"Kampfhund" aus dem Internet?!

Außerdem muss man es auch symbolisch sehen. Ein verkaufter legaler Hund von einem VDH-Züchter nimmt einem armen Tierheim-Strolch den Platz weg.

Die Aussage halte ich für falsch.

Längst nicht jeder, der einen Rassehund vom Züchter möchte, wäre bereit, stattdessen einen Tierheimhund zu nehmen. Und längst nicht jeder, der beim Züchter einen Hund bekommt, bekäme auch einen aus dem Tierheim.

Fakt ist: Wenn die seriösen Züchter aufhören würden, zu züchten, wäre die Rasse AmStaff logischerweise binnen einer Generation komplett weg vom Fenster. Und nicht jeder, der einen reinrassigen AmStaff mit Papieren will, würde sich auch mit einem Tierheimmischling zufrieden geben. Von Vermehrermischlingen gar nicht zu reden.
 
  • 2. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Umgekehrt deklariert aber der TS bei Zweifeln eigentlich immer im Zweifel für den Angeklagten: also eher keinen Listi, wenn man zweifelt. ;)
Sollte man dann auch Privathaltern zugestehen.

Mit einem offiziellen Rassegutachten vom Amtsvet. oder anerkanntem Gutachter habe ich damit auch kein Problem.

Ich habe aber ein Problem damit, wenn sich einer einen offensichtlichen Kampfi im Internet kauft und ihn dann als Boxer-Mix (weil es ja im ersten Moment so schön einfach ist) hält und damit der Hund der Gefahr einer Beschlagnahmung durch illegaler Haltung ausgesetzt ist.
Bei einem 8 Wochen alten Mischling ein Rassegutachten zu bekommen oder genau zu wissen, was drin ist, finde ich aber eine Leistung. Gut, dann ist der Fehler vielleicht der Kauf im Internet, aber verboten ist es ja (leider) nicht.
In Ländern, wo die Haltung bestimmter Rassen komplett verboten ist, habe ich oder vielmehr der Hund dann natürlich ein Problem, wenn jemand nachfragt. Wenn die Haltung aber nur an die Erfüllung von Auflagen gebunden ist, erfülle ich dann eben die Auflagen. Ein Gesetzesverstoß setzt Schuld voraus, und Schuld heißt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. So habe ich das mal gelernt.
Gut finde ich sowas aber auch nicht, denn wahrscheinlich haben dann viele der Internetkäufer auch nicht den Willen, sowas durchzuziehen. Der Besitz eines Rassegutachtens für jeden Mischling ist aber in keinem Bundesland Pflicht.
 
Absolut nicht - denn auch wenn man sich nicht vorsätzlich einen Kampfi(mix) von Privat (z.B. aus dem Internet) holt, wo es verboten ist (z.B. NRW, BY etc.) schützt dies vor Strafe nicht. Die Gleiche übrigens, als wenn man mit Vorsatz handelt (wenn man es nicht vorsätzlich macht, bleibt eben noch die grobe Fahrlässigkeit, wie Du richtig gesagt hast). Belegen wird das eine oder andere so wie so kaum einer können - das nur nebenbei. Das ist übrigens immer so, so viel zum Rechtverständnis (gibt da diesen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). ;)
 
Aber einen wirklich offensichtlichen Staff als Boxer-Mix zu vermitteln ist in meinen Augen absolut fahrlässig.
Das zieht unter Umständen einen ganzen Rattenschwanz voll mit Problemen hinter sich her für die neuen Besitzer (und auch das Tierheim) und das geht meiner Meinung nach gar nicht.

nur mal so nebenbei...
diese Kampfhundhysterie auch in manchen Th kann auch dazu führen dass viele Hunde schwer zu vermitteln sind, weil irgendein Depp aus ihnen einen Listi macht...

Blacky in Iserlohn, vielleicht auch Mona, sitzen da immernoch, kuckst du
Andra in Wesel
und gestern habe ich beim Tierheimfest in Duisburg so einiges gesehen, wo Listi dranstand aber ich keinen Listi entdeckt habe...

Wenn ich nachfrage, persönlich in Iserlohn und Wesel geschehen, heißt es, die Rassedefinition steht fest..
DAS finde ich auch schade, denn manchmal ist da wirklich ein Boxermix, Frenchbullymix, Doggenmix, oder wie gestern gesehen, Beaglemix drin...

DAS ist dann das andere Extrem...
(dieser Beitrag soll nicht die Praxis einen Listi zum Boxermix umzudeklarieren rechtfertigen, ich ärgere mich seit längerem über das andere Extrem, sorry falls OT)
 
Umgekehrt deklariert aber der TS bei Zweifeln eigentlich immer im Zweifel für den Angeklagten: also eher keinen Listi, wenn man zweifelt. ;)
Sollte man dann auch Privathaltern zugestehen.

Mit einem offiziellen Rassegutachten vom Amtsvet. oder anerkanntem Gutachter habe ich damit auch kein Problem.

Ich habe aber ein Problem damit, wenn sich einer einen offensichtlichen Kampfi im Internet kauft und ihn dann als Boxer-Mix (weil es ja im ersten Moment so schön einfach ist) hält und damit der Hund der Gefahr einer Beschlagnahmung durch illegaler Haltung ausgesetzt ist.
Bei einem 8 Wochen alten Mischling ein Rassegutachten zu bekommen oder genau zu wissen, was drin ist, finde ich aber eine Leistung. Gut, dann ist der Fehler vielleicht der Kauf im Internet, aber verboten ist es ja (leider) nicht.
In Ländern, wo die Haltung bestimmter Rassen komplett verboten ist, habe ich oder vielmehr der Hund dann natürlich ein Problem, wenn jemand nachfragt. Wenn die Haltung aber nur an die Erfüllung von Auflagen gebunden ist, erfülle ich dann eben die Auflagen. Ein Gesetzesverstoß setzt Schuld voraus, und Schuld heißt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. So habe ich das mal gelernt.
Gut finde ich sowas aber auch nicht, denn wahrscheinlich haben dann viele der Internetkäufer auch nicht den Willen, sowas durchzuziehen. Der Besitz eines Rassegutachtens für jeden Mischling ist aber in keinem Bundesland Pflicht.

Das glaubst aber nur du .....
Wenn ich mir einen Boxer-Mix im Internet kaufe, der sich dann phänoypisch als Staff-Mix entpuppt, dann ist und bleibt das illegale Anschaffung und Haltung und dann kann er auch ratzifatzi beschlagnahmt werden.
Auflagen hinterher erfüllen?
Träum weiter....;)
.....das passiert vielleicht in 1% aller Fälle, wenn das zuständige Ordnungsamt seeeeeeehr kulant ist.
In der Regel ist der Hund schneller weg als du gucken kannst.


Übrigens:
Unser Cyrus wurde auch im Internet als Welpe als Boxer-Mix gekauft ;):

Man sieht ja, wohin das jetzt geführt hat....
 
nur mal so nebenbei...
diese Kampfhundhysterie auch in manchen Th kann auch dazu führen dass viele Hunde schwer zu vermitteln sind, weil irgendein Depp aus ihnen einen Listi macht...

Blacky in Iserlohn, vielleicht auch Mona, sitzen da immernoch, kuckst du
Andra in Wesel
und gestern habe ich beim Tierheimfest in Duisburg so einiges gesehen, wo Listi dranstand aber ich keinen Listi entdeckt habe...

Wenn ich nachfrage, persönlich in Iserlohn und Wesel geschehen, heißt es, die Rassedefinition steht fest..
DAS finde ich auch schade, denn manchmal ist da wirklich ein Boxermix, Frenchbullymix, Doggenmix, oder wie gestern gesehen, Beaglemix drin...

DAS ist dann das andere Extrem...
(dieser Beitrag soll nicht die Praxis einen Listi zum Boxermix umzudeklarieren rechtfertigen, ich ärgere mich seit längerem über das andere Extrem, sorry falls OT)

Das geht mir auch manchmal so, das ich denke:
Öhm ja, man kann es dem Hund auch schwerer machen als nötig....
Hier z. Bsp. gerade heute entdeckt:
http://forum.ksgemeinde.de/tierverm...lterrier-ca-7-jahre-9monate-th-nuernberg.html
Sorry, aber ich sehe in dem Hund weder Boxer, und schon 3x keinen Bullterrier oder bin ich blind?

Aber man muß als Tierheim da schon sehr genau sein, man hat die Verantwortung.
Ich kann keinen OFFENSICHTLICHEN Staffi als Boxer-Mix laufen lassen, da sicher ich mich lieber rechtlich ab mit einem Gutachten, das ist ja auch im Sinne der zukünftigen Halter.
 
Absolut nicht - denn auch wenn man sich nicht vorsätzlich einen Kampfi(mix) von Privat (z.B. aus dem Internet) holt, wo es verboten ist (z.B. NRW, BY etc.) schützt dies vor Strafe nicht. Die Gleiche übrigens, als wenn man mit Vorsatz handelt (wenn man es nicht vorsätzlich macht, bleibt eben noch die grobe Fahrlässigkeit, wie Du richtig gesagt hast). Belegen wird das eine oder andere so wie so kaum einer können - das nur nebenbei. Das ist übrigens immer so, so viel zum Rechtverständnis (gibt da diesen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). ;)
In Bayern ist es nicht verboten, aber das wäre jetzt Erbsenzählerei, dadrauf rumzureiten.

Gut, aber den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit muss doch dann der Ankläger (oder wie heißt das? Der, der es behauptet jedenfalls) nachweisen. Wenn ich einen Kaufvertrag für einen Boxer-Mix-Welpen hab... und mit 8 Wochen sieht kaum einer den Unterschied zwischen 2 Mischlingswelpen, manche haben ja schon bei Erwachsenen Probleme :albern: Außerdem, wenn ich den Hund bei 5 Gutachtern vorstelle kriege ich min 3 verschiedene Rassegutachten.
In Bayern hab ich dann tatsächlich ein Problem, weil die mir die Haltung untersagen können. In NRW ist die Haltung ja aber erlaubt mit Auflagen.

Ich rede ja auch nicht von Unwissenheit (dem OA zu sagen, dass ich von einem Gesetz nichts wusste, ist sicher doof :lol:), ich rede von der Unmöglichkeit, beim Kauf die Rasse festzustellen. Wenn ich gar nicht feststellen KANN, ob der Hund ein Listenhund ist (und das kann ich nicht bei einem Mischlingswelpen in dem Alter und bei ganz oder teilweise unbekannten Eltern), dann kann ich auch nicht vorsätzlich handeln. Und grobe Fahrlässigkeit heißt "billigendes Inkaufnehmen", Sorgfaltspflichtverletzung in besonderem Maße.

Aber natürlich kommt es da auf den Einzelfall an und auch darauf, wie intensiv derjenige sich dann darum kümmert.
 
Absolut nicht - denn auch wenn man sich nicht vorsätzlich einen Kampfi(mix) von Privat (z.B. aus dem Internet) holt, wo es verboten ist (z.B. NRW, BY etc.) schützt dies vor Strafe nicht. Die Gleiche übrigens, als wenn man mit Vorsatz handelt (wenn man es nicht vorsätzlich macht, bleibt eben noch die grobe Fahrlässigkeit, wie Du richtig gesagt hast). Belegen wird das eine oder andere so wie so kaum einer können - das nur nebenbei. Das ist übrigens immer so, so viel zum Rechtverständnis (gibt da diesen Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"). ;)
In Bayern ist es nicht verboten, aber das wäre jetzt Erbsenzählerei, dadrauf rumzureiten.

Gut, aber den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit muss doch dann der Ankläger (oder wie heißt das? Der, der es behauptet jedenfalls) nachweisen. Wenn ich einen Kaufvertrag für einen Boxer-Mix-Welpen hab... und mit 8 Wochen sieht kaum einer den Unterschied zwischen 2 Mischlingswelpen, manche haben ja schon bei Erwachsenen Probleme :albern: Außerdem, wenn ich den Hund bei 5 Gutachtern vorstelle kriege ich min 3 verschiedene Rassegutachten.
In Bayern hab ich dann tatsächlich ein Problem, weil die mir die Haltung untersagen können. In NRW ist die Haltung ja aber erlaubt mit Auflagen.

Ich rede ja auch nicht von Unwissenheit (dem OA zu sagen, dass ich von einem Gesetz nichts wusste, ist sicher doof :lol:), ich rede von der Unmöglichkeit, beim Kauf die Rasse festzustellen. Wenn ich gar nicht feststellen KANN, ob der Hund ein Listenhund ist (und das kann ich nicht bei einem Mischlingswelpen in dem Alter und bei ganz oder teilweise unbekannten Eltern), dann kann ich auch nicht vorsätzlich handeln. Und grobe Fahrlässigkeit heißt "billigendes Inkaufnehmen", Sorgfaltspflichtverletzung in besonderem Maße.

Aber natürlich kommt es da auf den Einzelfall an und auch darauf, wie intensiv derjenige sich dann darum kümmert.
:verwirrt:
Was ist in Bayern nicht verboten?
Kat. 1 Hunde?
Einen Kat. 1 Hund in Bayern genehmigt zu bekommen ist seltener als ein 6er im Lotto.


Alter Falter - du hast so gar keine Ahnung von irgendwas.
Mach dich bitte erst mal richtig schlau, wie der Hase läuft.
Dann hocken also die hunderten von beschlagnahmten Hunden alle nur aus Jux und Dollerei in den Tierheimen oder wie?
Besonders in Bayern schimmeln die ja vor sich hin, bis sich mal jemand aus einem anderen Bundesland überhaupt erbarmt sie zu adoptieren.

Meine Fresse meine Fresse
Es ist wohl doch das Sommerloch, anders kann mich mir die neuen User mit dem Superdurchblick (ironisch gemeint) echt nicht mehr erklären.
 
Deswegen sagte ich ja "Erbsenzählerei". Es ist nicht verboten, aber fast unmöglich. Auf dem direkten Weg jedenfalls
 
Deswegen sagte ich ja "Erbsenzählerei". Es ist nicht verboten, aber fast unmöglich. Auf dem direkten Weg jedenfalls
Ich bitte um Details für den indirekten Weg, den du ja anscheinend so gut kennst.
Wenn du gackerst, dann leg auch das Ei.

Ohne ein Sachverständigengutachten, das den Hund als Kat. 2 ausweisen würde, geht in Bayern für den Otto-Normal-Hansel nix.
 
In NRW ist die Zucht und der Kauf von Anlage 1 Hunden per Gesetz verboten. Darunter fallen auch Mischlinge gemeinter Rassen. Genehmigt werden ausschließlich Hunde aus TH und TSV. Da kannst Du Auflagen erfüllen so viel wie Du willst ... :rolleyes:
 
Gut, aber den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit muss doch dann der Ankläger (oder wie heißt das? Der, der es behauptet jedenfalls) nachweisen.

Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit spielt beim falschen Anmelden (mit falscher Rasse) absolut keine Geige. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, da geht man zugunsten des Betroffenen zunächst mal sowieso davon aus, dass er fahrlässig handelte. Das Problem an der Sache ist ja nicht das Bußgeld, sondern die Tatsache, dass der falsch angemeldete Hund üblicherweise vom OA einkassiert wird.
 
In NRW ist die Zucht und der Kauf von Anlage 1 Hunden per Gesetz verboten. Darunter fallen auch Mischlinge gemeinter Rassen. Genehmigt werden ausschließlich Hunde aus TH und TSV. Da kannst Du Auflagen erfüllen so viel wie Du willst ... :rolleyes:

In RLP: dito....
Die ADD ist ganz heiß auf jeden illegalen Hund.
 
Bei aufmerksamem Lesen hast Du den schon im vorigen Beitrag gesehen. 5 Gutachter = 3 Rassezusammenstellungen. Genetik ist keine Algebra und immer eine Ansichtssache, man muss nur den richtigen Gutachter finden. Warum meinst Du denn, dass so viele Bulldoggen- und Boxer-Mischlinge rumlaufen. Und das (Obacht!) ganz legal. Und auch der Gutachter geht damit kein wirkliches Risiko ein, solange er seine Einschätzung irgendwie begründen kann. Manchmal kommt dabei sogar ein Dobermann-Vizsla-Mix raus.
Habt Ihr denn keinen Gutachter, von dem Ihr wisst, dass er eher zugunsten des Hundes entscheidet? Oder muss das bei Euch ein Amtsveterinär machen?
 
Einen Kat. 1 Hund in Bayern genehmigt zu bekommen ist seltener als ein 6er im Lotto.

Ich muß dringend Lotto spielen gehen. *notier*

Ich kenne mittlerweile in etwa so viele Kat1 Hunde in Bayern wie ich auch in Hessen gekannt habe. Die heissen nur anders. :lol:
Aber sogar ich, als nicht besonders engagiert mit Kat1 Hunden, kenne genehmigte Kat1er hier. Das hat mir auch mein TA bestätigt der meinte das laut den Meldezahlen scheinbar ALLE Kat1-Hunde Bayerns bei ihm in Behandlung wären. :albern:

Ich denke darauf zu bauen das man den genehmigt bekommt als das was er ist, wäre unrealistisch. Aber es gibt viele Glücksfälle. Andererseits bekommt man in Bayern glaube ich für so ziemlich alles ein nettes Rassegutachten wenn man weiß wo man hin muß.
 
In NRW ist die Zucht und der Kauf von Anlage 1 Hunden per Gesetz verboten. Darunter fallen auch Mischlinge gemeinter Rassen. Genehmigt werden ausschließlich Hunde aus TH und TSV. Da kannst Du Auflagen erfüllen so viel wie Du willst ... :rolleyes:
Ja, aber beim Kauf eines Boxermischlings verstoße ich nicht gegen das Gesetz. Genehmigung bei öffentlichem Interesse. Das besteht wohl auch, wenn durch die Genehmigung ein Tierheimaufenthalt verhindert wird.
 
In NRW ist die Zucht und der Kauf von Anlage 1 Hunden per Gesetz verboten. Darunter fallen auch Mischlinge gemeinter Rassen. Genehmigt werden ausschließlich Hunde aus TH und TSV. Da kannst Du Auflagen erfüllen so viel wie Du willst ... :rolleyes:
Ja, aber beim Kauf eines Boxermischlings verstoße ich nicht gegen das Gesetz. Genehmigung bei öffentlichem Interesse. Das besteht wohl auch, wenn durch die Genehmigung ein Tierheimaufenthalt verhindert wird.

Doch, wenn es sich um einen Listenhundmix handelt. Das öffentliche Interesse beschränkt sich in NRW in der Regel darauf, Hunde aus TH zu übernehmen. Das von Dir genannte ist zu vernachlässigen, da alles - aber ganz sicher nicht die Regel.
 
Gut, aber den Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit muss doch dann der Ankläger (oder wie heißt das? Der, der es behauptet jedenfalls) nachweisen.

Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit spielt beim falschen Anmelden (mit falscher Rasse) absolut keine Geige. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, da geht man zugunsten des Betroffenen zunächst mal sowieso davon aus, dass er fahrlässig handelte. Das Problem an der Sache ist ja nicht das Bußgeld, sondern die Tatsache, dass der falsch angemeldete Hund üblicherweise vom OA einkassiert wird.
Nur mal für NRW:
Streiten wir uns nicht über die Ordnungswidrigkeit, die kostet evtl. Geld.
Öffentliches Interesse (wenn ich nicht falsch informiert bin) gilt auch bei Verhinderung eines Tierheimaufenthalts.
Mangelnde Zuverlässigkeit gibt es nur bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen das Gesetz.
Einziehung ist nur vorgesehen bei einer Straftat nach §74a StGB oder unter den Voraussetzungen des §27 OWiG (keine rechtliche Person kann verfolgt werden). Oder dann irgendwie, wenn die Haltung schon untersagt wurde und man den Hund immer noch hat.
 
In NRW ist die Zucht und der Kauf von Anlage 1 Hunden per Gesetz verboten. Darunter fallen auch Mischlinge gemeinter Rassen. Genehmigt werden ausschließlich Hunde aus TH und TSV. Da kannst Du Auflagen erfüllen so viel wie Du willst ... :rolleyes:
Ja, aber beim Kauf eines Boxermischlings verstoße ich nicht gegen das Gesetz. Genehmigung bei öffentlichem Interesse. Das besteht wohl auch, wenn durch die Genehmigung ein Tierheimaufenthalt verhindert wird.

Doch, wenn es sich um einen Listenhundmix handelt. Das öffentliche Interesse beschränkt sich in NRW in der Regel darauf, Hunde aus TH zu übernehmen. Das von Dir genannte ist zu vernachlässigen, da alles - aber ganz sicher nicht die Regel.


Ich weiß aber nicht, ob das nun schon rechtskräftig ist oder die Berufung noch aussteht oder so. Aber den Fall hatte ich im Kopf. :hallo:
 
Meltdown - wenn Du Dir in NRW illegal einen Listenhund 1 anschaffst, dann bist Du schon "unzuverlässig" und es kann Dir passieren, das Du lebenslang keinen Listenhund mehr (in diesem BL) führen darfst. NRW hat ein LandeshundeGESETZ - lies es Dir doch noch einmal in Ruhe durch.

Das von Dir angeführte Beispiel ist - wie ich geschrieben habe - leider zu vernachlässigen, da dies in der Regel anders gehandhabt wird. Einzug des Hundes, Halteverbot etc. pp. Wenn das pillepalle wäre, würde sich (hier) keiner so dagegen aussprechen, sich illegal einen Listenhund zu halten.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „"Kampfhund" aus dem Internet?!“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

S
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Seufz. Ca. 1 km von mir entfernt.
Antworten
12
Aufrufe
296
Carli
Carli
lektoratte
Ich gönne das jedem. Auch jedem Bayern ;) Es ging darum, dass der Artikel eigentlich nicht sooo positiv ist, was die Fakten angeht. Und bei der Rechtsunsicherheit muss man genau wie bei jedem Bayern mit AmStaff sagen: „es geht solange gut, bis es schief geht“.
Antworten
19
Aufrufe
1K
Crabat
Lucie
"Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können." Tiersicherungsdienst Frank Weisskirchen Noch etwas, was man berücksichtigen sollte! Natürlich wird immer wieder erwartet (alleine schon eine Erwartung zu haben, ist für mich in dieser Situation eher befremdlich), dass Tiere nach...
Antworten
8
Aufrufe
507
Lucie
Papaschlumpf
Ne, das liegt daran, dass die zu 1000 billig produziert werden. Frag jeden Listihalter woher der Hund ist, hier in der Region sind 75% Vermehrerhunde 15% TS und der Rest von echten Züchtern. Und dann sieh dir an, wer am anderen Ende der Leine ist.... Sorry, aber in diesem Bereich bist du...
Antworten
97
Aufrufe
6K
pat_blue
pat_blue
DobiFraulein
Antworten
6
Aufrufe
758
lektoratte
lektoratte
Zurück
Oben Unten