@snowflake
Du meinst,
Buschmanns Begründung?
Ich
vermute, er meint das rein juristisch-theoretisch… ausgehend vom Strafmaß etc., nicht der moralischen Bewertung.
Es spricht aber definitiv in dem Fall nicht für ihn, dass ihm gar nicht auffällt, wie fatal das klingt, wenn man es so schreibt.
Und ich denke, wenn so und so viele Länder sagen, es ist ok, das EU-weit zu regeln, deren Recht gibt das her…
Muss sich nicht gerade Deutschland hinstellen, Paragraphen reiten und alles besser zu wissen glauben.
Ich meine, klar… das ist so ein bisschen unsere Art, ich kann das auch gut…
Aber wenn es auf internationaler Ebene passiert, wirkt es auf mich tatsächlich idR eher beschämend als irgendwas anderes.
Also ich muss sagen, dass ich ja kein Europarechtler bin.
Ich hatte Europarecht im Studium mehr nicht.
Aber das erste, was ich gedacht habe, als ich das gelesen habe, war: seit wann hat die EU für sowas eine Gesetzgebungskompetenz?
Die EU hat normalerweise keine Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht. Dies geht nur in bestimmten Rahmen und ist auch nicht unmittelbar wirksam.
Es geht aber eher darum, dass z.B. vorgegeben wird, dass z.B. eine Vergewaltigung generell strafbar ist. Die Mitgliedsstaaten können das dann ausgestalten, wie sie wollen.
Dann darf eine schwere Straftat nicht durch unnötige Erschwerungen "ausgehöhlt" werden. Also man kann bestimmte Dinge vorgeben, damit ein Mitgliedstaat nicht sagt, dass eine Vergewaltigung z.B. nur strafbar ist, wenn das Opfer vorher entführt und gefesselt wurde.
Und dann ist halt die Frage, ob die "Ja ist Ja"-Vorgabe darunter gefasst werden kann.
Und da wird es wie so häufig eben unterschiedliche Meinungen geben. Juristen erstellen dann Gutachten und es kann durchaus sein, dass die einen Gutachter sagen "ja, das geht" und andere, dass es nicht geht.
Soweit ich gelesen habe, ist es auch nicht so, dass Deutschland als einziges Land sich verweigert.
Noch im Juni war die Mehrheit der Länder dagegen:
Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten bestreitet dagegen, dass es im EU-Vertrag eine Rechtsgrundlage für eine einheitliche europäische Regelung gebe. Sie verständigten sich daher vor drei Wochen im Rat darauf, Vergewaltigung aus der Richtlinie zu streichen. Als EU-weite Tatbestände erkennen sie nur Genitalverstümmelung, Weitergabe intimen Materials ohne Zustimmung, Cyberstalking, Cybermobbing sowie Aufstachelung im Internet zu Hass und Gewalt an.
Jetzt gäbe es wohl eine Mehrheit, wenn Deutschland zustimmt.
Aber es stellt sich halt die Frage, nach einer Abwägung. Wenn das Gesetz so erlassen und dann vor den europäischen Gerichtshof gebracht wird und dort aufgehoben wird, haben wir Schlagzeilen wie: "Ja ist Ja" gilt in der EU nicht. Vergewaltiger werden in der EU geschützt" etc.
Es fragt sich halt, ob es das Wert ist, wenn die eigenen Experten der Meinung sind, dass keine Gesetzgebungskompetenz gegeben ist.