WTF ?!-Thread

Ja das ist schade. Kein Audo, kein Video. :(

Aber.. du hast doch Hunde.. viele Hunde.. Besuch ihn doch mal. Am besten in der Regenzeit. :eg:
 
Leuts ich glaub ich bin im falschen Film. Wo lest ihr heraus, dass diese Frauen nicht nein gesagt haben? Dass sie sich überreden ließen? Hätten sie das getan, wäre der Typ nicht wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

Die erste fühlte sich "nur genötigt, nicht vergewaltigt". Lest doch bitte einfach mal nach, was strafrechtlich S.exuelle Nötigung ist. Das ist nicht "Überredung". Das sind S.exuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers. Der Unterschied zwischen S.exueller Nötigung und Vergewaltigung liegt darin, ob in den Körper des Opfers eingedrungen wurde. Nicht in Gewalt oder nicht Gewalt.
Ich lese aus dem verlinkten Artikel heraus, dass beim ersten Opfer kein Geschlechtsverkehr stattfand, aber der Täter mit irgend etwas anderem als seinem Penis in das Opfer eindrang. Das nämlich macht Vergewaltigung aus. Und das dürfte das "Missverständnis" zwischen Opfer und Justiz sein: das Opfer denkt, Vergewaltigung ist erzwungener Geschlechtsverkehr. Das Strafrecht sagt, egal womit der Täter in den Körper des Opfers eindringt, wenn er das gegen dessen Willen tut, ist es Vergewaltigung.
Das zweite Opfer sagt, es ist vergewaltigt worden. Hier streitet es der Täter ab. Und ich lese heraus, dass es hier zum GV kam, das Opfer aber an der Stelle wohl keinen erkennbaren Widerstand mehr geleistet hat. Mit der Betonung auf "nicht mehr". Denn dass die Frau erkennbaren Widerstand schon zu einem früheren Zeitpunkt als dem der Penetration geleistet hat, ergibt sich für mich eindeutig aus dem zitierten Text, denn schon da wird der Tatbestand als erfüllt angesehen.

Wann verdammt haltet ihr eine Vergewaltigung für gegeben?
 
Ich sehe es genauso wie du Barbara,
sonstige Kommentare erspare ich mir jetzt einfach ;)

Das enttäuscht mich jetzt echt. Von dir hatte ich bisher einen ganz anderen Eindruck. Das hier ist billig. Ich stell was in den Raum, und bei Widerspruch erspare ich mir weitere Kommentare.
 
Keine Ahnung.

Ich wusste bisher nicht mal, dass es dabei nicht zum Geschlechtsverkehr kommen muss.

Aber wenn "Eindringen, egal mit was in den Körper des Opfers" das Kriterium ist, wäre ja zB u.U. schon ein erzwungener Zungenkuss eine Vergewaltigung.

Bzw. könnte als solche gewertet werden.

Unter diesen Umständen kann ich auch nachvollziehen, dass die Frauen erst einmal von "Zudringlichkeiten" sprachen, die man als Normalo nicht unbedingt sofort als "Vergewaltigung" einstuft und nicht zur Anzeige bringen würde.

Wo es aber auch nicht viel mit "Überreden" oder "vorher Absprechen" hat... man kommt sich näher, und dann macht einer einfach was, ohne zu fragen, und dann ist es passiert.

(Da greift für mich das: "Sie hätte ja "Nein!" sagen können"-Argument aber dann eben auch nicht.)

Ob das strafwürdig ist, muss das Gericht entscheiden und hat das ja auch getan.

Ist halt die Frage - wenn man es mit anderen Straftaten dieser Art vergleicht - ob die Strafe eher hoch oder eher niedrig ausfällt.

Man kann sich auf den Standpunkt stellen: "Da sie so hoch ausgefallen ist, müssen die Taten wirklich schlimm gewesen sein!"
oder
"Dass sie so hoch ausgefallen ist, ist im Vergleich mit anderen in vergleichbaren Fällen verhängten Strafen unangemessen!"

Beides ist legitim, aber ohne Kenntnisse von weiteren Details ist es von außen schwierig, zu sagen, wer Recht hat. Oder meinetwegen, wer "Rechter" hat...

Ich finde aber nicht, dass man aus Lanas Aussagen zwangsläufig schließen muss, dass sie die Taten verharmlost oder den Nachbarn zu sympathisch findet, um objektiv zu sein.

Barbara hat ja eigentlich zuerst nur geschrieben: "Wenn er dafür so eine Strafe bekommen hat, muss ja vorher was Schlimmes passiert sein!" - Und als es hieß, nein, auch die Vorfälle vorher waren (strafrechtlich gesehen) relativ geringfügig, meinte sie, dann sei nach ihrer Erfahrung/ihrem Kenntnisstand die Strafe sehr hart.

Ich stimme ihr übrigens nicht vorbehaltlos darin zu, dass man sich als Frau in einem gewissen Alter (oder auch als Mann in einem gewissen Alter) immer und in jeder Situation zu helfen wissen muss... wenn man überrumpelt wird, ist das halt so. Egal wie alt man ist.
 
snowflake schrieb:
Wo lest ihr heraus, dass diese Frauen nicht nein gesagt haben? Dass sie sich überreden ließen? Hätten sie das getan, wäre der Typ nicht wegen Vergewaltigung verurteilt worden.

Hmmhnaja - wurde nicht der wikilieaks-Mensch - Julian Assange ? - verurteilt, oder soll angeklagt werden, weil er drauf bestanden hat, mit einer Frau, die mit ihm ins Bett wollte, ungeschützten Verkehr zu haben?

Ihr war das gar nicht Recht, sie hat sich aber überreden lassen, weil es partout nicht anders haben wollte - und hinterher war ihr so unwohl, dass sie Anzeige erstattet hat.

Das geht in Schweden, da ist ungewollter ungeshcützer Geschlechtsverkehr ein Straftatbestand - aber da hab ich wirklich gedacht: WTF??? Die war auch keine 18 oder 20 mehr, das war eine Journalistin, die eigentlich mitten im Leben stand. Die hätte dann doch einfach wieder gehen können, wenn ihr das Arrangement nicht gepasst hat.

Hat sie nicht, angeklagt wurde der Typ dann trotzdem.

Das fand ich irgendwie - strange.

Nicht, dass ich den sehr sympathisch fände oder der mir irgendwie leid täte . ich finde, so eine Forderung bei einem One-night-stand lässt tief blicken... aber trotzdem fand ich das Gerichtsgedöns anschließend irgendwie meinem Rechtsempfinden widerstrebend. Oder eher meinem "Fairnessempfinden."
 
Täter-Opfer Umkehr. Eine leider weit verbreitete und unglaublich fiese Charakterschwäche.
 
Sorry lekto, aber meine Frage bewegte sich innerhalb des deutschen Strafrechts. Den Verweis auf schwedische WTF-Straftatbestände ist da nur bedingt hiflreich. Dieser Typ wurde in D nach deutschem Strafrecht verurteilt, also darf man wohl davon ausgehen, dass er nach deutschem Strafrecht eine Vergewaltigung begangen hat. Und die besteht nun mal nicht darin, dass er kein Gummi benutzt hat.
 
Barbara hat ja eigentlich zuerst nur geschrieben: "Wenn er dafür so eine Strafe bekommen hat, muss ja vorher was Schlimmes passiert sein!" - Und als es hieß, nein, auch die Vorfälle vorher waren (strafrechtlich gesehen) relativ geringfügig, meinte sie, dann sei nach ihrer Erfahrung/ihrem Kenntnisstand die Strafe sehr hart.
An dem Tag muss ich wegen Krankheit gefehlt haben. Wo genau stand, dass die vorherigen Taten strafrechtlich gesehen auch! nur geringfügig waren?
 
Täter-Opfer Umkehr. Eine leider weit verbreitete und unglaublich fiese Charakterschwäche.

Jo. In diesem Fall mal nicht von der Justiz, sondern vom "gesunden Volksempfinden." :heul:

Ist unter Frauen beim Thema S.exueller Missbrauch (in welcher Stilblüte auch immer) leider tatsächlich recht häufig verbreitet. Ist wohl eine Mischung aus Angst ("könnte mir ja auch passieren - aber wenn SIE eine gewisse Mitschuld trägt und/oder der Täter greifbare "Gründe" hatte etc. pp. bin ich vermeidlich sicher, weil ICH mich richtig verhalte"), Feigheit, Ignoranz und sozialer Inkompetenz.



Nun ja - es ist eben leider nicht jedem gegeben.
 
Gerade habe ich erfahren, dass mein Nachbar seit Montag im Gefängnis sitzt ...

Ich kann das fast nicht glauben, er ist ein netter Mann, ich kenne ihn seit 15 Jahren.

Heftig :(
Mein Freund arbeitet ja mit solchen, also mit Vergewaltigern und so. Er sagt die sind so im normalen Leben teilweise echt nett und umgaenglich.
Ich finde das beaengstigend.
 
Margot , das ist polemisch was du schreibst.

Mit "fertig" ist gemeint , er kriegt im sozialen oder beruflichen Kontext nie wieder ein Bein auf die Erde , seine Opfer , die sich selber nur ganz bedingt als solche sehen , sind Ende Vierzig und Ende Fünfzig zur Tatzeit ( wenn ich das jetzt recht erinnere ) , also durchaus in einem gestandenen Alter in einer modernen Zeit , wo es Mittel und Wege für sie gab , dagegen anzugehen.

Was meinst Du mit "Mittel und Wegen"?
 
Barbara hat ja eigentlich zuerst nur geschrieben: "Wenn er dafür so eine Strafe bekommen hat, muss ja vorher was Schlimmes passiert sein!" - Und als es hieß, nein, auch die Vorfälle vorher waren (strafrechtlich gesehen) relativ geringfügig, meinte sie, dann sei nach ihrer Erfahrung/ihrem Kenntnisstand die Strafe sehr hart.
An dem Tag muss ich wegen Krankheit gefehlt haben. Wo genau stand, dass die vorherigen Taten strafrechtlich gesehen auch! nur geringfügig waren?

Sinngemäß in Beitrag #1480

Er ist nicht wegen erzwungenem S.ex ("Vergewaltigung" nach dem landläufigen Verständnis) verurteilt worden, sondern wegen S.exuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers (rechtliche Definition von "Vergewaltigung"), die im unteren Bereich der Gewaltschwelle lagen.

Und auch davor ist er mit Sicherheit nicht wegen Ersterem verurteilt worden, weil niemand mehrfach jemanden "vergewaltigen" kann und am Ende nur eine Bewährungsstrafe bekommt. Nicht in unserem Gerichtsbezirk.
 
So - und ich hab jetzt hier mal die Definition von S.exueller Nötigung/Vergewaltigung ausgegraben, nach §177 StGB.

§ 177
S.exuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, S.exuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche S.exuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Ich kann nach dem Lesen dieses Textes - ganz nüchtern und ohne "Victim Blaming - der Schlussfolgerung folgen, dass die erste Verurteilung nicht wegen einer sehr schwer wiegenden, gewalttätigen Tat passiert sein kann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der zweite Vorfall ist bekannt und scheint sich auch wieder strafrechtlich-definitionstechnisch in einem Grenzbereich zu befinden - jedenfalls nicht eindeutig im Bereich: "Das muss man sofort melden!" oder aber auch: "Das war so schrecklich, ich kann nicht drüber reden!"

Denn beide Opfer haben ja mit jemandem drüber gesprochen, und das zeitnah. (Ich fürchte, das liest sich zynischer als ich es meine. Es war mit Sicherheit kein angenehmes Erlebnis. Aber eben auch nicht so, dass man gar nichts sagt, weil man nicht weiß, wie. Eher so, dass man sich bei Dritten drüber ausk.otzt.)

Wenn man dann sieht, für was es laut §177 Freiheitsstrafen ab 3 Jahre gibt -

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

kann ich auch nachvollziehen, dass man auch rein fachlich die Strafe als "hart" einstuft. (Wobei Lara ausdrücklich gesagt hat, dass sie den Täter nicht bemitleidet.)

Andererseits hast du natürlich Recht: Der hatte schon eine Strafe auf Bewährung. Die ist hinfällig geworden, er muss sie also absitzen. Dann kommt noch eine oben drauf - naja. So kommt halt schnell Zeit zusammen.

Ist dann halt sein persönliches Pech, quasi.

Denn genau wie möglicherweise die Frau eine Wahl gehabt hat, hatte er die ganz sicher. Der hätte seine Finger einfach bei sich behalten können, dann wäre er jetzt noch draußen.

Mein Mitleid mit dem Täter hält sich - wie man wohl merkt - übrigens auch in Grenzen. Wie ich schon vorher schrieb... scheint es nicht so zu sein, als hätte er aus seiner ersten Verurteilung Wesentliches gelernt. Von daher kann ich den Entschluss, ihm jetzt nicht mehr allzu milde zu begegnen, absolut nachvollziehen.
 
So - und ich hab jetzt hier mal die Definition von S.exueller Nötigung/Vergewaltigung ausgegraben, nach §177 StGB.

§ 177
S.exuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, S.exuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ich kann nach dem Lesen dieses Textes - ganz nüchtern und ohne "Victim Blaming - der Schlussfolgerung folgen, dass die erste Verurteilung nicht wegen einer sehr schwer wiegenden, gewalttätigen Tat passiert sein kann, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nein?
 
Nein.

Aber ich bin natürlich auch kein Jurist und weiß nicht, unter welchen Umständen Bewährung vergeben wird.

Lana schrieb, in ihrem Gerichtsbezirk nicht bei schwerwiegenden Taten, und sie arbeitet in diesem Bereich, also denke ich erstmal, sie weiß, was sie da schreibt.

Wenn aber die vorige Strafe, die er jetzt absitzen muss, und die neue zusammen nur wenig mehr als 3 Jahre ausmachen, können die Taten vorher eigentlich zumindest nicht besonders schwer gewesen sein, denn sonst hätte er nach Abschnitt 3 schon beim ersten Mal 3 Jahre gekriegt und jetzt zusätzlich fast nichts. Wären sie aber besonders schwer gewesen, wäre die Tat laut Lana nicht zur Bewährung ausgeschrieben worden.

Aber vielleicht mach ich auch nen Denkfehler. Ist ja schon spät!
 
"Besonders schwer" und "auf Bewährung" geht bei mir im Kopf irgendwie nicht zusammen.

Aber ist ja auch egal, das ist eine rein textbezogene Beurteilung der juristischen Lage, und ich bin nunmal keine Juristin. Die bin ich auch morgen dann noch nicht!

Was ich menschlich-moralisch vom Täter halte und wie ich zu der Verurteilung stehe, habe ich ja weiter unten dann geschrieben, und direkt in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema eigentlich auch schon. :hallo:
 
Mal ehrlich:

Egal, wie nett er sein mag, aber der Mann ist offensichtlich lernresistent, was Übergriffe auf Frauen betrifft.
Folglich sollte man die Frauen vor ihm schützen.
Der Mann scheint sich nicht die Bohne unter Kontrolle zu haben.

Dabei ist es völlig egal, ob eine Vergewaltigung im juristischen Sinne vorlag oder nicht.
Er hat Frauen missbraucht, nachdem er wegen ähnlicher Delikte schon Bewährung hatte.

Wieviel Spielraum geben wir jemanden, der sich nicht in der Gewalt hat?
Ist es okay, nach so vielen Delikten Bewährung auszusprechen und Frauen der Gefährdung durch ihn auszusetzen?

Es gibt Frauen, die können sich sehr klar abgrenzen.
Es gibt aber auch Frauen, die sehr schnell genötigt werden können.
Natürlich hat ein Täter den Blick dafür, welche Frau er aussucht.
Eine selbstbewusste Frau, die ihm klar Grenzen setzt und ihm notfalls in den Schritt tritt, wird er nicht wählen.
Die Fähigkeit, Grenzen zu setzen, hat nichts mit dem Alter zu tun.

Meiner Meinung nach hätte er nach den ersten Vorfällen schon nicht mit Bewährung davonkommen dürfen.
Er hätte in einem geschlossenen Rahmen Therapie erhalten müssen.
Das wäre seine erste Chance gewesen.
Eine zweite Chance hätte es für mich nicht gegeben.
Er wäre für den Rest seines Lebens sicher eingesperrt.
 
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