"Kampfhund" aus dem Internet?!

In NRW ist die Zucht und der Kauf von Anlage 1 Hunden per Gesetz verboten. Darunter fallen auch Mischlinge gemeinter Rassen. Genehmigt werden ausschließlich Hunde aus TH und TSV. Da kannst Du Auflagen erfüllen so viel wie Du willst ... :rolleyes:

Und wie kommt man dann in NRW an einen Hund so einer Anlage 1 Rasse, wenn die, die jetzt noch in den Tierheimen sind, im Laufe der Zeit vermittelt/verstorben sind?
 
  • 20. Mai 2024
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Hi JoyfulSimpleton ... hast du hier schon mal geguckt?
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Und wie kommt man dann in NRW an einen Hund so einer Anlage 1 Rasse, wenn die, die jetzt noch in den Tierheimen sind, im Laufe der Zeit vermittelt/verstorben sind?

Man wird immer an Anlage-1-Hunde im Tierheim kommen, weil es immer Leute geben wird, die beim DeineTierwelt-Vermehrer kaufen, den Hund als Labbi-Boxer-Mix anmelden und damit auffliegen. Es wird auch immer mal wieder Beschlagnahmen illegaler Würfe geben... also, dass diese Hunde in den Tierheimen aussterben, diese Befürchtung muss man wohl nicht haben.
 
Man wird immer an Anlage-1-Hunde im Tierheim kommen, weil es immer Leute geben wird, die beim DeineTierwelt-Vermehrer kaufen, den Hund als Labbi-Boxer-Mix anmelden und damit auffliegen. Es wird auch immer mal wieder Beschlagnahmen illegaler Würfe geben... also, dass diese Hunde in den Tierheimen aussterben, diese Befürchtung muss man wohl nicht haben.

Genau. Der Gesetzgeber arbeitet z.B. in NRW ganz klar auf Ausrottung hin. Gesichter von Anlage 1 Hunden werden dort nur dank der verschiedensten Privatleute: Rebellen, Idioten, Hundeliebhaber, geldgeile Halunken - wie man sie auch nennt - weiter zu sehen sein.
 
Ein Rebell und Hundeliebhaber ist für mich niemand, der es riskiert, dass seine "Rebellion" zu Lasten des seines Hundes gehen könnte.
Ein echter Hundeliebhaber sorgt dafür, dass seinem Hund bei einer "Rebellion" nichts passieren kann!
Wenn Du rebellieren willst, kannst Du gern nackt durch den Landtag laufen o.ä. (oder auch nur Mails schreiben, Protestmärsche organisieren, Anzeigen schalten, Anwälte auf Gesetzeslücken ansetzen oder oder oder...)
- aber was soll das für eine Rebellion/ Protest sein sich still und heimlich einen Hund aus dem Net zu besorgen und ihn falsch anzumelden?
Wenn Du was für den Ruf der Rasse tun willst, musst Du auch dazu stehen was für eine Rasse / Mix der tolle, liebe, wohlerzogene Hund ist, den Du an Deiner Seite hast....das geht nur wenn man auch offen dazu stehen kann, ohne befürchten zu müssen, dass es die falschen Leute hören und der Hund ins TH wandert (Nachbarschaftsstreite sind auch ganz beliebte Anlässe).


(Kleines Abschweifen zu Verdeutlichung ;) : Meine AmStaff-Hündin ist aus dem TH (1999), regulär angemeldet....UND mit Schulhundprüfung - dadurch, dass ich mit ihr ganz offiziell in Schulklassen gehen kann, habe ich sicher mehr erreicht, als wenn ich sie verstecken oder als Boxer-Mix deklarieren würde)

Idioten und geldgeile Halunken trifft das ganze dann schon eher :D

Und wenn man schon unbedingt Mixe soooo viel toller als die Reinrassigen mit Stammbaum findet - die Auswahl in diversen TH ist groß genug :( .
 
@ ccb: möglicherweise ist es ja untergegangen, aber mein Hund ist auch regulär angemeldet. Ich beuge mich bei jeder kleinsten Pinkelrunde der bescheuerten Maulkorbpflicht, die für meinen Hund trotz bestandenem WT/Sachkundprüfung besteht, weil ich ihn keinem Risiko aussetzen will. Ich veranstalte einen Riesenaufriss, um ihm so gut es geht Freilaufkontakte mit anderen Hunden zu ermöglichen.

Ich erzähle jedem, der es hören will, dass mein Hund zwar vom Aussehen her ein ähnlicher Hundetyp ist, wie die beiden, die vor zig Jahren in Hamburg den Jungen getötet haben, aber dass das damals ein Unfall war und die Rasse danach als "Fall-Guy" benutzt wurde, um schnelle Bildzeitungspolitik zu machen. Ich erzähle auch, was dieses Gesetz nun bewirkt hat.

Gleichzeitig finde ich es total okay, wenn jemand sich das mit den Auflagen, wenn es möglich ist, nicht antut, und erstmal abwartet, ob's Stress gibt und erst dann die Auflagen erfüllt. Die Chance, dass das gutgeht ist, wie hier ja schon mehrfach erwähnt, je nach Wohnort absolut da. Das Szenario hat Meltdown ja hier mehrfach mit euch durch. Solche Fälle gibt es auch. Ihr haltet das Risiko für zu groß. Das brauchen wir aber auch nicht weiter besprechen, da drehen wir uns im Kreis.

Und das Gesetz zu Anlage 1 Hunden in NRW zielt auf Ausrottung ab.
 
jeder Hund, der durch die Verantwortungslosigkeit der Besitzer im Th landet ist einer zuviel....
jeder Besitzer der denkt Chancen zu haben ist verantwortungslos...
nach über 20 Jahren Th-Arbeit sage ich das pauschal...
und über Ausrottung der Mixe müssen wir uns keine Gedanken machen,
über leere Th auch nicht,
und für die Rassen wird sinnvoll gekämpft, z. b. bei den Soka Runs...
am 25.8 in Düsseldorf....z. B., Burgplatz, 12-16.30h
wenn man für die Rassen was tun will....
 
jeder Hund, der durch die Verantwortungslosigkeit der Besitzer im Th landet ist einer zuviel....
jeder Besitzer der denkt Chancen zu haben ist verantwortungslos...
nach über 20 Jahren Th-Arbeit sage ich das pauschal...
und über Ausrottung der Mixe müssen wir uns keine Gedanken machen,
über leere Th auch nicht,
und für die Rassen wird sinnvoll gekämpft, z. b. bei den Soka Runs...
am 25.8 in Düsseldorf....z. B., Burgplatz, 12-16.30h
wenn man für die Rassen was tun will....

:zufrieden:
 
Übrigens:
Unser Cyrus wurde auch im Internet als Welpe als Boxer-Mix gekauft ;):

Man sieht ja, wohin das jetzt geführt hat....

btw, DER sieht ja mal großartig aus. Und noch verträglich!
Ja er sieht toll aus, er hat ein tolles Wesen und deshalb hoffe ich ganz stark, das sich bald verantwortungsvolle Leute für ihn finden.
Ein Sahnestückchen ist er - aber ein stürmisches :D:love:
 
Mein Horizont reicht einfach nicht aus für eine weitere Diskussion.
*auaua* :wand:

Dein Tippfehler. Ich habe ihn beseitigt.

Ich lass' Dir den jetzt mal als daneben gegangene Stichelei durchgehen.

Grundsaetzlich ist das manipulieren von Zitaten - mit Ausnahme von markierten Kuerzungen oder textuellen Hervorhebungen - im Netz aber ein dermassenes No-Go, und das ist so offensichtlich und logisch, dass es nicht mal im Regelkatalog gelistet ist.
 
jeder Besitzer der denkt Chancen zu haben ist verantwortungslos...
Das heißt, jeder, der für sein (vermeintliches) Recht vor Gericht geht, ist verantwortungslos? Ein Schlag ins Gesicht derer, die sich bemühen, etwas zu verändern, wenn auch erstmal nur für Ihren eigenen Fall. So eine Aussage ist eine Unverschämtheit.

und für die Rassen wird sinnvoll gekämpft, z. b. bei den Soka Runs...
am 25.8 in Düsseldorf....z. B., Burgplatz, 12-16.30h
wenn man für die Rassen was tun will....
Ja? Ehrlich? Was hat man denn erreicht? Das schöne neue thüringische Gesetz? Dass in Berlin jetzt über die Listung von über 30 Rassen nachgedacht wird? Dass in Bayern vermutlich im Herbst 5 neue Rassen drauf kommen? Ach nee, in Bayern wird ja nicht ge"runt".
Ich finde die Idee ja gut und hab auch vollsten Respekt für die Organisatoren und war auch selbst schon dabei. Aber erreicht hat man damit nur sehr wenig.
 
Nein, jeder der sich einen Hund illegal anschafft und hält ist verantwortungslos.....man sieht es ja an den hunderten von beschlagnahmten Hunden, wie sehr sowas lohnt und von Erfolg gekrönt ist :rolleyes:
 
Meltdown - wenn Du Dir in NRW illegal einen Listenhund 1 anschaffst, dann bist Du schon "unzuverlässig" und es kann Dir passieren, das Du lebenslang keinen Listenhund mehr (in diesem BL) führen darfst. NRW hat ein LandeshundeGESETZ - lies es Dir doch noch einmal in Ruhe durch.
Ich hab selbst einen Mix aus Anlage 1 und 2 und vor 2 Jahren stand ein Umzug in die Nähe von Aachen im Raum - ich hab es also schon ein klein wenig durchgelesen ;) Nur deswegen bin ich ja auch über den zitierten Link gestolpert. Lies Dir doch nochmal den Abschnitt zur Zuverlässigkeit durch :hallo:

Das von Dir angeführte Beispiel ist - wie ich geschrieben habe - leider zu vernachlässigen, da dies in der Regel anders gehandhabt wird. Einzug des Hundes, Halteverbot etc. pp. Wenn das pillepalle wäre, würde sich (hier) keiner so dagegen aussprechen, sich illegal einen Listenhund zu halten.
Immerhin hat die Frau Recht bekommen, und das Gericht sieht wohl darin eine grundsätzliche Bedeutung für ganz NRW, so steht es zumindest da. Das erreicht man natürlich nur, wenn man es auch versucht. Wenn man immer nur sagt, man hat keine Chance, das war schon immer so, wenn die Ordnungsämter das so machen wird das schon seine Richtigkeit haben usw., dann wird sowas auch weiterhin zu vernachlässigen sein.

Ich will niemanden auffordern, unüberlegte Gesetzesumgehungsmanöver oder so zu starten. Aber alles als gegeben und unabänderbar und ganz furchtbar fürchterlich hinzunehmen? Auch nicht das grüne vom Ei :D
 
Nein, jeder der sich einen Hund illegal anschafft und hält ist verantwortungslos.....man sieht es ja an den hunderten von beschlagnahmten Hunden, wie sehr sowas lohnt und von Erfolg gekrönt ist :rolleyes:
Siehste, hab ich gleich noch eine Frage.
Nach dem Gesetz kann in NRW ein Hund nur bei einer Straftat oder bei ungeklärtem Eigentümer oder so eingezogen werden. Kann doch eigentlich nicht sein, auf welcher Grundlage zieht man denn z.B. bei einem Haltungsverbot einen Hund ein? Nach dem Gesetz geht das ja eigentlich gar nicht.
 
Nein, jeder der sich einen Hund illegal anschafft und hält ist verantwortungslos.....man sieht es ja an den hunderten von beschlagnahmten Hunden, wie sehr sowas lohnt und von Erfolg gekrönt ist :rolleyes:
Siehste, hab ich gleich noch eine Frage.
Nach dem Gesetz kann in NRW ein Hund nur bei einer Straftat oder bei ungeklärtem Eigentümer oder so eingezogen werden. Kann doch eigentlich nicht sein, auf welcher Grundlage zieht man denn z.B. bei einem Haltungsverbot einen Hund ein? Nach dem Gesetz geht das ja eigentlich gar nicht.

:lol:

Als ein Beispiel von vielen:



§7 (1) 2 und (2) 2
 
zu §7 (1) 2: Der §143StGB existiert nicht mehr, damit ist diese Formulierung wirkungslos.
zu §7 (2) 2: Ja, hab ich doch selbst schon gesagt... wiederholt oder schwerwiegend. Was von den beiden Punkten trifft denn nun bei einer einmaligen, fahrlässigen Anschaffung eines Listenhund-Mixes zu?

Die Frage war aber eigentlich, wie ein Hund bei unerlaubter Haltung (keine Straftat, nur OWi) und bekanntem Eigentümer (§27/2/2 OWiG trifft nicht zu) eingezogen werden kann. Da muss es doch was geben :kp:
 
Ich habe nur eine ernstgemeinte Frage gestellt. Wenn Du sie nicht beantworten kannst ist das ja ok, vielleicht kann es jemand anders. Deine Antwort mit dem §7 betrifft doch die Zuverlässigkeit :verwirrt:

So, nun hab ich es auch ohne Deine Hilfe gefunden. Steht im §12. Trotzdem danke für die freundliche, kompetente Unterstützung :unsicher:
 
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