Neumünster: Mann ersticht Hund

  • 28. April 2024
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@Mauswanderer

Ich glaube, die Höhe solcher Strafen richtet sich nach Tagessätzen. Sie ist also abhängig vom Einkommen des Täters.

In Deutschland ist der Tagessatz für Geldstrafen in § 40 StGB geregelt. Es sind mindestens 5 und, sofern nicht im Gesetz anders vermerkt, höchstens 360 Tagessätze zu verhängen. Die Höhe liegt zwischen 1 Euro und 30.000 Euro. In § 43 StGB ist die Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Die Tagessätze werden zumeist bei 1 von 30 (1/30 oder 3,33 %) des Nettomonatseinkommens angesetzt.

Quelle:



Von daher weiß ich es nicht, ob man das so sagen kann...

Außerdem gibt es ja noch ein Zivilverfahren um Schadenersatz - kann gut sein, dass er am Ende noch einiges mehr zu bezahlen hat...
 
Aber ja auch nur bedingt. Am Nettoeinkommen wird lediglich die Hoehe des Tagessatzes ausgerechnet.
Heißt: Wenn der Taeter seine Strafe von x-Tausend Euro nicht sofort zahlen kann, sondern die Zahlung ueber Tagessaetze waehlt, duerfen diese Tagessaetze einen bestimmten Prozentsatz des Nettoeinkommens nicht uebersteigen.
Und dann hoechstens 360 Tage lang. Selbst wenn er nur Geringverdiener ist, muessten 3,33 % eines geringen Einkommens x die Hoechstzeit von 360 Tagen mehr sein als nur 5400 Euro.

Ich hoffe dass er im Zivilverfahren mehr zahlen muss, als im Strafverfahren.
 
Das ist Nichts.
Ein Hohn von einer "Strafe" für ein zerstörtes Leben.
Dann kann er ja ein wenig sparen und den Nächsten abstechen.
Die Strafe ist mal wieder ein Beweis, wie wenig ein Leben eines Tieres wert ist.
 
man sieht ja auch wie wenig ein Menschenleben wert ist, erwartet man dann wirklich das ein Tierleben mehr wert ist? Wo lebst du denn?
 
Na ja, auch in der Relation passt es nicht.
Ich hoffe nicht, dass man für ein Menschenleben mit einer Geldstrafe davon kommt.
Ich halte Geldstrafen generell für lächerlich, wenn es um Gewalttaten geht.
Bei Verkehrsdelikten hingegen sind sie angebracht.
 
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