Kleiner Beißvorfall, riesen Theater

Ja, da geb ich Lennox recht. Dann hätt sich der Kleine das vielleicht auch mal gemerkt.
 
ein hund zu halten der nicht sonderlich verträglich ist,ist ne menge streß und arbeit!
wenn man ihn dann erstmal einigermaßen in richtung verträglichkeit hinbekommen hat und dann kommt son kamikatze vieh und versaut alles wieder ist das doppelt und dreifach ärgerlich!
als ich mit bandit schon große vortschritte gemacht hatte,war dann nen husky von nem völligsorgenfreiem trottel von halter der meinung mal zu testen was meiner so kann...
ergebniss:
bandit und ich stehen wieder am anfang...erhängt wieder bei 90% der rüden iner leine wien besesener!
sowas ist einfach ärgerlich ohne ende!!!!
 
Vielleicht solltest du froh sein, dass die HH "nur dazwischen ging", andere hätte deinen Hund vielleicht erstochen.:verwirrt: Scheint man heutzutage so zu klären.....



Das Schmerzensgeld halte ich schon fast für unverschämt. Warte mal ab, nichts wird "so heiß gegessen, wie es gekocht wird".

Evi u. Schoko:hallo:
 
Hmm, ganz ehrlich?
Wenn ich einen angeleinten Hund hätte der von einem anderen freilaufenden Hund angegriffen wird und ich die beiden trennen müsste/wollte/würde und mich dabei verletzte und dann noch erfahre dass der andere HH nicht versichert ist, da würde ich auch Schmerzensgeld fordern, also wenn man das ganze so zusammen betrachtet...

Dass da erstmal eine ganz hohe Summe gefordert wird, ist doch klar. Was dann am Ende dabei rauskommt ist was anderes. Nur meines Wissens bekommt der Verklagte dann auch noch die Gerichtskosten aufs Auge gedrückt und die Anwaltskosten des Klägers. Bin mir aber nicht 100%ig sicher, aber ich meine mich so zu erinnern.

Wieso ist die Tatsache, dass der Hund nicht versichert ist, für dich (mit) ein Grund, Schmerzensgeld zu verlangen?

Ganz einfach: Wie ich schon sagte, es gibt für ein paar wenige Kröten schon eine Hundehalterhaftpflichtversicherung und ich finde es unverantwortlich und dumm keine abzuschließen! Egal ob mein Hund lieb und nett ist oder nicht. Wie ich ebenfalls schon sagte, stell dir vor er läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall.

Wenn mein angeleinter Hund von einem unangeleinten gebissen wird ist mein Verständnis für den anderen gleich Null! Und sowas macht mich einfach fürchterlich wütend, das ist für mich mit ein Grund.
 
aber nicht versichert zu sein, heißt doch nicht gleichzeitig, dass derjenige nicht zahlt.

es hat ja auch nicht jeder ne privat HPf. und die find ich auch wichtig, für andere ist die aber unwichtig.

solange jemand seinen schaden bezahlt, den er verursacht hat, habe ich damit kein porblem, ob er nun versichert ist oder nicht.
 
Hallo,

ich hatte letztlich so ein ähnliches Problem, was sich aber eigentlich ganz gut regeln liess.

Im Dezember letzten Jahres wurde mein Hund am Kreuzband operiert und hat man auch Arthrose bei ihm festgestellt. Als ich arbeiten war, ging meine Mutter mit dem Hund gassi, wie immer.

Öhm mein Hund zwickte eine Frau (nicht doll) sie hatte nur ein blauen Abdruck von einen Zahn. Wahrscheinlich, was mir dann der Tierarzt auch bestätigte aufgrund seiner Schmerzen. Also er hat wahrscheinlich, grad durch die Stellung des Beines einen Schmerz gespürt und hat dies eventuell mit der Frau die an meiner Mutter und ihm vorbei ging verknüpft.

Anderst, können wir uns das nicht erklären, weil er ist noch nie in irgendeiner weise auffällig geworden war. Meine Mam hat den Hund dann auch gleich hochgebracht und ist mit der Frau ins KH um alles Nachschaun zu lassen .........

Ich bin dann einen Tag später mit meiner Mutter gleich aufs OA und hab im eigentlichen Sinne den Vorfall melden wollen, und mich selbst Anzeigen wollen.

Dabei sagte mir der Mitarbeiter es ist o.k. er hat es aufgenommen, gern kann er auch die Selbsanzeige aufnehmen und an die Polizei weiterleiten nur nicht auf meinen Namen, da ich nicht selbst gassi war, sondern meine Mam.

Meine Mam müsste sich selbst anzeigen, weil sie dem Hund zum Zeitpunkt an der Leine hatte und sie müsste auch die strafrechtlichen Konzequenzen ziehen, wie Schmerzensgeld und nicht ich. Ich müsste nur die Konzequenzen vom OA ziehen. Naja ich habe eine Versicherung im Gegensatz zu euch und hab das natürlich auch gleich der Versicherung gemeldet, die hat dann die Arztkosten, Schadensersatz etc. übernommen.

Da haben wir erstmal nicht schlecht geschaut.

Also, dass heisst, nicht ihr als Halter würdet angezeigt werden und müsstet die strafrechtlichen Konsequenzen tragen, sondern die Dame die zum Tatzeitpunkt (so nenn ich es mal) den Hund geführt hatte. So hatte mir der Hr. vom OA das erläutert. Also zumind. die Strafrechtlichen Konsequenzen, worunter glaube ich auch das Schmerzensgeld zählt. ODER?

Naja die Selbstanzeige und so haben wir dann trotzdem gemacht. Weil ich finde, wenn mein Hund etwas anstellt, ob unbeabsichtigt oder beabsichtigt, muss ich auch die Konzequenz tragen, schliesslich wollte ich den Hund und musste mich dessen auch vorher bewusst sein.

Am Ende wurde das Verfahren eingestellt von der Staatsanwaltschaft aufgrund der geringen Beweislage und vom OA ist auch nichts weiter gekommen ausser ein Hinweis, dass solange das noch nicht verheilt ist, es doch besser wäre das der Hund ein Maulkorb trägt. Weil ich eben auch Nachweise vom Tierarzt vorgelegt hatte, dass er Operiert wurde und das es aufgrund von bestimmten Stellungen des Beines zu schmerzen kommen kann, wo der Hund unvorhersehbar reagieren kann..... so auf der Art steht es im Schreiben vom TA.

Ich weiss ja nicht, vielleicht wäre es ja auch nicht so schlecht, wenn ihr sowas in der Art machen würdet, und gebt eben an das die Bekannte den Hund geführt hat, wie es laut deiner Aussage auch war.

lg
 
Sei froh, dass es "nur" 3500 Euro sind, hätte der Hund zb einen Arzt bzw Chirurgen in den Finger gebissen und hätte der dann nicht arbeiten können (zb Infektion), dann wären es 25.000-70.000 Euro gewesen.
Nächstes mal besser Beißkorb, sollte jemand anderes auf den Hund aufpassen
 
das klingt doch nicht schlecht oder??
kA ob das urteil mittlerweile aufgehoben ist, aber anführen würd ichs in jedem fall


Versucht ein Hundehalter seinen Hund, der sich mit einem anderen Hund eine Balgerei und Beißerei liefert, von diesem fremden Hund zu trennen und wird er hierbei in die Hand gebissen, so hat er keinen Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten gegen den anderen Hundehalter. Ihm steht auch kein Schmerzensgeld zu. Denn derjenige, der beim Versuch streitende Hunde mit der Hand zu trennen, handelt grob fahrlässig und auf eigene Gefahr. Die Gefahr, von einem Hund in dieser Situation gebissen zu werden, lag besonders nahe.

Landgericht Bamberg, Az.: 3 S 197/01
 
ich vermute, es wird einfach unterschieden, ob der hund den menschen mutwillig angegriffen und gebissen hat, oder halt in dem gerangel nicht unterschieden hat.

man muss wohl nach dem urteil mit einer verletzung rechnen wenn man dazwischen geht.
 
Naja, man könnte das Urteil somit als "Freibrief" auslegen kräftig mit einer Größe 41 dazwischen zu treten, oder den Einsatz anderer Maßnamen...
Tolle Wurst, das Gejaule der "derTutnix"-Halter wird groß sein.
 
Ich meine wir haben doch alle, zumindest viele einen Sachkundenachweis (NRW) abgelegt. Dort wird auch die Frage gestellt, wie man sich bei einer Beisserei zu verhalten hat. ;)

Ob man im wahren Leben sich so verhält, wie man sein Kreuzchen gemacht hat, ist eine andere Sache.

Ich bin der Meinung das es sich bei einem Biss, aufgrund eines Eingriffs bei einer Beisserei, um Eigenverschulden handelt.
 
ich finds ganz normal hunde zu trennen die sich nach kurzer zeit nicht von allein einigen(natürlich sollte es am besten gar nich zu soner situation kommen),empfinde es sogar als meine pflicht damit weder mein hund noch andere größere schäden davontragen!
das ich selbst dabei verletzt werden könnte ist mir mehr als bewust!
das sollte jeder sich klar machen bevor er sich nen hund zulegt!
wer davor angst hat sollte auf hunde verzichten,den leider kann es immer zu solch unschönen situationen kommen,auch wenn der eigene hund super hört und man ständig aufpasst!
 
Naja, man könnte das Urteil somit als "Freibrief" auslegen kräftig mit einer Größe 41 dazwischen zu treten, oder den Einsatz anderer Maßnamen...
Tolle Wurst, das Gejaule der "derTutnix"-Halter wird groß sein.

Ja nu - ähm ... Ich HÄTTE kräftig dazwischen getreten. Zwar nur mit 39 - aber dafür gezielt und nicht zimperlich. Zumindest laufe ich so nicht Gefahr, in den Arm / Hand / Hals / Brust / Gesicht gebissen zu werden. Bei einem richtigen Zoff ist es unverantwortlich (sich selber gegenüber) mit den Händen zuzulangen - denn dabei beugt man sich unweigerlich nach vorne (weil: Hund ist kleiner) und schon kommt das Gesicht in greifbare Nähe. Im wahrsten Sinne des Wortes. Muss man sich denn selber so in Gefahr bringen? :verwirrt:
 
Deshalb hab ich für den Notfall Schläuche dabei. Die fliegen richtig schön auf die Tut-Nix-Freilauf-Hunde!
Ich muss dass regeln nicht mein Hund, wie Cons und ich ja schon schrieb, wenn alles nix nutzt wegtreten. Ende.
Ich hab keinen Bock, dass ich mit meinem zum TA gehen muss.
Und für das nicht versichert sein, sorry, überhaupt kein Mitleid. Wer die paar Kröten monatlich nicht aufbringen kann, der darf auch keinen Hund halten!
 
jetzt aber mal ne andre Frage: haftet nicht die Privathaftpflicht der Gassigängerin???
Wurde mir mal gesagt, wenn man das nicht gewerblich macht würde die Privathaftpflicht eintreten?
Versicherungsexperten hier???
 
Ich meine wir haben doch alle, zumindest viele einen Sachkundenachweis (NRW) abgelegt. Dort wird auch die Frage gestellt, wie man sich bei einer Beisserei zu verhalten hat. ;)

Ob man im wahren Leben sich so verhält, wie man sein Kreuzchen gemacht hat, ist eine andere Sache.

Ich bin der Meinung das es sich bei einem Biss, aufgrund eines Eingriffs bei einer Beisserei, um Eigenverschulden handelt.

... dort wird aber auch die Frage gestellt, wie ich mich mit meinem unanangeleinten Hund zu verhalten habe, wenn mir ein angeleinter Hund entgegenkommt....
 
... dort wird aber auch die Frage gestellt, wie ich mich mit meinem unanangeleinten Hund zu verhalten habe, wenn mir ein angeleinter Hund entgegenkommt....
Und da ist die richtige Antwort "eingreifen?"

Hier geht es nicht darum ob ein Hund, beide Hunde oder gar keiner angeleint war, hier geht es um Schadenersatzansprüche einer Person die sich selbst in Gefahr gebracht hat.

In diesem Sinne habe ich mich bereits mehrfach in Gefahr gebracht um meinen Hund zu schützen, leider kommt das immer mal wieder vor. Sollte ich aber Verletzungen davon tragen, weil ich versucht habe Hunde zu trennen, käme ich nie auf die Idee anderen die Schuld zu geben.
 
Was mir dazu, mal ganz abgesehen von dem oben eingestellten Urteil, gerade noch einfällt: Wenn der TE seine Einigung mit der anderen HH belegen kann, sprich, das eventuell schiftlich festgehalten wurde und er dem, was vereinbart wurde, nachgekommen ist, dann können nachträglich keine weitergehenden Forderungen mehr gestellt werden. Auf diese wurde durch die Einigung ausdrücklich verzichtet.

Wir hatten mal so eine Situation, wo wir als Beifahrer in deinen Autounfall verwickelt waren. Unsere Fahrerin hatte absolut keine Schuld, war aber jung, naiv und leicht zu beeindrucken. Sie hat unter dem Druck der Unfallgegner eine Teilschuld eingeräumt, bevor die Polizei da war. Da war hinterher nichts mehr zu machen, trotz unserer Zeugenaussagen. Die Polizisten haben uns damals darauf hingewiesen, dass sie froh sein könnte, dass es in ihrem Wagen zu keinem Personenschaden gekommen ist, sonst wäre sie darauf sitzen geblieben. Eine solche Einigung hebt berechtigte Forderungen auf, wenn man sich darauf einlässt und das glaubhaft darstellen und belegen kann.

Ansonsten ist es so, dass derjenige, der im Moment eines Vorfalles die Aufsicht über einen Hund hat, auch die Verantwortung trägt. Deshalb lasse ich mir z.B., wenn ich als Trainer bei einem Hund bin, immer eine Haftpflicht zeigen, denn wenn ich den Hund an der Leine habe und es passiert etwas (sollte natürlich nicht, aber bin ja auch nur ein Mensch), dann hätte ich die A-Karte. Insofern lasse ich es mir dann, wenn keine Haftpflicht vorliegt, vom HH unterschreiben, dass ich in dem Fall aus der Verantwortung bin, wenn ich den Hund kurzzeitig führen muss, um z.B. einen Trainingsschritt zu erklären. Für den Fall, dass das nicht greift, habe ich das für mich auch noch mal extra versichert, auch wenn ich wirklich gesucht habe, eine Versicherung zu finden, die das absichert. War nicht so einfach, da ich nicht bereit war, eine Klausel zu akzeptieren, in der die Arbeit mit gefährlichen oder Listen-Hunden ausgeschlossen wird.
 
der TE schreibt, er hat derzeit andere finanzielle Probleme
das dürfte wohl der Grund für die nicht vorandene Versicherung sein,
auch eine Tierpension scheidet in dem Fall aus, kostet ja,
was macht er denn, wenn der Hund krank wird und in eine Tierklinik muss?
da sind ganz schnell mal 2 - 3tausend Euro weg

sehr vernünftig so eine Tierhaltung - da fehlt mir ein wenig das Verständnis

mfg
 
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