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@Matthias W. Das ist schon richtig, aber gerade im Ausland sind die Auflagen für solche großen Hunder derart streng, dass ich davon Abstand nehme .D hat auch wunderschöne Ecken, wo man ganz relaxt Urlaub machen kann.
@Matthias W. Das ist schon richtig, aber gerade im Ausland sind die Auflagen für solche großen Hunder derart streng, dass ich davon Abstand nehme .D hat auch wunderschöne Ecken, wo man ganz relaxt Urlaub machen kann.
@Pat _BluetootWir sind vor etlichen Jahren in Tschechien im Urlaub mit unseren 2 Boxern gewesen. Wahrscheinlich hätte ich mich vorher genau informieren müssen. Dort war Maulkorb und Leinenpflicht. Würde ich nie wieder hinfahren. Das wird sicher von Land zu Land unterschiedlich sein. In Italien war der Urlaub dafür wesentlich entspannter.
Wie gesagt. mein Hund kommt aus einer Beschlagname. Den Vorbesitzer habe ich persönlich kennengelernt. Er hat mir den Hund gebracht, sonst hätte er am nächsten Morgen ins TH gemusst und das mit 9Mon. .
Dann stammt dein Hund aber doch nicht aus der Beschlagnahmung, oder? Ist doch ne einfache Privatübernahmen, die Beschlagnahmung war ja nur angedroht....
in Frankreich darfst du z.B. mit einem sogenannten Kampfhund nicht einreisen. Wenn du mit deinem Hund dort hinfährst und nicht belgen kannst das es kein Kampfhundmix ist, wirds ernst. Ähnlich sieht es für Dänemark aus. das meinte ich.
@Pyrrha80 doch schon. Ich habe mich für den Bruder von Tyson interessiert, der schon im TH war. Leider war der Hund schon vermittelt. Ein paar Tage später rief das Tierheim bei uns an, ob wir uns noch für den Hund interessieren würden. Der Eigentümer hätte die Auflage den Hund bis Freitag im TH abzugeben. Das TH arbeitet dort eng mit dem Tierschutz zusammen. Was da im einzelnen vorgefallen ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten sind wir bis auf die Überängstlichkeit unseres Hundes überglücklich über unser neues Familienmitglied und haben diesen Schritt noch nie bereut .
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Hallo,
danke für eure Antworten.
Also ohne Papiere oder erlaubte Einreise werde ich mir auf alle Fälle mit Hund ein anderes Urlaubsland suchen, das würd ich nicht riskieren.
Auch wenn ich denke, dass nie jemand diese Papiere sehen wollen würde, aber ich hätte keine ruhige Minute im Urlaub :D...
Da es sich ja um keinen Listenhund handelt, meldest du ihn nur bei deinem zuständigen Finanzamt steuerlich an. Da brauchst du nichts vorlegen. Du musst aber den Nachweis (Tierschutzvertrag) führen können bei einer Kontrolle.
Hier findest du das meiste zusammengefasst
Du musst registriert sein...
Spanien selbst hat Wahnsinnsregelungen für Listenhunde incl. Leinen- und Maulkorbzwang samt horrendem Bußgeldkatalog, also definitiv kein Urlaubsland für Euch mit Staffmix.
Da ist es dann halb so schlimm, dass Frankreich ebenso wegfällt, auch die Durchreise ist ein riskantes Spiel, wäre mir zu...