Zwei Wochen Gefängnis für Hundehalter

Kaze

15 Jahre Mitglied
Zwei Wochen Gefängnis für Hundehalter

Drei seiner Hunde haben vier Schafe gerissen

-yr. Ein 24-jähriger deutscher Punk ist am Wochenende in Zürich in einem Schnellrichterverfahren zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Wochen verurteilt worden. Der Punk wurde am vergangenen Freitag in St. Gallen inhaftiert, nachdem sich herausgestellt hatte, dass drei seiner Hunde Anfang Juli auf einem Gelände der Credit Suisse (CS) in Zürich Wiedikon vier Schafe gerissen hatten (NZZ 9. 8. 04). Neben der Strafe wurde dem Hundehalter die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von einigen tausend Franken auferlegt, wie die zuständige Bezirksanwältin Sabine Tobler am Dienstag auf Anfrage mitteilte.

Die vier Schafe wurden am 4. Juli durch die drei streunenden, unbeaufsichtigten Hunde derart schwer verletzt, dass sie von einem Wildhüter getötet werden mussten. Ein Wachmann der CS war damals auf die Attacke aufmerksam geworden, und es war ihm gelungen, die drei Hunde zu fotografieren. Dank diesen «Fahndungsbildern» konnten die Hunde und ihr Halter identifiziert werden, als der Punk am vergangenen Freitag auf dem St. Galler Bahnhofsgelände der lokalen Polizei auffiel. Der deutsche Hundehalter und die drei Hunde wurden nach Zürich übergeführt, wo der Fall von der sogenannten Transport-Bezirksanwaltschaft, einer Instanz für richterliche Schnellverfahren, beurteilt wurde. Weil der Hundehalter geständig war, konnte das Verfahren mit einem Strafbefehl erledigt werden. Der nicht vorbestrafte Punk machte sich der Sachbeschädigung und der Widerhandlung gegen das kantonale Gesetz über das Halten von Hunden schuldig.

Die drei aufgegriffenen Hunde hatten Mitte Mai auch die Attacke an der Bombachhalde in Zürich Höngg verübt, bei der zwei Schafe verletzt worden waren. Die Hunde - zwei Husky-Schäfer- Mischlinge und ein Langhaar-Schäfer - wurden vorläufig in ein Tierheim eingewiesen. Bezirksanwältin Tobler sagte, sie werde sich zuerst mit Fachleuten beraten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden werde. Sie gehe aber davon aus, dass die drei Hunde nicht mehr dem Halter ausgehändigt würden. Am wahrscheinlichsten sei eine Fremdplacierung, und zwar an getrennten Orten. Gemäss René Volkart vom Diensthundewesen der Stadtpolizei Zürich würde eine Einzelplacierung die Wiederholungsgefahr minimieren. Ganz auszuschliessen sei es aber nicht, dass die Hunde auch einzeln wieder Schafe jagten. Im Rudel hingegen wäre es fast sicher, dass der einmal geweckte Jagdtrieb erneut ausgelebt würde.

Quelle:
 
  • 14. Mai 2024
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