Spreewitz: Erneut toter Wolf aus Lausitzer Rudel gefunden

ach, weiste hsh2, dafür, dass du vor nicht mal einem jahr noch meintest, normale leute würden den wolf nie sehen und die Bevölkerung von der Anwesenheit nichts merken
gibt's inzwischen tonnenweise Foto u Filmaufnahmen von ganzen Rudel, in koppeln, sogar im ort drin ;)

ich lehn mich einfach mal entspannt zurück und wart ab, bei was du dich noch geirrt hast ;)
mach das Joker, aber fall dabei nicht vom Hochsitz :lol:
 
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Ganz schön kompliziert oder für so eine simple Sache wie Verkehrsunfall??? Die häufigste Todesart der Wölfe in D ist nunmal der Auto- bzw. Bahnverkehr (wobei ich nicht wissen möchte, wieviele Wölfe als vermeintlicher Hund bei Unfällen identifiziert wird)
.............

Ernst gemeinte Frage!

Wie viele angefahrene/überfahrene Wölfe wurden noch lebend aufgefunden, sodass es notwendig gewesen wäre/ist ihn zu erlösen?
 
Welchen Vorteil die Überführung ins Jagdrecht hätte?
Einfaches Beispiel: schwer verletztes Tier. Wir sind im Dezember im Revier (RLP) zu einem angefahrenen Reh gerufen worden. Die Eingeweide hingen auf ca 30 cm raus. Das Reh kann ich ohne Probleme schnellstmöglich erlösen. Beim Wolf müsste ich folgendes Procedere in RLP einhalten:

Für den Umgang mit verletzten, kranken oder hilflosen Wölfen sind die Oberen Naturschutzbehörden (SGD Nord und SGD Süd) zuständig. Verletzte, kranke oder in anderer Art beeinträchtigte oder hilflose Wölfe sollen den Oberen Naturschutzbehörden über die allgemeine Hotline (06306-911199) gemeldet werden (§ 45 Abs. 5 Satz 4 BNatSchG). Die regional zuständige SGD informiert das MULEWF und zieht einen Tierarzt hinzu. Der Tierarzt entscheidet, ob das Tier – ggfs. nach ambulanter Behandlung – in freier Wildbahn belassen werden kann oder ob eine vorübergehende stationäre Behandlung des Tieres in einer geeigneten Auffangstation mit anschließender Freilassung erforderlich bzw. möglich ist.
Vor dem Hintergrund des Stellenwerts des Artenschutzes und der Bedeutung selbst von einzelnen Wölfen für die Population, ist an die Heilungschancen ein großzügiger Maßstab anzulegen. Auch körperlich beeinträchtigte Wölfe können in der Natur gut zurechtkommen und Welpen aufziehen.
Für die Tötung eines Wolfs ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG notwendig. Die regional zuständige Obere Naturschutzbehörde hat ggf. weitere betroffene Behörden zu beteiligen.

Ganz schön kompliziert oder für so eine simple Sache wie Verkehrsunfall???
Bei der verbreiteten Anti-Wolf Einstellung unter den Jägern macht es in meinen Augen schon Sinn nicht unbedingt einen Jäger entscheiden zu lassen ob ein Wolf erlöst werden muß. Eine "Fehlentscheidung" läßt sich da ja nicht rückgängig machen und ist relativ einfach zu rechtfertigen ...
Und ehrlich - mir geht es mittlerweile ziemlich auf den Keks, dass allen Jägern grundsätzlich unterstellt wird, wir liegen tagtäglich nur auf der Lauer um Wölfe abzuknallen.
Ganz sicher nicht Allen, aber das ein beträchtlicher Teil Contra Wolf eingestellt ist wirst du ja wohl nicht leugnen, oder? Und solchen Leuten sollte man nicht auch noch die rechtliche Grundlage schaffen ihre Abneigung eventuell ausleben zu können.
 
ach, weiste hsh2, dafür, dass du vor nicht mal einem jahr noch meintest, normale leute würden den wolf nie sehen und die Bevölkerung von der Anwesenheit nichts merken
gibt's inzwischen tonnenweise Foto u Filmaufnahmen von ganzen Rudel, in koppeln, sogar im ort drin ;)

ich lehn mich einfach mal entspannt zurück und wart ab, bei was du dich noch geirrt hast ;)


Tue ich schon längst, mich entspannt zurück lehnen..., weil hsh2 für mich lediglich ein Senfautomat ist.

Quelle: :lol::lol::lol:
 
Das Töten eines führenden Elterntieres ist auch ein Straftatbestand, der mit Gefängnis bis zu 5 Jahren geandet werden kann. Selbst eine Geldstrafe bei Fahrlässigkeit kann zum Verlust des Jagdscheins führen.

Der Nabu spricht von 51 im Strassenverkehr getöteten Wölfen. Ich denke nicht, dass jeder Zusammenstoss sofort tödlich ist.

Gerade bei Stern TV:
162.000 Eur Kosten für 22 km Elektrozäune, die eine mittelständische Schäferei zum Schutz für ihre Schafe braucht. Vom Staat gibt es in 3 Jahren gedeckelt 15.000 Eur - für getötete Schafe oder Schutzmaßnahmen. SO schafft man keine Akzeptanz.

Zum Thema Fehlentscheidungen: auch der Tierarzt kann sich irren.

Unterm Strich eine ähnliche Unterstellung wie das Vorurteil, alle Kampfhundehalter sind Asoziale.
 
Zum Thema Fehlentscheidungen: auch der Tierarzt kann sich irren.
Wobei ich die Wahrscheinlichkeit das sich ein TA absichtlich "irrt" deutlich geringer einschätze als bei einem contra Wolf eingestellten Grünrock. Von daher sollte man nicht den Bock zum Gärtner machen. Und da bin ich scheinbar nicht der Einzige der so denkt. :p
Unterm Strich eine ähnliche Unterstellung wie das Vorurteil, alle Kampfhundehalter sind Asoziale.
:kindergarten:
 
Alle Kampfhundehalter sind Asoziale ist eine Unterstellung bei der jedem Anlagehundhalter der Kamm schwillt und die Behauptung weit von sich weist. .
Aber du pauschalisierst, dass der Jäger, der zu einem verunfallten Wolf gerufen wird ausschließlich von dem Wunsch getrieben ist, den Fangschuss anzutragen.
Wer wäre denn Deiner Meinung nach geeignet? Wem traust du zu eine Entscheidung treffen zu können? Welche Gruppe definierst Du jetzt unter Berücksichtigung folgender Punkte:
Bundesweit vertreten, kurzfristig erreichbar, mit entsprechendem Equipment, erfahren in der Handhabung. Vielleicht habe ich ja noch Voraussetzungen vergessen, aber spontan fällt mir keine andere geeignete Gruppe wie die Jäger ein.
Mit Jäger definiere ich nicht nur Hobbyjäger sondern auch Berufsjäger und Forstbeamte.

Ich weis nicht, welche Erfahrungen ihr mit verunfalltem Wild gemacht hat, meine Erfahrung ist, verunfalltes Wild, dass am Unfallort verbleibt ist tödlich verletzt.
Egal wer den Wolf im fiktiven Fall tötet, Beweislast wird beim Schützen bleiben und der Verwaltungssaufwand wird immens sein. Da sorgt die Vorgabe der EU vor.

Wenn ich es mir richtig überlege sind Jäger keine gute Option: der Schütze wird seinen Jagdschein bis zur Klärung abgeben müssen und wehe, die Obduktion ergibt, der Wolf hätte irgendwie gerettet werden können und wenn er nur in irgendeinem Gehege behindert als Genpool vegetieren würde. Du hast recht, sollen lieber andere das machen und die Strafanzeige kassieren.
Statt bissige und verhaltensauffällige Hunde zu resozialisieren , ist es für Tierschutz-Orgas zukünftig in so einem Fall monitär interessanter, behinderten Wölfen eine Heimat zu bieten.
 
ach, weiste hsh2, dafür, dass du vor nicht mal einem jahr noch meintest, normale leute würden den wolf nie sehen und die Bevölkerung von der Anwesenheit nichts merken
gibt's inzwischen tonnenweise Foto u Filmaufnahmen von ganzen Rudel, in koppeln, sogar im ort drin ;)

ich lehn mich einfach mal entspannt zurück und wart ab, bei was du dich noch geirrt hast ;)


Tue ich schon längst, mich entspannt zurück lehnen..., weil hsh2 für mich lediglich ein Senfautomat ist.

Quelle: :lol::lol::lol:
... kennst den Sack Reis in China?
Könnte man auch durch Parzival bei der KSG ersetzen.
Wobei der Reis wenigstens noch ein paar Leute satt macht. :albern:
 
Aber du pauschalisierst, dass der Jäger, der zu einem verunfallten Wolf gerufen wird ausschließlich von dem Wunsch getrieben ist, den Fangschuss anzutragen.
Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!
Den gleichen Senf hat daya vor ein paar Monaten zum besten gegeben. :lol:
Bislang habe ich wenige bis gar keine Meldungen gelesen, bei denen ein angefahrener Wolf erschossen werden mußte.
Das "Erlösungs - Szenario" durch die lodenbehangenen Schlumpschützen im Wendland ist mir allerdings noch in guter Erinnerung. Wenn das die Kompetenz der Jäger ist, dann danke ...
 
Wieder keine Argumente?

Ich habe versucht ein halbwegs realistisches Szenario aufzubauen, um dir/euch ein einfaches Beispiel zugeben, warum ein Überführung ins Jagdrecht sinnvoll ist.

Oder möchtest du lieber über Vor-und Nachteile diverser Paragraphen in unterschiedlichen Gesetzten diskutieren, welcher Schutz sinnvoller, effektiver oder praktikabler ist?

@Podifan
wir waren auf einer Info-Veranstaltung durch einen Naturschutzband vor 2 oder 3 Jahren. Dort wurde gesagt, dass man bundesweit Tiere tot aufgefunden hat, aber auch noch lebende (stellenweise stunden- und Tage später), die von einem Tierarzt getötet wurden. Dort wurde gesagt:Man muss warten, bis der Tierarzt vor Ort ist. Autorisierte Tierärzte müssen selbst dann auf Genehmigung der Behörde warten, einen verletzten Wolf einzuschläfern. Noch lebende Tiere werden eingefangen, betäubt, zu Auffangstationen gekarrt und dort wird - nach dem Schriftkram- ggfs. euthanisiert oder aufgepäppelt bis zur Wiederaussiedlung bzw. bei schwersten dauerhaften Verletzungen bleibt der Wolf im Gehege.
die Statistik spricht nur von eindeutig identifizierten Wölfen, die im Strassenverkehr getötet wurden. Der Referent sprach auch davon, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist, weil:
- niemand weis, wieviele Wölfe irgendwo im Gebüsch angefahren sterben,
- Tiere, die vom Zug überrollt werden meist nicht mehr identifizierbar sind
- das überfahrene Tier nicht als Wolf sondern als Hund identifiziert wird.
 
Aber du pauschalisierst, dass der Jäger, der zu einem verunfallten Wolf gerufen wird ausschließlich von dem Wunsch getrieben ist, den Fangschuss anzutragen.
Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!
Den gleichen Senf hat daya vor ein paar Monaten zum besten gegeben. :lol:
Bislang habe ich wenige bis gar keine Meldungen gelesen, bei denen ein angefahrener Wolf erschossen werden mußte.
Das "Erlösungs - Szenario" durch die lodenbehangenen Schlumpschützen im Wendland ist mir allerdings noch in guter Erinnerung. Wenn das die Kompetenz der Jäger ist, dann danke ...

Vielleicht solltest du bzw. ihr beide einfach raus ins Leben gehen und mit richtigen Menschen vor Ort reden.
 
Bist du zu blöde selbst einfach gehaltene Beiträge zu verstehen? Zeig mir mal wo ich pauschalisiere!
Den gleichen Senf hat daya vor ein paar Monaten zum besten gegeben. :lol:
Bislang habe ich wenige bis gar keine Meldungen gelesen, bei denen ein angefahrener Wolf erschossen werden mußte.
Das "Erlösungs - Szenario" durch die lodenbehangenen Schlumpschützen im Wendland ist mir allerdings noch in guter Erinnerung. Wenn das die Kompetenz der Jäger ist, dann danke ...

Vielleicht solltest du bzw. ihr beide einfach raus ins Leben gehen und mit richtigen Menschen vor Ort reden.
... die da wären?
 
Andersrum: was wären denn die Nachteile des Wolfes im Jagdrecht? Natürlich mit ganzjähriger Schonzeit.
Es gibt noch mehr Vorteile für den Wolf im Jagdrecht, als dass man ihn bei Unfällen erlösen könnte. Natürlich keine unumstrittenen Vorteile, denn viele wollen ihn ja nicht im Jagdrecht. Warum?

Wie in dem anderen Thread schon angesprochen, zu einem "angekommenen" Wolf und einem natürlichen Umgang mit ihm, passt es doch eigentlich gar nicht so recht ihn da komplett auszuklammern?
 
Andersrum: was wären denn die Nachteile des Wolfes im Jagdrecht? Natürlich mit ganzjähriger Schonzeit.
Es gibt noch mehr Vorteile für den Wolf im Jagdrecht, als dass man ihn bei Unfällen erlösen könnte. Natürlich keine unumstrittenen Vorteile, denn viele wollen ihn ja nicht im Jagdrecht. Warum?

Wie in dem anderen Thread schon angesprochen, zu einem "angekommenen" Wolf und einem natürlichen Umgang mit ihm, passt es doch eigentlich gar nicht so recht ihn da komplett auszuklammern?
Ja, gibt noch andere Gründe für die Aufnahme.
So ist z.B. in Sachsen durch die Aufnahme des Wolfes in's Jagdrecht das willkürliche Hinrichten "wildernder" Hunde abgeschafft worden. Längst überfällig, Wolf sei Dank! ;)
 
Beantwortet aber nicht meine Frage.
Aber ja, wenn man das als Vorteil sehen möchte, wäre es zB einer. Daneben fände ich es aber auch einfach sinnvoller Jäger beim Wolfsschutz nicht komplett auszuklammern, sondern aktiv in die Pflicht zu nehmen. Auch könnte man dann durch die Jagdabgabe Schutzmaßnahmen/Monitoring/usw mitfinanzieren, wenn nötig.
 
Johanna :love:
Als man den Wolf ins sächsische Jagdrecht aufnahm, wurde genau das anvisiert.
Seitens der Jagdverbände auch großspurig bestätigt, man beteilige sich aktiv am Monitoring usw.
Viel gekommen ist seitens der Jäger nicht.

 
Überallem steht das Europäische Naturschutzrecht, wo der Wolf national angesiedelt ist, ist eigentlich egal.

Ob der Wolf im Naturschutzrecht eingebunden ist oder im Jagdrecht eine ganzjährige Schonzeit geniesst - in beiden Fällen darf er nicht geschossen werden. Der Abschuss ist ein Straftatbestand, der mit Verlust des Jagdscheins, Geldstrafe oder Gefängnis bestraft wird.

Luchs und Wildkatze überleben und vermehren sich erfolgreich auch unter dem BJG.



hier wird den Jägern und dem Wolfsmanagement in NDS vorgeworfen, den Wolf zu verharmlosen, weil sie nicht an der Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung interessiert sind.
 
Der LJV Sachsen kommentiert es in seiner Pressemitteilung 13/2014 anders:

Die Jagdverbände und die Jäger leisten ihren Beitrag zur Versachlichung der Wolfsdiskussion und bringen sich aktiv in Diskussion und Monitoring ein. Die Jägerschaft im Freistaat Sachsen wirkt seit Jahren am Monitoring auch bei besonders streng geschützten Arten, wie Wolf, Luchs und Wildkatze sehr erfolgreich mit. Sie sind die einzigen Jäger in Deutschland, die durch die Novellierung des Sächsischen Jagdgesetzes dazu verpflichtet sind. Der LJVSN hat bereits (in Zusammenarbeit mit der TU Dresden) über 80 Jäger zu Wildtierbeauftragten geschult. Sie sind Ansprechpartner für die Aufnahme von Hinweisen, wie Wildtierrissen und Kotproben (Losung).

 
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