Mann ersticht amerikanische Bulldogge

  • 28. April 2024
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Hi Albator ... hast du hier schon mal geguckt?
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Oh man :rolleyes:
Ein 2,5 cm breiten einstich kann durch eine klinge von 5 mm entstehen.

Kann auch jeder mit einem Messer und nem Blat Papier überprüfen Stecht das Messer rein und zieht es nach unten (scharfe seite Raus).
Auserdem kann es desweiteren sein das ein Muskel aufgrund der nerven Verletzung Kontracktieren.
 
Du meinst, der Mann hat noch ein bissel in der Wunde rumgewühlt mit dem "Taschenmesser"?

Welches Taschenmesser mit 5 mm Klingenbreite ist so scharf, dass es bei rohem Muskelfleisch (NICHT: Papier!) eine 2,5 cm breite Wunde verursacht?
 
Z.B die Firma mit den roten Griffschaten.

Glaubs mir einfach es ist ohne probleme Möglich.
 
Aha.

Und dass bei einer Einstichwunde von nur 1 cm Tiefe die Schnittbreite ebenfalls 2 cm beträgt, ist auch normal bei einem Schweizermesser?

Nee, sorry, mit "einfach glauben" tu ich mir arg schwer... es hätte die Sache stark vereinfacht, hätte der Typ das Messer nicht verschwinden lassen.

Insgesamt passen die Wunden eher zu einem Butterflymesser, wenn man den Daten des Berichts glauben darf, aber das wird man leider nie erfahren.
 
Ein Butterfley ???
Egal welches messer (springmesser, butter, feststehend oder Klappmeser) wenn es die selbe klingenvorm hat ist auch der einstich edentisch.

Wenn du mir nicht glauben möchtest geh mal zu Cold Stell videos und schau was Blankwaffe/Messer für schaden anrichten können.

Grüsse Alex
 
Sorry gamenes aber man sieht anhand der Wunde ob es sich um einen Einstich oder um einen einstich mit Schnittverletzung handelt... es wird sich also kaum um ein kleines Allzwecktaschenmesser gehandelt haben...

Und deine Videos möchte sich hier wahrscheinlich niemand ansehen, die sind wohl eher was für Leute, die damit prahlen wie sie ihren Hund verteidigen würden...
 
Solange es kein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz war, darf der Mann das Ding mit sich herumtragen. Zur Begründung könnte er z. B. sagen, dass sein Hund schon desöfteren von freilaufenden "Kampfhunden" bedroht wurde und er genau zum Zwecke der Verteidigung seines Hundes dieses Messer mitführte...

Das wäre keine vorteilhafte Erklärung, weil dann damit klar ist, dass der Mann darauf nur gewartet hat.
 
Muß man es überhaupt begründen, wenn man ein erlaubtes Messer mit sich herumträgt?
Vielleicht wollte er sich einfach eine Flöte schnitzen?
Wenn ich angeln gehe, bin ich auch "bewaffnet".
Das Schweizer Messer ist bei vielen eine Standardausrüstung am Gürtel, nicht zuletzt wegen des praktischen Flaschenöffners.
 
Auch wenn dieses Thema mittlerweile schön älter ist , und ich es jetzt schon mehrmals gelesen habe , ist dieser Vorfall für mich immer noch unfassbar.
Ich kann nur nochmal sagen , kein Mensch würde 7 mal auf meinen Hund einstechen ohne selber erheblich Leiden zu müssen.
 
Das wäre keine vorteilhafte Erklärung, weil dann damit klar ist, dass der Mann darauf nur gewartet hat.

Nein, damit wäre lediglich klar, dass der Mann mit solch einem Angriff GERECHNET hat und sich vorbeugend bewaffnet hat. Nicht mehr und nicht weniger.
 
Nein, damit wäre lediglich klar, dass der Mann mit solch einem Angriff GERECHNET hat und sich vorbeugend bewaffnet hat. Nicht mehr und nicht weniger.

Auch das ist keine günstige Erklärung. Der Mann hat also zugestochen, weil ein Hund bzw. "Kampfhund" seinen Hund angegriffen hat und das ungeachtet davon, ob es angemessen war, oder nicht bzw. der andere Hund tatsächlich seinen in einer lebensbedrohlichen Art und Weise angegangen ist.

Das ein Hund einer bestimmten Rasse den Hund angegriffen hat, rechtfertigt nicht, den anderen Hund abzustechen bzw. das müsste ein Gericht erst einmal so erklären, was ich bezweifel.

Oder ist es jetzt rechtens, dass ein Hundehalter seinen vermeindlich unterlegenen Hund bei aggressiven Hundebeggegnungen gegenüber dem vermeindlich überlegenen Hund mit einem Messer verteidigen darf? Und ist es zukünftig erlaubt, zu diesem Zweck ein Messer bei sich zu führen, damit man seinen kleinen süßen Fiffi z.B. auch gegenüber einem großen bösen Schäferhund mit einer Waffe verteidigen darf?

So ein Urteil hätte beachtliche Folgen.
 
Nein, damit wäre lediglich klar, dass der Mann mit solch einem Angriff GERECHNET hat und sich vorbeugend bewaffnet hat. Nicht mehr und nicht weniger.

Auch das ist keine günstige Erklärung. Der Mann hat also zugestochen, weil ein Hund bzw. "Kampfhund" seinen Hund angegriffen hat und das ungeachtet davon, ob es angemessen war, oder nicht bzw. der andere Hund tatsächlich seinen in einer lebensbedrohlichen Art und Weise angegangen ist.

Das nennt sich Notstand und ist erlaubt.

Das ein Hund einer bestimmten Rasse den Hund angegriffen hat, rechtfertigt nicht, den anderen Hund abzustechen bzw. das müsste ein Gericht erst einmal so erklären, was ich bezweifel.


Der Täter hat ja nicht geäußert, er habe den Hund aufgrund dessen Rasse abgestochen. Er sagte, er hat das getan, um seinen Hund zu retten, weil sein Hund dem anderen Hund unterlegen war.

Oder ist es jetzt rechtens, dass ein Hundehalter seinen vermeindlich unterlegenen Hund bei aggressiven Hundebeggegnungen gegenüber dem vermeindlich überlegenen Hund mit einem Messer verteidigen darf?

Das war schon immer rechtens.

Und ist es zukünftig erlaubt, zu diesem Zweck ein Messer bei sich zu führen, damit man seinen kleinen süßen Fiffi z.B. auch gegenüber einem großen bösen Schäferhund mit einer Waffe verteidigen darf?

Ja. Es ist bereits erlaubt und wird auch zukünftig erlaubt sein, solange das Messer nicht unter die Rubrik "verbotener Gegenstand" fällt.



"Wer eine fremde Sache (Hund) beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht (tut er nicht, Rechtsgut Hundeleben gegen Rechtsgut Hundeleben = gleichwertig) . Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet."
 
Oder ist es jetzt rechtens, dass ein Hundehalter seinen vermeindlich unterlegenen Hund bei aggressiven Hundebeggegnungen gegenüber dem vermeindlich überlegenen Hund mit einem Messer verteidigen darf? Und ist es zukünftig erlaubt, zu diesem Zweck ein Messer bei sich zu führen, damit man seinen kleinen süßen Fiffi z.B. auch gegenüber einem großen bösen Schäferhund mit einer Waffe verteidigen darf?

So ein Urteil hätte beachtliche Folgen.

Ich würde es eher Rechts sicherheit nenen !!!

Ich persönlich finde es gut das so entschieden wurde.

Es kann icht sein das man seinen Hund einfach so rumlaufen Läst und es kann auch nicht sein das der andere dann noch schuld daran ist wenn er sein Hund beschützen muss.
Ich Personlich wurde dem Labrador besitzer eine Klage/Anzeige gegen die andere Hunde halterin entfehlen.

Grüsse Alex
 
Wo nix ist, findet selbst der beste Anwalt nix.
 
@ Hovi-----viell."könnte die ( seltsame) klage lauten::::: weil der mann sein ÄUSSERST WERTVOLLES MESSER entsorgen MUSSTE ( verloren hat---wer's glaubt )--"schadenersatz". :sauer: @ Gamenes---ich finde es NICHT ok "bewaffnet" durch die gegend zu laufen--allzeit bereit! hab selbst zu hause etwas grössere exemplare von stich-schneidgegenständen zu haus--mittragen würd ich die nie bei einem "gassigang". sorry-versteh i net :kp:
 
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