@ Manno - sei auf der Hut mit Behauptungen wie "gequälte, schwer verletzte" etc. etc. Hunde, wenn Du nicht stichhaltige Beweise hast.So gilt z. B. die psychische Qual eines Hundes im Sinne des Gesetzes leider gar nichts und die daraus resultierenden physischen Folgeschäden gelten sehr wenig.
Also wenn ich als Deutsche einen Hund als gequält und schwer verletzt beschreibe, dann hat das überhaupt nichts mit irgendeiner Gesetzeslage zu tun. Was etwas IST und inwiefern etwas strafbar ist - hat nichts miteinander zu tun.
Hab hier in Deutschland auch noch nicht erlebt, dass jemand wegen psychischer Qualen eines Tieres rgendwelche Strafen bekommen hätte...
normal schrieb:
Gerade aktive menschenbezogene Sofahunde kriegen gerne einen Zwingerkoller und können sich durch verbeissen in die Gitter die Zähne abbrechen und die Ballen sogar blutig schlagen, Krallen brechen, indem sie gegen die Gitter springen. Ebenso bekommen die Hunde durch das Liegen auf ungewohntem Betonboden Liegeschwielen, die dann gerne beleckt werden, somit sich entzünden können.Weiter gibts meistens Schwierigkeiten mit dem Magen-/Darmtrakt durch mangelnde Bewegung, was zu Durchfall und stumpfem Fell führt. All das gilt aber (leider) nicht als quälerisch oder schwere Verletzung.
Ist mir - wie gesagt - völlig latte, als was "es gilt". Zeig mir in Deutschland einen, der wegen so etwas verurteilt worden wäre.
Und dass - möglicherweise - bestimmte Hundetypen empfindlicher reagieren auf psychische Leiden ist alles andere als ein "mildernder Umstand". Nicht nur, dass dies eher ein Grund wäre, sie vorsichtiger zu behandeln als andere Hundetypen - birgt es auch den Gegenbeweis des allfälligen Vorurteils der "bösen Rassen".
Abgesehen davon stimmt es nicht. Die Bestimmungen für artgerechte Unterbringungen wurden sicher nicht für Sofahunde gemacht, die Folgen können bei allen Hunden auftreten und früher oder später werden sie das auch.
Man braucht keinen Zwingerkoller, um gegen Gitter zu springen und Krallen brechen vor allem dann, wenn sie mangels Bewegung zu lang geworden sind. Durch Gitterspringen bzw. an den Wänden hochlaufen entstehen weit schlimmere Verletzungen als nur gebrochene Krallen - Kreuzbandrisse, Bänderdehnungen, Sehnenverletzungen, Knochenbrüche u.a.
Zwingerkoller führen zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen, die häufig mit Selbstverstümmelungen einhergehen, die durch Infektionen und Nekrosen bis zum vollständigen Verlust ganzer Körperteile gehen und letztendlich zum Tod führen können.
Mangelnde Bewegung alleine führt nicht so sehr zu Durchfall als zu Verstopfung, die widerum Darmverschlüsse begünstigt. Weiter führt Bewegungsmangel auch zu Stoffwechselkrankheiten, Skeletterkrankungen und Muskelschwund sowie bedingt durch den damit ebenfalls verbundenen Sauerstoffmangel zu Herz- und Lungenerkrankungen sowie Kreislaufproblemen und Durchblutungsstörungen.
Stumpfes Fell ist viel mehr ein Zeichen mangelhafter oder auch mangelnder Ernährung als von Bewegungsarmut. Außerdem ist es generell ein Zeichen von manifesten inneren Erkrankungen. Wie beispielsweise Diabetes, Nierenerkrankungen, Infektionen, Hungerzuständen, Blutbildungsstörungen, u.a. sowie Parasitenbefall.
Leckekzeme können den vollständigen Verlust sämtlichen Fells nach sich ziehen, und sich ebenso wie blutende Liegeschwielen zu manifesten Infektionen auswachsen, die nekrotisch oder septisch verlaufen können. Dies gilt umso mehr, wenn Tiere zudem noch in hygienisch mangelhaften Unterbringungen leben müssen.
Durch ausgeschlagene bzw. abgebrochene Zähne können Abszesse entstehen, die dann sogar relativ schnell die komplette Kieferstruktur auflösen und im Oberkiefer bis zu den Augen aufsteigen können.
Junge Hunde während des Wachstums im Dunkeln zu halten, führt zu Störungen im Knochenaufbau. Auch Hunde brauchen Vitamin D.
All diese genannten Vernachlässigungserscheinungen sind sicher keine "schweren Verletzungen" - da sie aber nicht behandelt werden, führen sie früher oder später zu lebensbedrohlichen Zuständen und letztlich unweigerlich zum Tod. Das ist keine Frage der Schwere, das ist eine Frage der Zeit.
Du kannst dich ja gerne mit so banalen und medizinisch gesehen wirklich hahnebüchenen juristischen Einschätzungen zufrieden geben, Normal. Für die Bezeichnung gequälte Tiere wird es dennoch allemal reichen.
Juristen sind für juristische Gegebenheiten zuständig - Mediziner für medizinische.
Liebe Grüße
Gabi