Abartige und entwürdigende Fragen an Hundehalter

merlin

20 Jahre Mitglied
Abartige und entwürdigende Fragen an Hundehalter

Rund 1 400 registrierte Hundebesitzer in Warstein (NRW)wurden vom Ordnungsamt angeschrieben und mit den neuen Regelungen konfrontiert. "Wir wissen ja nicht, ob der im Steueramt gemeldete Hund ein Pekinese oder ein Bullterrier ist" - hier liegen Problematik und Vorteile der neuen Verordnung deutlich auf der Hand: Zum Einen müssen sich z.B. vorbildliche Hundeführer den lächerlichsten Fragen stellen ("Haben Sie schon mal gemordet?"), andererseits bekommt die Stadt mit dem Hundekataster endlich eine Statistik an die Hand, mit der sich arbeiten lässt.

130 Antworten sind bislang wieder eingetroffen, eingesandt von Hundehaltern, deren Tiere entweder in die Klassen eins oder zwei fallen, oder deren Hunde größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind. Die meisten Probleme hatte man aber mit Nicht-Betroffenen, deren vierbeinige Hausgenossen deutlich kleiner sind, die aber das Beischreiben überhaupt nicht durchgelesen hatten.

Für sie ist die Verordnung nämlich völlig bedeutungslos. Niemand, der einen Rauhaar-Dackel besitzt, muss sich fragen lassen, ob er vergewaltigt hat oder Raubmörder ist. Bei den sogenannten Kampfhunderassen, bei auffälligen Tieren oder bei größeren Rassen ist das zwar etwas Anderes, aber auch hier hat sich nicht das Ordnungsamt die vermeintlich strittigen und entwürdigenden Fragen einfallen lassen, sondern der Gesetzgeber. Fachdienstleiter Willi Dicke: "Wir setzen das nur um."

"Mein Hund ist Bluter, dem kann ich keinen Chip einsetzen lassen" bis hin zum "Ich kann nicht lesen, erklären Sie mir das" - das Team musste sich viel anhören und auch abwägen. Zum Beispiel den Antrag eines Dobermann-Besitzers auf Erlass des Maulkorbzwangs für sein Tier, immerhin ein Schutzhund-Weltmeister. "Natürlich können wir abwägen", räumt Dicke ein, "aber wir haben uns auch an die Verordnung zu halten."

Acht landläufig als Kampfhunde bezeichnete Tiere wurden dem Ordnungsamts gemeldet, die meisten meldeten ihre Tiere schon an, lang bevor die Verordnung griff, schon zur eigenen Sicherheit. Besitzer sogenannter "Größerer Hunde" haben übrigens noch bis Mitte 2001 Zeit, ihre Tiere zu melden. Zuwiderhandlungen gegen die Landeshundeverordnung können mit Bußgeldern bis zu 2000 Mark geahndet werden.

Als Hundepolizei will man aber auf keinen Fall auftreten: "Wir werden nicht mit dem Zollstock und dem Hundeführer in der Hand kontrollieren", weiß Rudi Hötte um wichtigere Aufgaben, allerdings wird man Hinweisen nachgehen und dann agieren. Wie und in welchem Umfang, das steht alles noch nicht fest und muss noch auf Kreis und Landesebene geklärt werden.
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Quelle : dogsaver.de
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Ich habe ja schon viel gelesen und gehört , aber diese Fragen sind mir auch völlig neu !!!



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merlin
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  • 28. April 2024
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