Duisburg- Mann ersticht Hund

Nein, sondern ich bringe bewusst andere Argumente ein, als die KSG Mainstreammeinung.

Aha. Selbst dann, wenn die Argumente schlüssig sind.

Also tatsächlich: Widersprechen, um des Widersprechens Willen. Gut, dass Du das nun selber mal so darlegst, dann kann es bei Bedarf jeder nachlesen.

Nein, du sagtest 3 Jahre Haft sind ein Witz.

Nein, das sagte ich nicht. Du kannst versuchen, hier Aussagen zu verdrehen, aber dummerweise kann man sie nachlesen.

Ich sagte:

Das Strafmaß reicht beim Tierschutzgesetz NICHT aus!

Die höchste Strafe, die ein Tierquäler kriegen kann, sind 3 Jahre Freiheitsentzug. Das ist ein Witz!

Extra nochmal für Dich, Susanne, da es mit dem Leseverständnis (absichtlich oder unabsichtlich) hapert: Hier steht, dass eine HÖCHSTSTRAFE von 3 Jahren ein Witz ist. Die Höchststrafe wird nur in den schwersten, schlimmsten Fällen verhängt. Verstehst Du es jetzt?

Aber Du musst ja widersprechen, um des Widersprechens Willen, das macht natürlich so richtig Lust, sich mit Dir zu unterhalten. :rolleyes:

Ich bin keine juristin, insofern müsste ich mich erst in das Thema einarbeiten.
Von Schnellschüssen und 10 Minuten Suche im Internet halte ich nichts.

Nun, es geht hier ja um nichts. Wenn Du Deine Meinung schreibst, wird dies keine Gesetzesvorlage im Bundestag werden, obwohl Du Therapiehunde hast und damit unglaublich wichtig bist. Also kannst Du doch gerne hier Deine höchstpersönliche Meinung schreiben, ob solch ein Strafmaß Deiner Meinung nach ausreichend ist. Es passiert wirklich nichts!


Gute Führung bedeutet 2/3 und nicht die Hälfte. Das meine ich von wegen erst informieren und dann reden. Ich bin zumindestens in jedem Falle gegen Selbstjustiz

Aha, also 2 Jahre statt anderthalb. Okay. Zurück zur Frage: Du hälst das für ausreichend? Das Angebot, Dir den Link zu den Bildern zu schicken, steht noch. Von Selbstjustiz rede ich nicht, ich rede von einer Erhöhung des Strafmaßes. Auch wenn Deine Taktik, immer wieder auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen, bei den meisten hier funktionieren mag, bei mir funktioniert sie nicht. Wenn ich etwas frage, möchte ich auf die konkrete Frage eine Antwort.
 
  • 28. April 2024
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Meine angeführten Beispiele hatten mit Qualzucht gar nichts zu tun.

Welche Strafe schlägst du denn vor für Leute, die Schäferhunde mit Fließheck kaufen oder Züchten? Welche für Bulldoggen oder Möpse, die kaum Luft bekommen.
 
Dann zieh hinaus in's Land, oh edler Don Quichote und trage Deine Kunde vor die Unwissenden :)

Mache ich doch gerade und nutze dazu eine Internetplattform, da man dort viele Leute erreicht. Und Unwissende hat man hier zu Hauf, wie man an der Argumentation sieht. Immer schön mit dem Finger auf andere zeigen, aber niemals das eigene Verhalten hinterfragen. :hallo:


Ich zieh den Hut vor Deiner Selbstreflektion :)
 
Aha, also 2 Jahre statt anderthalb. Okay. Zurück zur Frage: Du hälst das für ausreichend? Das Angebot, Dir den Link zu den Bildern zu schicken, steht noch. Von Selbstjustiz rede ich nicht, ich rede von einer Erhöhung des Strafmaßes. Auch wenn Deine Taktik, immer wieder auf Nebenkriegsschauplätze auszuweichen, bei den meisten hier funktionieren mag, bei mir funktioniert sie nicht. Wenn ich etwas frage, möchte ich auf die konkrete Frage eine Antwort.

Ja, ich halte dies duraus für ausreichend. Was bringen höhere theoretische Strafen der Legislative, wenn die Judikative sie nicht verhängt. Insofern sollte man eher den vorhandenen Rahmen ausschöpfen, bevor man sich über andere Gesetze Gedanken macht.
 
Gute Führung bedeutet 2/3 und nicht die Hälfte. Das meine ich von wegen erst informieren und dann reden.

Halbstrafe - § 57 Abs. 2 StGB

Nach der Hälfte der verhängten Strafe kann das Gericht die Reststrafe zur Bewährung aussetzen, wenn
  • der Verurteilte erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt und deren Dauer zwei Jahre nicht übersteigt oder
  • »die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, daß besondere Umstände vorliegen« (Diese Formulierung läßt bereits erkennen, daß es für Leute, die nicht zum ersten Mal einsitzen, kaum wahrscheinlich ist, auf Halbstrafe rauszukommen)
  • Die für die Drittelstrafe geltenden Voraussetzungen (Zustimmung des Gefangenen, günstige Sozialprognose) müssen auch hier erfüllt sein.

Wie war das mit erst informieren und dann reden? :eg:
 
Wenn's nach mir ginge, bräuchte so einer weder Legislative noch Judikative, maximal Besuch von einem engagierten Kollegen der Russen-Mafia.
 
Nein sondern man sollte eher die alltägliche als normal angesehene Tierquälerei bekämpfen, als sich an vermeintlich spektakulären einzelfällen hochzuziehen.

Himmel Ar.... und Zwirn, dann bekämpfe bitte diese "Tierquälerei", statt nur rumzuschwätzen und mit deinen grundsätzlich gegenteiligen Statements sämtlichen Usern auf den Wecker zu fallen.

Krieg deinen Allerwertesten hoch und ändere endlich die Welt!!!

Du kannst dann deine Ergebnisse gerne hier präsentieren. Alles andere ist nämlich nur.... ich zitiere dich:

Nein, sondern ich bringe bewusst andere Argumente ein, als die KSG Mainstreammeinung.

Und das ist und bleibt die Hauptbeschäftigung eines jeden Troll.

:rolleyes:
 
Nein sondern man sollte eher die alltägliche als normal angesehene Tierquälerei bekämpfen, als sich an vermeintlich spektakulären einzelfällen hochzuziehen.

Himmel Ar.... und Zwirn, dann bekämpfe bitte diese "Tierquälerei", statt nur rumzuschwätzen und mit deinen grundsätzlich gegenteiligen Statements sämtlichen Usern auf den Wecker zu fallen.

Krieg deinen Allerwertesten hoch und ändere endlich die Welt!!!

Du kannst dann deine Ergebnisse gerne hier präsentieren. Alles andere ist nämlich nur.... ich zitiere dich:

Nein, sondern ich bringe bewusst andere Argumente ein, als die KSG Mainstreammeinung.
Und das ist und bleibt die Hauptbeschäftigung eines jeden Troll.

:rolleyes:

Gleichschaltung ist natürlich viel besser und bringt ein Forum wahrlich voran :)

Warte: Ja, man sollte dem die Russenmafia vorbei schicken, ihm das antun, was er den Tieren antut, solche Menschen sollten rechtlos sein. So besser?
 
Ja, ich halte dies duraus für ausreichend. Was bringen höhere theoretische Strafen der Legislative, wenn die Judikative sie nicht verhängt.

Susanne, warum muss man eigentlich alles zwei oder drei Mal erklären, bevor Du es verstehst? Hattest Du diese Probleme schon als Kind? Hat man da gar nichts dagegen unternommen? Wie auch immer, Du kannst nichts für diese Behinderung, deswegen auch hier noch einmal, extra für Dich:

Wenn der Richter einen Strafrahmen von Geldbuße bis maximal 3 Jahre hat, wird er die Höchststrafe so gut wie nie verhängen. Tatsächlich kenne ich keinen einzigen Fall, in dem ein Tierquäler 3 Jahre Haft bekam.

Hat ein Richter einen Strafrahmen von Geldbuße bis, sagen wir, 10 Jahre Haft, so wird es ihm eher möglich sein, tatsächlich Freiheitsstrafen zu verhängen, die 3 Jahre oder länger dauern.

Den entscheidenden Satz habe ich für Dich nochmal fett markiert, okay?
 
Ich habe den Beitrag mal gemeoldet und nein, nur weil ich etwas überlesen habe, bin ich nicht behindert und man sollte behinderte Menschen auch nicht deklassieren, so wie du es mit diesem Beitrag tust.
Kommen SIE mal klar.
 
Oh, habe ich einen Nerv getroffen? Solltest Du keine Behinderung haben, sondern nur extrem begriffsstutzig sein, so dass man Dir alles 3 Mal erklären muss, dann tut mir das natürlich auch leid. Es ist nicht nur dieses eine Mal, dass Du Aussagen anderer "überliest", die Dir nicht ins Konzept passen, sondern unglücklicherweise kommt das ständig vor.

Wo habe ich deklassiert? Ich habe eine Feststellung getroffen, ohne Wertung.

Es ist nun mal extrem nervig, Dir immer alles zwei bis drei Mal erklären zu müssen, aber was tut man nicht alles... ich dachte, das hätte eine andere Ursache als pure Begriffsstutzigkeit, aber irren ist menschlich :kp:

Warum ist das denn so? Warum muss man Dir alles so oft erklären? Und warum betonst Du wieder und wieder und wieder, dass Du Therapiehunde hast? Hat das alles einen tieferen Sinn, der sich mir nur nicht erschließt?
 
hoffentlich wird uns jetzt nicht unser hovi gesperrt, ich gehe schnell eine kerze anzünden.
 
Wenn's nach mir ginge, bräuchte so einer weder Legislative noch Judikative, maximal Besuch von einem engagierten Kollegen der Russen-Mafia.
dito.
hab wieder mal nur überflogen und kann auf einzelbeiträge mangels verständnis nicht eingehen. ich hatte mich am ausgangspost festgebissen.
solch ein mensch, der noch neben seinem (tierischen) toten opfer kniet und die zeugin bedroht, ist eine bedrohung für jeden. keiner kann mir einreden, dass der normal in der birne ist. wegsperren wäre in unseren gefängnissen noch luxus.
und ich bin durch und durch pazifist. aber das geht gar nicht.
 
http://forum.ksgemeinde.de/allgemei...rbeiter-wer-kennt-diesen-hund-missbrauch.html

......
Welches Strafmaß hälst Du hier für angemessen? Geldbuße? Bist Du der Meinung, dass diese Tat mit 3 Jahren Haft, von denen bei guter Führung i. d. R. nur etwa die Hälfte tatsächlich verbüßt werden muß, "abgegolten" wäre?

Zumindest in dem Fall, falls das neben den ganzen Streitereien noch interessiert, ist bzw. war das deutsche Strafmaß nebensächlich. Ich habe gerade Rückmeldung von der Kripo bekommen, dass es sich dabei um einen bereits 2007 aufgeklärten Fall aus Amerika handelte und die Amis sollen nicht "zimperlich" mit ihren Straftätern umgehen.
 
Hallo Martina,

dieses Beispiel zeigt aber doch, wie grausam Tierquaeler sein können - deswegen meine Frage an Susanne, welches Strafmaß sie bei Faellen wie diesem (nicht: bei speziell diesem) als angemessen betrachtet. Sie ist der Meinung, drei Jahre (von denen dann ggf. 2 abgesessen werden) reichen in JEDEM Fall, egal, wie sadistisch und grausam die Tat war. Wir haben ja Meinungsfreiheit.... ich sage dazu nichts mehr.
 
Claudia, vielleicht reicht dir die Rückmeldung, dass (wahrscheinlich nicht nur) ich dich sehr gut verstanden habe und auch nachempfinden kann, was du geschrieben hast, um den doch offensichtlich sinnlosen "Kampf" mit jemandem einzustellen, der gar nicht verstehen will? ;)
War nur ein Versuch, dem Thema wieder die Ernsthaftigkeit zu geben, die angemessen ist.
 
http://forum.ksgemeinde.de/allgemei...rbeiter-wer-kennt-diesen-hund-missbrauch.html

......
Welches Strafmaß hälst Du hier für angemessen? Geldbuße? Bist Du der Meinung, dass diese Tat mit 3 Jahren Haft, von denen bei guter Führung i. d. R. nur etwa die Hälfte tatsächlich verbüßt werden muß, "abgegolten" wäre?

Zumindest in dem Fall, falls das neben den ganzen Streitereien noch interessiert, ist bzw. war das deutsche Strafmaß nebensächlich. Ich habe gerade Rückmeldung von der Kripo bekommen, dass es sich dabei um einen bereits 2007 aufgeklärten Fall aus Amerika handelte und die Amis sollen nicht "zimperlich" mit ihren Straftätern umgehen.

vielen dank für deine mitteilung. :hallo: na, dann bin ich zumindest einigermaßen beruhigt, denn es ist richtig, sie gehen da nicht zimperlich mit um, könnte man evtl. irgendwo mehr erfahren, weißt du zufällig, wo man suchen kann ??
 
vielen dank für deine mitteilung. :hallo: na, dann bin ich zumindest einigermaßen beruhigt, denn es ist richtig, sie gehen da nicht zimperlich mit um, könnte man evtl. irgendwo mehr erfahren, weißt du zufällig, wo man suchen kann ??

Ich fand es schon sehr nett, dass man mich heute angerufen hat, um mir das mitzuteilen. Wahrscheinlich habe ich diese Rückmeldung ohnehin nur bekommen können, weil der Fall eben schon abgeschlossen ist, bei laufenden Ermittlungen passiert sowas ja eher nicht. (Vielleicht lag es aber auch ein wenig daran, dass man schon gemerkt hat, wie sehr mich das alles mitgenommen hat?) Ich wüsste jetzt nicht, wo man dazu weitere Informationen finden könnte, aber wenn auch noch andere tatsächlich Anzeige erstattet haben, kommt vielleicht noch was?

Ich weiss nur, dass das LKA Hamburg jetzt eben wegen der Verbreitung des Materials ermittelt, wofür ich, wie schon an anderer Stelle geschrieben, angesichts dieser Tatsachen vollstes Verständnis habe, denn diese unsinnige und vor allem eben völlig überflüssige Verbreitung der Bilder war doch auch pervers..... und für andere Perverse sogar noch ein Geschenk. Da kann man nur hoffen, dass sie nicht den ein oder anderen noch zum Nachahmen annimiert haben. Deshalb hoffe ich auch dafür auf eine angemessene Strafe!
 
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