WTF ?!-Thread

Verstehe ich das jetzt richtig, dass er zwar den juristischen Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat, aber nicht das, was du persönlich (und das 1. Opfer) als Vergewaltigung definierst?
Findest du also den Vergewaltigungsparagrafen zu streng? Stellt er Taten unter Strafe, die "gar nicht so schlimm" sind? Dinge, die Frau schon mal hinnehmen muss?
 
Verstehe ich das jetzt richtig, dass er zwar den juristischen Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat, aber nicht das, was du persönlich (und das 1. Opfer) als Vergewaltigung definierst?
Findest du also den Vergewaltigungsparagrafen zu streng? Stellt er Taten unter Strafe, die "gar nicht so schlimm" sind? Dinge, die Frau schon mal hinnehmen muss?

Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.
Es geht auch nicht um "gar nicht so schlimm", sondern um "schlimm, schlimmer, am schlimmsten", ob jemandem zwischen die Beine gegrapscht wird, der Geschlechtsverkehr vollzogen wird, oder ob das Opfer hinterher halb tot ist.
 
Naja... Aber wenn er die persönlichen Grenzen seiner Bekanntschaften trotz einer Bewährungsstrafe offenbar immer wieder missachtet... So weit, dass diese sich genötigt fühlen... Dann hat sich das meiner Meinung nach irgendwann mit Bewährungsstrafe.

Er hätte ja durchaus die Chance gehabt, aus den ersten Vorfällen zu lernen. Hat er aber ganz offenbar entweder nicht, oder nicht ausreichend.

Und dann wäre mindestens ein Training in angemessenem Verhalten durchaus angebracht. Also, zusätzlich zu einer Haftstrafe. Meinetwegen, wenn die fälle wirklich "geringfügig" waren, in heutigen sozialen Umgangsformen...
 
Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.

(fett von mir)

wo ist der Unterschied zwischen einem erzwungenen Geschlechtsverkehr und einer Vergewaltung für das Opfer???

Wenn eine Person (egal welches Geschlecht diese bevorzugt) den Geschlechtsverkehr erzwingt, fühle ich mich in der Gewalt des-, derjenigen. Den Unterschied, ob er/sie den Geschlechtsverkehr durch Nötigung oder durch noch mehr Gewalt erzwingt, kann ich für die Opfer nicht sehen.

Mag sein, daß die deutsche Rechtssprechnung da einen deutlichen Unterschied macht, für die Opfer macht es wohl keinen so großen aus...
 
Das hast du missverstanden, glaube ich.

Lana meinte, dass hier im Forum unter Vergewaltigung idR erzwungener Geschlechtsverkehr verstanden wird, während für das Strafrecht schon einige Vorstufen dazu unter Umständen den Tatbestand erfüllen können.

Was in diesem Fall wohl so gewesen ist.

Das heisst, es kam nicht zum erzwungenem Geschlechtsverkehr, aber zu mehr, als die Opfer wollten, und diese fühlten sich genötigt und eigentlich nicht einverstanden.
 
Ja , und dafür ist das Strafmaß sehr hoch , das meinte ich.

Ich habe das mit 18!!! , -die Betroffenen waren weitaus älter -, selber erlebt , und zwar das komplette Programm ,und auch nie komplett verarbeitet , bin absolut nicht der Männerversteher , aber eins muß man auch bedenken : der ist fertig für den Rest seines Lebens.


LG Barbara
 
Naja... Aber wenn er die persönlichen Grenzen seiner Bekanntschaften trotz einer Bewährungsstrafe offenbar immer wieder missachtet... So weit, dass diese sich genötigt fühlen... Dann hat sich das meiner Meinung nach irgendwann mit Bewährungsstrafe.

Das ist sicher richtig, deshalb gibt es auch kein wirkliches Mitleid von mir.
Dennoch sind drei Jahre sehr lange.

Bis auf diese Geschichten ist er eigentlich ein "Guter", der selbstlos viel Nettes getan hat. Also auch so Dinge, die niemand sonst hätte tun wollen. Dabei ist er sehr bodenständig und für sein Alter recht attraktiv, ich glaube nicht, dass sein "früheres Ich" häufig ein "nein" zu hören bekam, ob das einen für persönliche Grenzen anderer unempfänglicher macht:kp:

Und dann wäre mindestens ein Training in angemessenem Verhalten durchaus angebracht. Also, zusätzlich zu einer Haftstrafe. Meinetwegen, wenn die fälle wirklich "geringfügig" waren, in heutigen sozialen Umgangsformen...

Das sicher.
Ehrlich gesagt, fand ich auch die Verteidigungsstrategie seines Anwalts nicht so gelungen.


Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.

(fett von mir)

wo ist der Unterschied zwischen einem erzwungenen Geschlechtsverkehr und einer Vergewaltung für das Opfer???

Wenn eine Person (egal welches Geschlecht diese bevorzugt) den Geschlechtsverkehr erzwingt, fühle ich mich in der Gewalt des-, derjenigen. Den Unterschied, ob er/sie den Geschlechtsverkehr durch Nötigung oder durch noch mehr Gewalt erzwingt, kann ich für die Opfer nicht sehen.

Mag sein, daß die deutsche Rechtssprechnung da einen deutlichen Unterschied macht, für die Opfer macht es wohl keinen so großen aus...

Das hast du falsch verstanden. Lektoratte hat es gut erklärt. Verschiedene S.exuelle Handlungen, die noch keinen Geschlechtsverkehr darstellen, sind rechtlich gesehen schon eine Vergewaltigung.
 
Verstehe ich das jetzt richtig, dass er zwar den juristischen Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt hat, aber nicht das, was du persönlich (und das 1. Opfer) als Vergewaltigung definierst?
Findest du also den Vergewaltigungsparagrafen zu streng? Stellt er Taten unter Strafe, die "gar nicht so schlimm" sind? Dinge, die Frau schon mal hinnehmen muss?

Ich finde den "Vergewaltigungsparagraphen" nicht zu streng, er ist nur eben ggf. missverständlich, weil alle Arten der S.exuellen Nötigung darunter fallen können und zumindest hier eigentlich von Vergewaltigung gesprochen wird, wenn erzwungener Geschlechtsverkehr vorlag.
Es geht auch nicht um "gar nicht so schlimm", sondern um "schlimm, schlimmer, am schlimmsten", ob jemandem zwischen die Beine gegrapscht wird, der Geschlechtsverkehr vollzogen wird, oder ob das Opfer hinterher halb tot ist.
Ich sehe nicht, dass alle Arten der S.exuellen Nötigung als Vergewaltigung interpretiert werden können. Ich finde es eindeutig geregelt. Auch wenn es sich mit dem landläufigen Verständnis, dass es dabei ausschließlich um erzwungenen Geschlechtsverkehr geht, nicht vollständig deckt.

Und sorry, aber wenn du selbst bei Wiederholungstaten während einer Bewährungsfrist weitere Bewährung als angemessen erachtest, drängt sich mir ein "nicht so schlimm" wirklich auf.

Und wozu ist eine Bewährungsstrafe gut, wenn ein Verstoß dagegen keine Konsequenzen hat? Was bedeutet dann "Bewährung" noch?
 
Dennoch sind drei Jahre sehr lange.

Findest du? Auf Vergewaltigung stehen nicht unter 2 Jahren. Hier lagen zwei Fälle von Vergewaltigung vor plus die Tat(en), deren Bewährung ja wohl damit hinfällig wurde. Da findest du insgesamt 3 Jahre zu viel?
Mal ganz davon abgesehen, dass er die ja nicht komplett absitzen muss.

Bis auf diese Geschichten ist er eigentlich ein "Guter", der selbstlos viel Nettes getan hat.

Ja dann. Dann kann man ihm diese kleine Schwäche ja wirklich nachsehen. :unsicher:
 
aber eins muß man auch bedenken : der ist fertig für den Rest seines Lebens.

Ja, der arme Kerl ist so fertig, dass er gar nicht anders kann als so weiter zu machen.

Um nicht zu sagen: seine bisherigen einschlägigen Verfahren scheinen ihn ja nicht übermäßig beeindruckt zu haben.

Oder auch: jetzt endlich verstehe ich, wieso so oft moniert wird, den Tätern werde mehr Aufmerksamkeit und Sorge zuteil als den Opfern.
 
Naja, ich denke, dass Lana das Strafmaß und die Taten mit anderen ihr bekannten Fällen vergleicht.

Und dann kann schon durchaus dabei rauskommen, dass nach objektiven Maßstäben schlimmere Taten, mit schwereren Folgen für die Opfer (das erste in diesem Fall fühlte sich zwar genötigt, aber eigentlch nicht anzeigewürdig) weniger schlimm bestraft worden sind.

Ob das nun gut oder schlecht ist, sei mal dahingestellt... Dass es aber so ist, ist dann eben eine Tatsache.

Also, ich lese die Ausdage so: Ich kenne beruflich Fälle, wo es für Tat X 2 Jahre gab, und für Tat Y gab es 5. Vor diesem Hintergrund hätte mich für das, was da konkret vorgefallen ist, eine weitere Bewährungsstrafe nicht überrascht.

Verharmlost das die Tat? - Nee, es stellt sie erstmal eher in den Kontext der sonstigen Rechtsprechung.
 
Margot , das ist polemisch was du schreibst.

Mit "fertig" ist gemeint , er kriegt im sozialen oder beruflichen Kontext nie wieder ein Bein auf die Erde , seine Opfer , die sich selber nur ganz bedingt als solche sehen , sind Ende Vierzig und Ende Fünfzig zur Tatzeit ( wenn ich das jetzt recht erinnere ) , also durchaus in einem gestandenen Alter in einer modernen Zeit , wo es Mittel und Wege für sie gab , dagegen anzugehen.

Offensichtlich sah sich aber keine dazu veranlaßt , und jetzt sag`mir bitte nicht aus Scham ,- es gab keinerlei Gewalt , - und der fährt ein , wie man es sich in manch anderem Fall wünschen würde .

Für mich ist das Recht aber nicht gerecht, tut mir leid.

das ist sicher ein not.. und so weiter Typ , der es überall versucht , aber nach Verbrechen oder "krank" schaut es für mich , -und ich hätte wahrhaft allen Grund hinter jedem Busch etwas zu wittern - nicht aus.


LG Barbara , die den ehemaligen Wetteronkel , z.B. , liebend gern eingebuchtet gesehen hätte
 
Ich sehe es genauso wie du Barbara,
sonstige Kommentare erspare ich mir jetzt einfach ;)
 
3 Jahre sind eine gute Zeit um die persönliche Grenzen anderer Menschen kennen zu lernen.
Wenn schon in der Bewährungszeit eher auf die Triebe hört, als auf die Individualdistanz der Frauen, braucht er wohl eine Denk und Lernpause.

Es liest sich sehr Pro Täter, wenn mal hier so drüberliest, mit einer gewissen Arroganz, dass das alles ja nicht so schlimm sei.

Das ist ein Schlag ins Gesicht für jede Frau die S.exuell Belästigt wurde oder vergewaltigt wurde. Da würde ich mich vielleicht anders ausdrücken...

edit: *mist kopiert*

 
Offensichtlich sah sich aber keine dazu veranlaßt , und jetzt sag`mir bitte nicht aus Scham ,- es gab keinerlei Gewalt , - und der fährt ein , wie man es sich in manch anderem Fall wünschen würde .

Also ehrlich gesagt, würde ich mich mehr schämen zur Polizei zugehen, wenn KEINE Gewalt im Spiel war, als bei mit Gewalt erzwungenem S.ex. Sag ich zumindest mal so ins Blaue, da keine Erfahrung damit (zum Glück).
Wer traut sich schon zur Polizei zugehen und zuzugeben man hätte sich "überreden" lassen, nötigen lassen....HÄTTE sich aber auch wehren können...hats nur nicht getan. Da denkt man doch erstrecht dass einem kein Schwein glaubt und ich wäre mir erstmal übrigens gar nicht so sicher, ob das überhaupt strafbar ist. Scheinbar ist es das. Gut zu wissen. ;)

Aber davon ab, traue ich Lanas Einschätzung und Rechtsverständis.
 
Also ehrlich gesagt, würde ich mich mehr schämen zur Polizei zugehen, wenn KEINE Gewalt im Spiel war, als bei mit Gewalt erzwungenem S.ex. Sag ich zumindest mal so ins Blaue, da keine Erfahrung damit (zum Glück).
Wer traut sich schon zur Polizei zugehen und zuzugeben man hätte sich "überreden" lassen, nötigen lassen....HÄTTE sich aber auch wehren können...hats nur nicht getan.


Mit körperlicher Gewalt - da hat man wenigstens Beweise...
Ohne körperliche Gewalt stehen da 3 Freunde des Mannes gegenüber, die erzählen, dass es einvernehmlich war.
Und wenn die Männer in keinster weise Vorbestraft sind, glaubt dir eh keiner mehr. Auch nicht wenn du deshalb Jahrelang in psychologischer Behandlung warst.
 
Crabat , wenn ich mich als erwachsene Frau mittleren Alters zu etwas überreden lasse , was ich eigentlich nicht wollte und währenddessen oder hinterher shice finde , liegt das aber einzig und allein in meiner eigenen Verantwortung, - ganz bestimmt , wenn es im privaten Bereich geschieht , also , kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.


LG Barbara
 
Naja, wenn es denn zu einer Überredung kommt... ist halt ne Umstandsfrage.

Wenn man einvernehmlich anfängt, und dann geht ein Partner weiter als der andere wollte, indem er Einwände einfach überrollt oder ignoriert (ohne direkt gewalttätig zu werden) - dann kommt es unter Umständen einfach zu unangenehmen Situationen, ohne dass überhaupt Zeit gewesen wäre, darüber zu diskutieren.

Und ob der Betroffene sich dann in dem Moment klar verständlich machen kann, ist unter Umständen eine Frage der Körperkraft und der Erfahrung in Selbstverteidigung.

Und in dem Moment, wo man sagen könnte: "Ich fand das K.acke", ist es eben schon passiert.

Das würde ich allerdings kommunikationstechnisch unter Umständen noch eher unter "Missverständnis" verbuchen als wirklich unter "bewusste Vergewaltigung". In jedem Fall wäre es sinnvoll, es direkt in der Situation anzusprechen - oder auch meinetwegen hinterher, mit etwas Abstand, persönlich...

Fällt die Reaktion dann unangemessen aus, kann man immer noch überlegen, ob eine Anzeige angebracht ist.

Aber - ist halt schwer zu beurteilen, ohne die näheren Umstände zu kennen.

Vorstellen kann ich mir da erstmal vieles, von "Hmpf, dumm gelaufen... eigentlich bin ich ja alt genug, um zu sagen, was ich will", bis "Und plötzlich bekam ich Panik und dachte, ich müsse jetzt weiter mitmachen, sonst wird der Typ noch schlechter gelaunt und handgreiflich, und der wog 20 kg mehr als ich!"
 
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