Ich weiß nicht ob es wirklich ein Rassegutachten ist, aber wenn ich nun ein Schreiben von einem Vet.Amt habe wo drinne steht der Hund xy mit chip xy ist keiner der Rassen §3 und 10 zuzuordnen und auch kein Mischling aus diesen Rassen.
Das Vet.Amt liegt in NRW. man sieht aber deutlich das es zumindestens ein Mischling ist....
kann ich mich jederzeit auf so ein Schreiben berufen und es als Rassegutachten betrachten?!
Off topic: Ich hab grad sehr gestutzt, weil ich zuerst gelesen habe: Wieviel Beißkraft hat ein Gutachter?"
Om Topic: Also m.W. ja. Für Rasseeinstufungen ist in NRW ein Amtsvet zuständig - er entscheidet. Gilt allerdings nur innerhalb von NRW - außerhalb von NRW würde ich mich nicht drauf verlassen.
Hach - wenigstens ist es nicht nur mir so gegangen!
Ich hab auch was von Beißkraft gelesen und NRW... ich dacht nur - für was braucht man in NRW ein Gutachten zur Beißkraft???
Ich bin über 20 Jahre (September 2000) dabei (aber hey, so alt bin ich gar nicht, ich war da erst 15 :D )).
Obwohl ich nie eine echte Forumspause gemacht habe, habe ich trotzdem nur etwas über 7.000 Beiträge geschrieben.
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