Wilfried Hoffmann
Da in NRW nicht die Normen-K-Klage erlaubt
ist, müssten betroffene Hundehalter einzeln
klagen.Da dort nicht nur die " bekannten"
Rassen verfolgt werden, sondern die Verfolgung sich auch auf 20/40-Hunde erfolgt,sind tausende von Hundehalter betroffen.Nur, man liest und hört über-
haupt nicht, dass Betroffene klagen.Und
wenn ja, kann es doch nicht angehen, daß
-nach einem Jahr- überhaupt keine gerichtlichen Entscheidungen oder Terminierungen vorliegen.
Sind alle in NRW Duckmäuser?Oder was ist los?
Von den Hessen weiß ich, daß sie fleißig
klagen, Rheinland-Pfalz sowieso, aber NRW?
Schade, bin dort geboren und kenne die
Menschen anders...
Ach, die Bayern, melden jetzt schon vorsorglich ihre Rottweiler zum Wesenstest an,sehr, sehr seltsam.
ist, müssten betroffene Hundehalter einzeln
klagen.Da dort nicht nur die " bekannten"
Rassen verfolgt werden, sondern die Verfolgung sich auch auf 20/40-Hunde erfolgt,sind tausende von Hundehalter betroffen.Nur, man liest und hört über-
haupt nicht, dass Betroffene klagen.Und
wenn ja, kann es doch nicht angehen, daß
-nach einem Jahr- überhaupt keine gerichtlichen Entscheidungen oder Terminierungen vorliegen.
Sind alle in NRW Duckmäuser?Oder was ist los?
Von den Hessen weiß ich, daß sie fleißig
klagen, Rheinland-Pfalz sowieso, aber NRW?
Schade, bin dort geboren und kenne die
Menschen anders...
Ach, die Bayern, melden jetzt schon vorsorglich ihre Rottweiler zum Wesenstest an,sehr, sehr seltsam.