern die Steuer erhöht wird.
Wie schon gesagt, ich würde mich wehren.
 
Also hirnrissig finde ich das ganze so oder so... In unserer Gemeinde stehen wirklich diese Rassen direkt auf einer Liste für die man dann eben den hohen Steuersatz verlangt... Aber ich werde das erstmal so machen... Keine schlafenden Beamten wecken... Zum Glück habe ich nämlich wirklich super nette Nachbarn. Und ringsrum Feld von daher hoffe ich wird mir keiner einen Stein in den Weg legen...
 
Aber ich werde das erstmal so machen... Keine schlafenden Beamten wecken... Zum Glück habe ich nämlich wirklich super nette Nachbarn. Und ringsrum Feld von daher hoffe ich wird mir keiner einen Stein in den Weg legen...

Drück dir alle vier Daumen - oder wieviel waren es noch!?
 
Habe erfolglos versucht heraus zu finden, auf welchem Gesetz das Recht der Gemeinden beruht eine Hundesteuer zu erheben.
Dann fiel mir ein, dass ein netter Verwandter Verwaltungsrecht studiert.
Er warf mir mehrere Paragraphen und Gesetze um die Ohren, aus denen es sich dann ableitet.
Angefangen vom Grundgesetz.
Aber die Hundesteuersatzungen unterliegen logischerweise immer noch den anderern Gesetzen. So auch dem Gleichheitsgrundsatz aus dem Grundgesetz.
In Niedersachsen gibt es keine Rasselisten mehr, also sind auch alle Hunde in der Hundesteuersatzung gleich zu behandeln.
In den Bundesländern, in denen es Rasselisten gibt, kann und wird die Gefahrenabwehr durch Kampfhunde ( die ja per Gesetz festgelegt sind ) als Grund für die höhere Steuer angeführt.
Die Begründung hat glücklicherweise ja auch schon ein paar Dellen bekommen.
 
Soooooo nun ist die Süße da. Es hat alles gut geklappt, na ja und das Verhältnis zu meinen Katzen ist ausbaufähig:)
Sie war in ihrem alten Wohnort übrigens die 5 Jahre als Boxermischling angemeldet und es gab nie Ärger, sie ist nie auffällig geworden ect. Dann dürfte es doch erst Recht überhaupt kein Problem geben wenn ich sie als Boxermischling anmelde, oder? Sie kann ja nicht nach fünf Jahren aufeinmal ein anderer Hund sein...
 
Soooooo nun ist die Süße da. Es hat alles gut geklappt, na ja und das Verhältnis zu meinen Katzen ist ausbaufähig:)
Sie war in ihrem alten Wohnort übrigens die 5 Jahre als Boxermischling angemeldet und es gab nie Ärger, sie ist nie auffällig geworden ect. Dann dürfte es doch erst Recht überhaupt kein Problem geben wenn ich sie als Boxermischling anmelde, oder? Sie kann ja nicht nach fünf Jahren aufeinmal ein anderer Hund sein...

Na ja, nicht jeder ist ein Kenner, was Rassen anbelangt.
Wenn man dir sagt es wäre ein Boxermischling wird es wohl so sein.
Falls überhaubt gefragt wird!
 
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