Nein, da geht es um Asyl
anträge.
Ein Flüchtling muss erst registriert werden, erst danach stellt er dann "irgendwann" einen Antrag im Sinne der oben genannten Statistik.
Hinsichtlich der Registrierung gibt es eine "unsichere" Statistik, die davon ausgeht, dass 2015 1,1 Millionen Flüchtlinge registriert wurden.
Allerdings wurde auch ein Teil nicht registriert, andere wurden wiederum mehrfach registriert.
Ein registrierter Flüchtling kann nicht gleich einen Asylantrag stellen, nach Auskunft z.B. des niedersächsischen Ministeriums sah die Situation am 12. November 2015 so aus:
Derzeit werden beispielsweise in Niedersachsen durch das BAMF maximal 1.000 Asylanträge pro Woche entgegengenommen (also Registrierung und ED-Behandlung im Maris-System des Bundes). Dem stehen Tageszugänge von über 1.000 Personen in Niedersachsen gegenüber. Also erhöht sich alleine in Niedersachsen der Rückstand des BAMF um rund 6.000 Personen pro Woche!
Ein Flüchtling, der heute in Niedersachsen in NIAS registriert wird, bekommt frühestens im Mai 2016 einen Termin beim BAMF, um seinen Asylantrag stellen zu können. Mittlerweile verzichtet das BAMF auf die konkrete Terminierung.