Jemand der keinen Hund hat, muss das nicht kennen.
Aber Hundehalter sollten die Gesetze ihres Bundeslandes schon kennen, immerhin betrifft es sie. Auch Nicht- Listenhundhalter.
Sollten ja, aber die Realität sieht dennoch anders aus!
Auch das neue niedersächsische Hundegesetz ist längst nicht allen geläufig, geschweige denn die Feinheiten, z.B. dass man keine HFS braucht, wenn man einen Hund zwei Jahre lang "nur" betreut hat und nicht nur wenn er auf einen angemeldet war.
Das Hunderegister ist auch nicht allen bekannt, die es wissen sollten.
Andererseits wissen zig Menschen, dass es ja ein Gesetzt gibt, nach dem alle Hunde, in einer Ortschaft/Stadt, immer angeleint sein müssen, andere sogar, dass sie es auch außerhalb der Ortschaft sein müssen.
Nur in welchem Gesetzt das steht konnte mir noch kein sagen.
Und Unwissenheit schützt nunmal vor Strafe nicht.
Ist natürlich richtig, aber wenn es nicht, zur besten Sendezeit, auf bestimmten Fernsehsendern verbreitet wird, was in welchem Gesetz steht, dann bekommen es viele nicht mit
Andererseits, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz usw. betrifft auch die meisten, wer kennt den dessen Inhalt?
Das gleiche gilt selbstverständlich für Leute die sich erst einen Hund anschaffen wollen. Da liest man ja wohl VORHER mal nach.
Hast du aber viel zu lesen, wenn du jedes Gesetz kennen willst, das dich betrifft!
Vor allem musst du ja erst mal wissen, dass es ein Gesetzt für die eine oder andere Sache gibt, die dich betrifft und dann noch wissen, wo du es nachlesen kannst.