Ich habe es so verstanden, daß der Welpe jetzt 8 Wochen alt ist, die TE vor vier Tagen zum impfen mit ihm war, sie ihn also schon 4 Tage vor 8 Wochen gehabt haben muß. Das wäre dann ein Verstoß gegen das TSchG, aber begangen vom Vermehrer, nicht von ihr. Kann aber auch sein, daß ich es falsch verstanden habe, und der Hund noch vom Vorbesitzer geimpft wurde, denn immerhin ist es ja diesmal ein anderer TA gewesen (also der, der ohne Diagnose "wegen Aufregung" das AB verordnet hat).
Bei der Auskunftsbereitschaft der TE und ihrem - natürlich von mir nur vermuteten - fehlenden Durchblick was Welpen angeht, kann ich mir sogar vorstellen, daß der Hund gar nicht gegen Tollwut geimpft wurde. Aber das ist nur Spekulation....
Bei der Auskunftsbereitschaft der TE und ihrem - natürlich von mir nur vermuteten - fehlenden Durchblick was Welpen angeht, kann ich mir sogar vorstellen, daß der Hund gar nicht gegen Tollwut geimpft wurde. Aber das ist nur Spekulation....