Natürlich lege ich Einspruch ein. Hätte ich sowieso gemacht, da ich ja den künftigen Hebesatz nicht kenne und somit die künftige Steuerhöhe gar nicht absehbar ist. Und wenn sich dann erst am Ende herausstellte, dass die zu hoch wäre, wären die jetzigen Bescheide längst rechtskräftig und damit nicht mehr anfechtbar.
Deshalb haben sie in einer Radiosendung zu dem Thema, die ich vor einiger Zeit hörte, geraten, grundsätzlich erst mal Einspruch einzulegen und sich damit den Rechtsweg offen zu halten. Aber bei den Zahlen jetzt versteht sich das von selbst.
Grade nachgesehen, und das Netz ist voll mit Mustertexten für diesen Einspruch.