WTF ?!-Thread

Wisst ihr noch, wie 1994 Arafat, Peres und Rabin den Nobelpreis erhalten haben? Was für eine Zeit, was für eine Hoffnung! Verloren, auch durch den Mord an Rabin durch einen rechtsextremen Israeli.

Ich sehe hier nicht schwarz und weiß, auf der einen Seiten die Guten und auf der anderen die Bösen. Ich sehe auch nicht, warum eine Stimme, die sich für menschenwürdige Lebensbedingungen von Palästinensern erhebt, automatisch antisemitisch sein soll. Leider wird da oft nicht differenziert meiner Meinung nach, sondern pauschal abgeurteilt.
 


Im Wallis sollen ab dem 1.12. 34 Wölfe geschossen werden
Sie wollen schweizweit Dezimieren. Das ist leider erst der Anfang
Ich lass das mal so wirken..wie widerlich ich diesen Mann finde kann ich eh nicht mit Worten beschreiben, und das hat nicht nur hiermit etwas zu tun.
Ja ist ja oder nein ist nein ändert leider tatsächlich nichts an einer möglichen Verurteilung oder der Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer kommt. Es sind meist immer noch 4 Augen Delikte die einfach schwer zu beweisen sind.
Unser Strafrecht wird aktuell verschärft, sollte Mitte nächsten Jahres aktiv werden. War grad diese Woche bei einer Fachtagung dazu, wo auch eine Schwedin referierte. Da gab es zwar nach der Einführung des Gesetzes die doppelte Anzahl Anzeigen (Erfolg der Aufklärungsarbeiten), aber an der Verurteilungsrate änderte es nichts.

Aber Vergewaltigung nicht als besonders schweres Delikt zu betrachten ist krank.
 
Ja ist ja oder nein ist nein ändert leider tatsächlich nichts an einer möglichen Verurteilung oder der Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer kommt. Es sind meist immer noch 4 Augen Delikte die einfach schwer zu beweisen sind.
Es ist gerade mal sieben Jahre her, dass in Deutschland ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen wurde: "Nein heißt Nein". Seitdem macht sich nicht mehr nur derjenige strafbar, der S.ex mit Gewalt erzwingt.
Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, S.exuelle Handlungen eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das "Nein". Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der damals sogar einstimmig beschlossen.

Darum geht es:

Sieben Jahre später könnte der Grundsatz "Nein heißt Nein" - beziehungsweise, in der europäischen Fassung "nur Ja heißt Ja" - europaweit beschlossen werden. Und damit auch in jenen EU-Ländern gelten, in denen ein Nein bisher nicht ausreicht für den Tatbestand der Vergewaltigung. Das sind in der aktuell immerhin 14 Staaten: von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien und Österreich bis hin zu fast allen osteuropäischen Staaten (bis auf Slowenien).
 
Es ist gerade mal sieben Jahre her, dass in Deutschland ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen wurde: "Nein heißt Nein". Seitdem macht sich nicht mehr nur derjenige strafbar, der S.ex mit Gewalt erzwingt.
Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, S.exuelle Handlungen eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das "Nein". Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der damals sogar einstimmig beschlossen.

Darum geht es:

Sieben Jahre später könnte der Grundsatz "Nein heißt Nein" - beziehungsweise, in der europäischen Fassung "nur Ja heißt Ja" - europaweit beschlossen werden. Und damit auch in jenen EU-Ländern gelten, in denen ein Nein bisher nicht ausreicht für den Tatbestand der Vergewaltigung. Das sind in der aktuell immerhin 14 Staaten: von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien und Österreich bis hin zu fast allen osteuropäischen Staaten (bis auf Slowenien).
Egal wie es formuliert wird, es wird kaum was an der Verurteilungsrate oder gar an der Opferzahl ändern, wenn überhaupt. Die Beweislast muss eindeutig sein, sonst gibt's Einstellungen oder Freisprüche. Objektive Beweise gibt's sehr selten. Mit Glück lügt der Beschuldigte schlecht oder macht sonst n Fehler im Strafverfahren.
Es sind wohl die schwierigsten Verfahren.
Bei Drogen oder Wirschaftsdelikten usw. hat man eigentlich immer was objektives.

Am Montag geh ich wiedermal an eine Gerichtsverhandlung, diesmal wegen S.ex. Handlungen mit Kindern. Da müsste man bei uns rechtlich auch ordentlich nach bessern. Der heutige Artikel ist lächerlich und nicht zeitgemäß.
Ich hoffe die Opferfamilie tut sich das an und kommt an die Verhandlung. Tendenziell fällt dann die Strafe etwas höher aus.
 
Es ist gerade mal sieben Jahre her, dass in Deutschland ein Grundsatz ins Gesetz aufgenommen wurde: "Nein heißt Nein". Seitdem macht sich nicht mehr nur derjenige strafbar, der S.ex mit Gewalt erzwingt.
Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun, S.exuelle Handlungen eines anderen vorzunehmen. Also: gegen das "Nein". Die Verschärfung des entsprechenden Paragrafen 177 im Strafgesetzbuch hatte der damals sogar einstimmig beschlossen.

Darum geht es:

Sieben Jahre später könnte der Grundsatz "Nein heißt Nein" - beziehungsweise, in der europäischen Fassung "nur Ja heißt Ja" - europaweit beschlossen werden. Und damit auch in jenen EU-Ländern gelten, in denen ein Nein bisher nicht ausreicht für den Tatbestand der Vergewaltigung. Das sind in der aktuell immerhin 14 Staaten: von Frankreich über die Niederlande, Portugal, Italien und Österreich bis hin zu fast allen osteuropäischen Staaten (bis auf Slowenien).
Egal wie es formuliert wird, es wird kaum was an der Verurteilungsrate oder gar an der Opferzahl ändern, wenn überhaupt. Die Beweislast muss eindeutig sein, sonst gibt's Einstellungen oder Freisprüche. Objektive Beweise gibt's sehr selten. Mit Glück lügt der Beschuldigte schlecht oder macht sonst n Fehler im Strafverfahren.
Es sind wohl die schwierigsten Verfahren.
Bei Drogen oder Wirschaftsdelikten usw. hat man eigentlich immer was objektives.

Am Montag geh ich wiedermal an eine Gerichtsverhandlung, diesmal wegen S.ex. Handlungen mit Kindern. Da müsste man bei uns rechtlich auch ordentlich nach bessern. Der heutige Artikel ist lächerlich und nicht zeitgemäß.
Ich hoffe die Opferfamilie tut sich das an und kommt an die Verhandlung. Tendenziell fällt dann die Strafe etwas höher aus.
Verurteilt wird er, hier reichen die Beweismittel.
 
Egal wie es formuliert wird, es wird kaum was an der Verurteilungsrate oder gar an der Opferzahl ändern, wenn überhaupt. Die Beweislast muss eindeutig sein, sonst gibt's Einstellungen oder Freisprüche. Objektive Beweise gibt's sehr selten. Mit Glück lügt der Beschuldigte schlecht oder macht sonst n Fehler im Strafverfahren.
Darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht darum das es überhaupt erst einmal ein Straftatbestand ist wenn jemand eindeutig zu erkennen gibt das er/sie nicht geküsst angefasst whatever wird. Und das sollte europaweit gelten. Wird es aber nun nicht, weil sich Deutschland/Buschmann dagegen stellt.
 
Ich finde auch, dass die Strafbarkeit an sich schon ein "Wert" ist, auch wenn die Verurteilungsquote mau bleiben wird. Und auch wenn es die, die es als potenzielle Täter betrifft, eher weniger interessieren wird.
Das eigentliche Wtf ist für mich aber dabei tatsächlich Wissings Begründung, das sei ja keine schwere Straftat.
 
@snowflake

Du meinst, Buschmanns Begründung?

Ich vermute, er meint das rein juristisch-theoretisch… ausgehend vom Strafmaß etc., nicht der moralischen Bewertung.

Es spricht aber definitiv in dem Fall nicht für ihn, dass ihm gar nicht auffällt, wie fatal das klingt, wenn man es so schreibt.

Und ich denke, wenn so und so viele Länder sagen, es ist ok, das EU-weit zu regeln, deren Recht gibt das her…

Muss sich nicht gerade Deutschland hinstellen, Paragraphen reiten und alles besser zu wissen glauben.

Ich meine, klar… das ist so ein bisschen unsere Art, ich kann das auch gut… :sarkasmus:

Aber wenn es auf internationaler Ebene passiert, wirkt es auf mich tatsächlich idR eher beschämend als irgendwas anderes.
 
Darum geht es doch überhaupt nicht. Es geht darum das es überhaupt erst einmal ein Straftatbestand ist wenn jemand eindeutig zu erkennen gibt das er/sie nicht geküsst angefasst whatever wird. Und das sollte europaweit gelten. Wird es aber nun nicht, weil sich Deutschland/Buschmann dagegen stellt.
Ja, das wäre sicher gut! Aber es ist halt nur aufm Papier gut, leider. An den Konsequenzen wirds aber nichts ändern. Strafrechtlich muss erst mal bewiesen sein, dass die Einwilligung nicht da war.
Leider hab ich auch keine Ahnung wie man das ändern könnte. Hinzu kommt, dass zum Beispiel in der Schweiz die Strafprozessordnung praktisch ausschließlich für die Beschuldigten ist, nicht für die Opfer. Mit dem neuen Gesetz gibts da immerhin n bisschen mehr Unterstützung.
 
@snowflake

Du meinst, Buschmanns Begründung?

Ich vermute, er meint das rein juristisch-theoretisch… ausgehend vom Strafmaß etc., nicht der moralischen Bewertung.

Es spricht aber definitiv in dem Fall nicht für ihn, dass ihm gar nicht auffällt, wie fatal das klingt, wenn man es so schreibt.

Und ich denke, wenn so und so viele Länder sagen, es ist ok, das EU-weit zu regeln, deren Recht gibt das her…

Muss sich nicht gerade Deutschland hinstellen, Paragraphen reiten und alles besser zu wissen glauben.

Ich meine, klar… das ist so ein bisschen unsere Art, ich kann das auch gut… :sarkasmus:

Aber wenn es auf internationaler Ebene passiert, wirkt es auf mich tatsächlich idR eher beschämend als irgendwas anderes.

Also ich muss sagen, dass ich ja kein Europarechtler bin.
Ich hatte Europarecht im Studium mehr nicht.

Aber das erste, was ich gedacht habe, als ich das gelesen habe, war: seit wann hat die EU für sowas eine Gesetzgebungskompetenz?

Die EU hat normalerweise keine Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht. Dies geht nur in bestimmten Rahmen und ist auch nicht unmittelbar wirksam.

Es geht aber eher darum, dass z.B. vorgegeben wird, dass z.B. eine Vergewaltigung generell strafbar ist. Die Mitgliedsstaaten können das dann ausgestalten, wie sie wollen.
Dann darf eine schwere Straftat nicht durch unnötige Erschwerungen "ausgehöhlt" werden. Also man kann bestimmte Dinge vorgeben, damit ein Mitgliedstaat nicht sagt, dass eine Vergewaltigung z.B. nur strafbar ist, wenn das Opfer vorher entführt und gefesselt wurde.

Und dann ist halt die Frage, ob die "Ja ist Ja"-Vorgabe darunter gefasst werden kann.
Und da wird es wie so häufig eben unterschiedliche Meinungen geben. Juristen erstellen dann Gutachten und es kann durchaus sein, dass die einen Gutachter sagen "ja, das geht" und andere, dass es nicht geht.

Soweit ich gelesen habe, ist es auch nicht so, dass Deutschland als einziges Land sich verweigert.
Noch im Juni war die Mehrheit der Länder dagegen:

Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten bestreitet dagegen, dass es im EU-Vertrag eine Rechtsgrundlage für eine einheitliche europäische Regelung gebe. Sie verständigten sich daher vor drei Wochen im Rat darauf, Vergewaltigung aus der Richtlinie zu streichen. Als EU-weite Tatbestände erkennen sie nur Genitalverstümmelung, Weitergabe intimen Materials ohne Zustimmung, Cyberstalking, Cybermobbing sowie Aufstachelung im Internet zu Hass und Gewalt an.


Jetzt gäbe es wohl eine Mehrheit, wenn Deutschland zustimmt.

Aber es stellt sich halt die Frage, nach einer Abwägung. Wenn das Gesetz so erlassen und dann vor den europäischen Gerichtshof gebracht wird und dort aufgehoben wird, haben wir Schlagzeilen wie: "Ja ist Ja" gilt in der EU nicht. Vergewaltiger werden in der EU geschützt" etc.

Es fragt sich halt, ob es das Wert ist, wenn die eigenen Experten der Meinung sind, dass keine Gesetzgebungskompetenz gegeben ist.
 
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