Beißvorfall in Bayern - Konsequenzen?

La Traviata

Welche Konsequenzen ergeben sich für Hund und Halter aus einem Beißvorfall in Bayern, sollte dieser zur Anzeige gebracht werden?

Muss bzw darf der Hund zum Wesenstest? Oder wie ist das dort?
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi La Traviata ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo!
Bei dem was ich bisher so mitbekommen habe kommt es in Bayern auch sehr darauf an um welche Rasse es sich handelt bzw. ob es eben ein "Kampfhund" ist oder nicht. Ich markiere mal @snowflake, sie hat mir gestern auch Infos bezüglich eines Listenhundes und Bayern gebracht. Mir fällt momentan kein Username ein der aus Bayern kommt, aber es gibt hier im Forum sicher ein paar.
 
Ja, das kann man so nicht sagen. Kommt drauf an was da wie passiert ist und mit welchen Folgen.
Bei einer Beisserei von zwei abgeleinten Hunden mit leichten Blessuren, kommt man natürlich besser weg als bei einer schweren Verletzung eines Menschen, zB.

Erstmal muss man abwarten ob man denn angezeigt wird und sollte versuchen das ganze persönlich zu klären. Wenn eine Anzeige eintrudelt, lohnt sich meist ein Anwalt der Akteneinsicht verlangt. Um mal festzustellen was da genau ausgesagt wurde und um sich beraten zu lassen, wie man sich bei einer Vorladung verhalten soll.
 
So, wie schon geschrieben, müßte man erst mal wissen, was passiert ist, um überhaupt irgendetwas beurteilen zu können.
 
Der Hund hat sich beim aussteigen aus dem Auto (angeleint) losgerissen, über eine niedrige Hecke gesetzt und zwei Passanten auf dem angrenzenden Gehweg gestellt. Einen der beiden hat er nach den Bissspuren zu urteilen zwei mal in die Hand gebissen.

Ich kenne den Vorfall nur vom Hörensagen nach Schilderung der Halterin. Nachdem sie aber fragte, ob sie nun vielleicht wirklich einen MK aufziehen muss, würde ich ihr gerne mögliche Konsequenzen nennen. Es klingt schon als täte ihr das sehr leid. Aber eben auch nach herunterspielen bzw unterschätzen.
 
Der Halter sollte sich erstmal sehr kooperativ verhalten, sich entschuldigen (auch mehrmals, im ersten Schreck geht das meist unter), die Versicherung informieren, Hilfe anbieten, Erklären warum das passiert ist, etc.
Und dann mal abwarten.
 
Ein maulkorb waere, ohne auflagen von wem auch immer, doch die logische Konsequenz für die halterin? Und die leine mal festhalten, auch nicht schlecht.
 
Neu Aber wie das gesetzlich aussieht, wisst ihr auch nicht?
Wie meinst Du das? Es gibt kein festgesetztes Strafmaß für "in die Hand beissen". Deswegen kann man die Folgen nicht haargenau voraussagen, zumal Ihr ja nichtmal wisst ob überhaupt Anzeige erstattet wurde.

Es ist MÖGLICH das ein WT angeordnet wird. Bei einem Vorfallshund würde ua auch genau diese Situation und ähnliche nochmal geprüft werden, außerdem das Verhalten im Haus bei Besuch und auf der Spaziergang. Bei einem Vorfallshund wird ein bestandener WT aber nicht alles wieder gut machen, der Hund wird dennoch Auflagen bekommen.
Aber das eben nur in dem Fall, wenn der ganze Vorfall groß aufs Tablett käme.
 
Neben der Anzeige beim OA gibt es ja auch noch die Möglichkeit, dass wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafanzeige gestellt wird. Der Tatbestand ist bei Beschädigungsbeißen mit Sicherheit erfüllt.
 
nun vielleicht wirklich einen MK aufziehen muss, würde ich ihr gerne mögliche Konsequenzen nennen. Es klingt schon als täte ihr das sehr leid. Aber eben auch nach herunterspielen bzw unterschätzen.
Muss? Was ist das für ne Frage. Sie sollte! Und zwar von sich aus.

Was da für Konsequenzen kommen ist doch erstmal nebensächlich. Erstmal solte sie für sich sicherstellen, dass der Hund keine Gefahr für andere ist.
 
Mir ging es nur darum, ob der Hund im Falle einer Anzeige automatisch den Rest seines Lebens Kat1 oder 2 oder was auch immer ist, oder ob das widerlegbar wäre mit einem WT. Hatte dazu explizit für Bayern nichts gefunden.

Ich finde allein die Frage ob nach einem solchen Vorfall nun unbedingt ein MK nötig wäre ziemlich zum Kopf schütteln. Mindestens.
 
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