Oder ist es jetzt rechtens, dass ein Hundehalter seinen vermeindlich unterlegenen Hund bei aggressiven Hundebeggegnungen gegenüber dem vermeindlich überlegenen Hund mit einem Messer verteidigen darf? Und ist es zukünftig erlaubt, zu diesem Zweck ein Messer bei sich zu führen, damit man seinen kleinen süßen Fiffi z.B. auch gegenüber einem großen bösen Schäferhund mit einer Waffe verteidigen darf?
So ein Urteil hätte beachtliche Folgen.
Ich würde es eher Rechts sicherheit nenen !!!
Ich persönlich finde es gut das so entschieden wurde.
Es kann icht sein das man seinen Hund einfach so rumlaufen Läst und es kann auch nicht sein das der andere dann noch schuld daran ist wenn er sein Hund beschützen muss.
Ich Personlich wurde dem Labrador besitzer eine Klage/Anzeige gegen die andere Hunde halterin entfehlen.
Grüsse Alex