Dass die zwei „so davonkommen“ und einfach getan wird, als sei nichts passiert, weil sie strafunmündig sind, wird oft vermutet, ist so aber nicht korrekt.
Es ist in dem Fall nur nicht die Strafverfolgung zuständig, sondern das Jugendamt.
Das heißt aber nicht, dass keine geschlossene Unterbringung angeordnet werden kann oder dass keine sonstigen Maßnahmen erfolgen.
Nur noch keine strafrechtlichen.
Und es ist auch nicht so, als würden diese Taten später keine Rolle spielen - die sind aktenkundig und würden, sollte im späteren Alter noch etwas vorfallen, beim Strafmaß berücksichtigt.
Und das finde ich ehrlich gesagt eigentlich ganz in Ordnung so.
In Großbritannien gelten Kinder teils ab 8 Jahren als strafmündig und werden wie Erwachsene be- und verurteilt, und das geht mit einer Einstellung der Leute einher, dass das völlig in Ordnung so ist und ein Kind in diesem Alter, das ein Kapitalverbrechen begeht, nicht in irgend einer Form psychiatrisch diagnostiziert und evtl. therapiert m, sondern selbstverständlich lebenslang eingesperrt gehört - in den Knast, nicht die Psychiatrie.
Das ist definitiv nicht meins.