Was ist wenn? Katze tot....

Die andere Frage greift in den ersten Sachverhalt ein. Gehen wir davon aus, dass meine Hunde eine fremde Katze in meinem Garten töten. Stehe ich dann in der Haftung bzw. Schadensersatzpflicht. Nach meinem Rechtsgefühl und Rechtsverständnis nicht!

Eine Schadensersatzpflicht tritt grundsätzlich nur dann ein, wenn eine Handlung fahrlässig oder vorsätzlich ist. Gut, einen Vorsatz kann man bei mir getrost ausklammern, bleibt die Fahrlässigkeit. Würde bedeuten, dass ich mich (bevor ich die Hunde in den Garten lassen) davon überzeugen müsste, dass sich kein Mensch oder Tier im Garten aufhält.

Die Tierhalterhaftung ist echte Gefährdungshaftung und stellt damit eine Ausnahme vom Verschuldensprinzip dar.
Eine Schadenersatzpflicht wird auch ausgelöst, wenn man dem Halter weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorhalten kann.
Die Schadensersatzpflicht (bei "Luxustieren") kann lediglich dadurch verringert oder gar auf Null reduziert werden, indem man dem Geschädigten eine Mitschuld gibt.
 
  • 26. April 2024
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Hi Lana ... hast du hier schon mal geguckt?
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ups, noch jemand mit sachkenntnis ;).

einen guten rutsch euch allen, pete
 
ups, noch jemand mit sachkenntnis

Dann lese mal schön weiter, kannst vielleicht noch was lernen!
Zumindest den Unterschied zwischen Theorie und Praxis!;)

Die Auslegung von Gesetzen wird in erster Linie durch die Gerichte, durch den Tatrichter vollzogen. Das Anführen von Gesetzestexten ohne Interpretation bringt niemanden weiter!

Gut, gehen wir vom § 823 BGB zum § 833 BGB "Haftung des Tierhalters" und somit zur "Gefährdungshaftung" bei "Luxustieren". Sicher steht diese erstmal im Raum, findet jedoch im haftungsauschließendem Einverständnis seine Grenzen, weil der Geschädigte (Katzenhalter) von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat.

Diese haftungsausschließende Einverständnis dürfte dann schon vorliegen, wenn man seine Katzen als Freigänger streunen läst! Als Katzenhalter muss man davon ausgehen, dass sich in den umfriedeten Nachbargärten Hunde aufhalten, die unter Umständen schlecht auf Katzen zu sprechen sind!

Zwar habe ich auch in der Urteillandschaft nach entsprechenden Urteilen gesucht, jedoch noch nichts gefunden.

Somit stehe ich im Moment noch auf dem Standpunkt, dass ich nicht für den Schaden (getötete oder verletzte Katze) hafte!

Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Stinker
 
OT :

zum angesprochenen "Hundehalter / Katzenhalter" möchte ich noch etwas schreiben. Ich denke, es verhält sich eher wie folgt :

Ein richtiger Tierfreund (ob er nun Hund oder Katze hat) mag Tiere allgemein, entsprechend gibt es für ihn nicht dieses "nur meine Katze zählt" oder "nur mein Hund zählt" und er wird ganz automatisch zumindest versuchen, mit ein bisschen Aufwand / Sorgfalt zu verhindern, dass einem Tier etwas geschieht.

Menschen, die sich nur auf eine bestimmte Tier"sorte" oder auch Rasse fixieren - sich dieses Tier "anschaffen" und es als "mein Kartäuser" oder "mein Labrador" betrachten und nichts anderes beachten, sind keine wirklichen Tierliebhaber. Sie lieben "ihren Besitz" und alles, was nicht dazu gehört / anders ist = egal.

Damit möchte ich Niemand hier ausdrücklich ansprechen, nur mal ganz allgemein in die Diskussion "werfen". Ich habe das selbst schon viele Male erlebt - im Katzenbereich beispielsweise, wo Leute eine Katze drinnen zuhause verwöhnen bis zum geht nicht mehr und wenn dann ein herrenloses kleines Hascherl vor der Türe sitzt, nicht den Finger krümmen - das ist dann für mich weder ein Katzen-, noch ein Tierfreund.

Außerdem :
Es sollte doch - gerade bei den vielen Hundehaltern hier, die mit genug Nichttoleranz und Vorurteilen kämpfen müssen - machbar sein, im eigenen Umfeld auch etwas Toleranz walten zu lassen, selbst wenn das keinen Hund betrifft, sondern "nur" eine Katze.

Zum Thema "Umsicht" - wenn die Leute, die wissen, ihr Hund "hasst" Katzen, kurz den Garten beschauen, bevor sie den Hund rauslassen, wäre m.M. nach schon viel gewonnen, denn wenn der Hund erstmal dort rumläuft, wird kaum eine Katze so blöd sein, trotzdem den Garten zu betreten...

Bei ShOe ist es ja noch ungünstiger, denn wenn ich es recht verstanden habe, besucht er seinen Vater mit seinem Hund = der Hund ist wohl eher unregelmässig dort. Somit ist die Gefahr, dass sich eine Katze dort öfters im Garten aufhält, wo regulär kein Hund ist, entsprechend grösser.
 
ups, noch jemand mit sachkenntnis ;).

Ich hoffe, das war jetzt nicht ironisch gemeint;)

Gut, gehen wir vom § 823 BGB zum § 833 BGB "Haftung des Tierhalters" und somit zur "Gefährdungshaftung" bei "Luxustieren". Sicher steht diese erstmal im Raum, findet jedoch im haftungsauschließendem Einverständnis seine Grenzen, weil der Geschädigte (Katzenhalter) von vornherein in die tierspezifische Gefahr eingewilligt hat.

Ein Haftungsausschluss ist grundsätzlich zulässig, vor allem wenn er ausdrücklich erfolgt.
Will man einen konkludenten Haftungsausschluss konstruieren, wird die Sache schon schwieriger.
Es kann nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass jemand auf die ihm zustehenden Rechte verzichten mag. Generell zu sagen: Katzenhalter = Haftungsausschluss ist definitiv falsch.
Derartiges lässt sich nur anhand des konkreten Einzelfalls entscheiden.
Wobei ich auch hier annehme, dass das Gericht im Regelfall im Bereich des Mitverschuldens eine Kürzung des Anspruchs vornehmen würde.
Und sofern du schon auf den Unterschied zwischen Theorie und Praxis anspielst, für den Haftungsausschluss stehst du in der Beweispflicht.
 
naja anhand der, alten dennoch rechtskraeftigen, urteile, finde ich, haben die katzenhalter im moment den freifahrt schein.
wenn meine 2 katzen den nachbarn zuStuhlen, dann muss er das dulden.
wenn mein hund ne katze beisst, ist das ein fall fuer die presse.
wenn die katze kleintiere / voegel frisst, so ist es lauf der natur.

Sorry, sh0e, vermutlich meinst du es gar nicht so, dennoch empfinde ich persönlich solche Aussagen so ein kleines bisschen als Stimmungsmache gegen Katzen oder Katzenhalter... Muss doch echt nicht sein, dass Tierfreunde sich gegenseitig das Leben schwermachen...

Die Katzen können doch nichts für die Gesetzgebung und ich persönlich finde, dass man als Halter eines Hundes von dem man weiß, dass er Katzen verletzen oder töten würde, schon ein bisschen drauf achten sollte, dass nichts passiert. Garten abgehen halte ich persönlich für zumutbar. Ob ich da nun rechtlich zu verpflichtet bin oder nicht, finde ich persönlich egal, wenn ich dadurch ein unnötiges Blutbad inkl. Negativschlagzeile verhindern kann.
 
also stinker, ohne dir zu nahe zu treten, so gehe ich doch davon aus, dass ich bildungstechnisch in dem hier relavanten bereich sowohl theoretisch als auch praktisch auf einer recht annehmbaren höhe bin und es eines intensiven dazulernens nicht bedarf.
der unterschied zwischen deiner sachlich falschen und moralisch populistischen darstellung ist schlicht, dass ich die verwendeten begriffe wie rechtskrtaft, haftungsausschluss und gefährdungshaftung in der theorie verstehe und in der praxis umsetzen kann.

ich bringe es erneut auf den hier scheinbar so ungeliebten punkt, richtet unser hund einen schaden an, so sind wir regelmäßig zum ersatz verpflichtet. ausnahmen bestätigen wie immer die regel. soweit es jedoch um die beschädigung einer katze gilt, welche ohne eine sache zu sein als solche zu behandeln ist, so müsste diese dem hund schon in den napf gelegt werden um ernsthaft in den bereich eines haftungsbeschränkenden einverständniserklärung zu gelangen.

aber jetzt mal ab von den abwegigen rechtsvorstellungen mancher hundehalter, ist diese erkenntnis denn so neu oder unverständlich?

um einigen offensichtlich verblendeten den sachverhalt ein wenig näher zu bringen sei folgendes, allgemeinverständliches beispiel genannt. auch wenn der nachbarsjunge seinen ball nicht in meinen garten schießen darf, so habe ich dennoch kein recht darauf, ihn zu beschädigen. und hierbei gilt im vergleich zur tierhalterhaftung ein engerer verantwortungsmaßstab.

pete
 
um einigen offensichtlich verblendeten den sachverhalt ein wenig näher zu bringen sei folgendes, allgemeinverständliches beispiel genannt. auch wenn der nachbarsjunge seinen ball nicht in meinen garten schießen darf, so habe ich dennoch kein recht darauf, ihn zu beschädigen. und hierbei gilt im vergleich zur tierhalterhaftung ein engerer verantwortungsmaßstab.

pete
Pete, und genau deshalb frag ich mich : tragen Katzenhalter überhaupt eine Verantwort? Es sieht immer wieder so aus, als ob einige (vielleicht wenige, trotzdem gibt es sie) Katzenhalter das so sehen "die Katze ist ausm Haus, also kann sie machen was sie will. Sie ist ja nicht mehr in meinem Einwirkungskreis". Ich bin ein Katzenfreund, verstehe aber auch die Leute, die Katzen nicht mögen weil: sie ihre Notdurft auf fremden Grundstücken verrichten (und man die Schitti dann aus dem Rasenmäher kratzen darf) , oder auf Spielplätze kacken, in fremde Wohnungen laufen, obwohl dort Allergiker leben undundund. Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht der halter ihren Katzen gegenüber aus? Und wenn es eine gibt: passiert etwas ähnliches wie oben beschrieben (Katze läuft in Garten und wird getötet), gibt es dann soetwas wie eine Teilschuld?
 
[
wenn die katze kleintiere / voegel frisst, so ist es lauf der natur.

Als Tierfreundin rette ich aber jede Maus und jeden Vogel, soweit möglich.
Letztes Jahr habe ich ein Vogelbaby gerettet und aufgepäppelt, das sonst von meiner Katze gefressen worden wäre. Ich habe es 2 Wochen lang alle 2 Stunden gefüttert.

Im Gegensatz zu Hunden, lässt die Katze das Mausen leider nicht, ebensowenig wie sich sich sagen lässt, wann und wo sie spazieren geht.

Meinem Hund kann ich aber beibrigen, seinen Jagdtrieb unter Kontrolle zu halten, sofern ich das möchte. Als verantwortungsbewusste Tierliebhaberin schöpfe ich alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, um Katzen, Hunde, Mäuse, Vögel, Igel etc... zu schützen.

Im Recht sein und richtig handeln sind auch immer noch zwei verschiedene Dinge.
Vielleicht bist Du im Recht, wenn dein Hund eine Katze "zerlegt", richtig gehandelt hast du keines Falls. Denke auch daran, dass irgendwo eine Familie auf das Nachhausekommen ihrer Samtpfote wartet. Und dieses dauernde Warten und die Ungewissheit über das Familienmitglied sind das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann...
 
...einer sachlich falschen und moralisch populistischen darstellung

Nur zur Information, das Thema wird von mir noch erarbeitet!

Etwas mehr Sachlichkeit ohne persönliche Angriffe würde dich auch wesentlich sympathischer wirken lassen!

auch wenn der nachbarsjunge seinen ball nicht in meinen garten schießen darf, so habe ich dennoch kein recht darauf, ihn zu beschädigen.

Der Nachbarsjunge schießt den Ball in meiner Garten. Diese landet auf der im Garten liegenden Harke und geht kaputt! Nach deiner Schlussfolgerung müsste ich nun für den Schaden aufkommen! Und nun?

Lana schrieb:
Generell zu sagen: Katzenhalter = Haftungsausschluss ist definitiv falsch.
Derartiges lässt sich nur anhand des konkreten Einzelfalls entscheiden.

Ok, gehen wir davon aus, dass das haftungsausschließende Einverständnis generell nicht vorliegt, wenn man seine Katzen als Freigänger streunen läst!

So, in meinem Fall wurde die Katzenhalterin auf die potenzielle Gefahr hingewiesen.
Unabhängig davon, ob meine Hunde nun tatsächlich eine Gefahr für die Katzen darstellen oder nicht.

Die Katzenhalterin sieht ebenfalls die mögliche Gefährdung, will aber trotzdem nicht darauf verzichten, ihre Katzen als Freigänger zu halten. Sie nimmt somit billigend in Kauf, dass ihre Katzen in meinem Garten zu Schaden kommen könnten. Kann dies nicht als haftungsauschließendem Einverständnis gewertet werden? Persönlich würde ich dies so werten!

Betrachte ich die Sachlage von einer anderen Seite, rein fiktiv.

Ein Katzenzüchter möchte sich seines Zuchtmisserfolges entledigen und wirft die Katze in einer Nacht und Nebel Aktion über den Zaun eines Hundehalters. Dessen Hund tötet die Katze. Die aktive Handlung des Katzenzüchters bleibt dabei im Verborgenen. Nun kann der Katzenhalter Schadensersatz vom Hundehalter fordern?

Stinker
 
...........
Zitat von Pete23021972 soweit ernsthaft die frage der haftung gestellt wird, so scheint bei dem fragensteller eine große wissensleere gegeben zu sein. richtet dein hund einen schaden an, so bist du haftbar. punkt und aus.

Ziemlich pauschal und daher auch ziemlicher Blödsinn!

Zitat von Pete23021972
dies sollte jedoch vermieden werden. wenn ich weiß, dass mein hund unkontrolliert auf katzen oder anderes getier losgeht, dann darf er nicht unkontrolliert raus.

Nun, hier stehen über 700 m² zur Verfügung! Eingezäunt, zwischen 1,40 m und 1,60 m Zaunhöhe, Zugänge verschlossen! Tür auf und Wauzis raus! Dafür habe ich das Areal angelegt und es interessiert mich nicht, ob Nachbars Katze sich gerade in meinem Garten aufhält!

Zitat:
Zitat von Pete23021972
ups, noch jemand mit sachkenntnis

Dann lese mal schön weiter, kannst vielleicht noch was lernen!
Zumindest den Unterschied zwischen Theorie und Praxis!


..............

Zunächst einmal möchte ich festgestellt wissen, dass ich mich und meine Ausführungen für recht sachlich halte. Darüber hinaus sind sie auch fundiert und stehen mit der gegenwärtigen Rechtslage, geschaffen durch Gesetze und ständige Rechtssprechung in Einklang. Wo also bin ich unsachlich?

Inwieweit das Thema durch Dich noch erarbeitet wird, spielt hierbei keine Rolle. Es wurde durch mich lediglich die Ausgangsfrage beantwortet. Wenn Dir das nötige Wissen noch fehlt, dann halte Dich, bis es vorhanden ist, einfach zurück.

Einen persönlichen Angriff kann ich auch nicht erkennen. Sollte ich Dir auf Deine Füße getreten haben, so war dies nicht meine Absicht. Als einen Angriff betrachte ich es jedoch nicht, wenn ich feststellen muss, dass der Antwortenautor, in diesem Fall Du, schlicht und ergreifend unwissend ist und falsche Auskünfte erteilt.

Deine Beispielserweiterung mit der Harke, so schön es auch ist, verkennt die von mir bezeichnete Erweiterung des Haftungsmaßstabes. Würde für in Luxus gehaltene Harken ein gesetzlich normierter Gefährdungsgrundsatz gelten, so müsstest Du Schadensersatz leisten. Soweit hast Du das schon ganz richtig verstanden.

Im Ergebnis darf ich Dich bitten, einen Gang zurück zu schalten. Ich denke nicht, dass ich persönlich verletzend oder unsachlich bin. Ich muss mich jedoch nicht dafür schämen, dass ich Kenntnisse besitze, welche Du Dir noch erarbeiten musst. Ich bin sicher, in anderen Bereichen verfügst Du über vergleichbare Vorsprünge.

Euch Allen einen guten Rutsch und passt auf Eure Tiere auf.

Pete

@Darla: Deine Frage werde ich mir noch zu Gemüte führen.
@Lana: Rischtisch, voll krasse Ironie ;)
 
Pete23021972 schrieb:
....und ständige Rechtssprechung in Einklang.

Na dann präsentiere doch mal die Rechtsprechung, ausgehend von dem Fall, dass ein Hund eine Katze im Garten des Hundehalters tötet oder verletzt.

Pete23021972 schrieb:
...., dass der Antwortenautor, in diesem Fall Du, schlicht und ergreifend unwissend ist und falsche Auskünfte erteilt.

Sorry, ich nehme an einer Diskussion teil und du?

Pete23021972 schrieb:
Ich denke nicht, dass ich persönlich verletzend oder unsachlich bin.

Sorry, was du von dir selbst denkst, spielt keine Rolle! Du hast eine Rückmeldung erhalten, wie du bei mir angekommst! Einfach mal auf sich wirken lassen!;)

Stinker

Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht bist du in Gottes Hand!
 
...
wenn meine 2 katzen den nachbarn zuStuhlen, dann muss er das dulden.
wenn mein hund ne katze beisst, ist das ein fall fuer die presse.
wenn die katze kleintiere / voegel frisst, so ist es lauf der natur...

Sorry, sh0e, vermutlich meinst du es gar nicht so, dennoch empfinde ich persönlich solche Aussagen so ein kleines bisschen als Stimmungsmache gegen Katzen oder Katzenhalter...

ich moechte hier mitnichten ein feuer schueren, welches seit eh und jeh glueht.
es ist aber halt einfach so, das es sich die katzenbesitzer leider gottes recht einfach
machen (duerfen) (nicht alle).
an mir bleibt die ganze verantwortung kleben und egal wie ich es dreh und wende
bin ich am ende sowieso schuld.

hetzt mein nicht angeleinter hund ueber die strasse und richtet schaden an,
bin ich schuld.
ist mein hund in auf meinem grundstueck in zwingerhaltung 8m² untergebracht und da windet sich ne katze rein,
bin ich schuld.
irgendwo fehlt da der bezug zur realitaet....

dann hab ich eine fuer mich noch teilweise erfolgsversprechende nachricht.
habe mich mit dem katzenhalter sehr nett unterhalten koennen und ihn darauf hingewiesen,
das mein hund nu 3x die woche fuer 30 minuten im garten unterwegs ist.
auf meine frage, wie wir das nu mit seiner katze handhaben, sind wir ueberein gekommen,
das er seine katze zwischen 12:verlegen:o-18:verlegen:o in der wohnung haelt.
seine frau war von der ganzen sache nicht begeistert und meckerte mich von der seite an,
ich soll mit meinem hund doch in eine hundeschule gehen/hundeauslaufgebiete aufsuchen/einen maulkorb verpassen.
und so grosse hunde sollen eh nicht in einfamilienhaus gegenden.
yada yada yada

nun muss ich nur rausbekommen wem die anderen 4 katzen gehoeren die da rumstreunern. aber ich bin ja der liebe hundehalter .P
 
@sh0e: Es gibt nun mal Fakten, die muss man akzeptieren, ob man damit klar kommt ist was anderes. Und ob unsere Rechtsprechung ohne Vorurteile ist wage ich auch manchmal zu bezweifeln . Wir sind nun mal die "bösen Hundehalter" und damit habe ich mich abgefunden, es lebt sich leichter, wenn man das so akzeptiert und ab und an den einen oder anderen doch noch eines Besseren belehren kann ;).

@Pete: Dankeschön.......und einen guten Rutsch (büdde auch an die family ausrichten).
 
Ich, ich, ich - mein Tier, Dein Tier, mein Hund, Deine Katze....

Das wäre mir sowas von egal, wenn ich einen Hund hätte....

Darum geht es nicht, sollte es gar nicht gehen. Aber das kommt irgendwie nicht an, scheint mir ?

Ein Hund (so er denn nicht gerade Yorkie-Grösse hat) ist nunmal grösste Haustier, was privat in der Familie gehalten wird. Und hätte ich einen Hund, hätte er auch minimum Schäferhundgrösse.

Ich würde Alles daransetzen (was mir möglich ist, ohne den Hund zu massiv einzuschränken), dass er weder Katze noch Kaninchen, Fuchs, Vogel was auch immer reissen kann.

Denn für mich macht es KEINEN Unterschied, ob das "Opfer" einen Halter hat oder nicht. Ob die Katze ein teures Rassetier mit Besitzer ist oder es eine Streunerkatze vom übernächsten Hof ist (ohne Halter) sollte WURSCHTEGAL sein. Ob es ein Zuchtkaninchen ist oder ein Wildkaninchen, auch ein Reh sollte mein Hund nicht scheuchen - er sollte nichts und Niemand jagen, das wüsste ich zu verhindern.

Und dann - stellt sich auch die Frage der Haftung und des "Wertes" einer getöteten Beute nicht - die man eh nicht mit EURO beziffern sollte !

Guten Rutsch ins neue Jahr 2008 - möglichst ohne Jagderfolg ;)
 
klar sollte man das nicht. und klar ist es, einfach nur am "wert eines lebens" gemessen, sch***egal, ob ein hund nun eine verletzte amsel, eine maus, eine streunende hofkatze, eine karthäuser mit stammbaum, einen feldhasen oder ein rehkitz tötet, ob nun im garten, in freier wildbahn, oder nach "ausbruch"-ABER, rein rechtlich kann das für Hund und Halter sehr unterschiedliche, zT auch recht unangenehme konsequenzen haben. Geht der Hund über Zäune und richtet schaden an, muss man den Zaun erhöhen, geht der Hund wildern, ebenso, ausserdem leinenpflicht, wenns häufiger vorkommt, evtl einschläferung. ist er agressiv gegen hund oder mensch, leinen-und Maulkorbzwang.
shreddert er ne maus im freien feld, interessiert das niemanden, erwischt er ein tier, das unter dem jagdgesetz steht, hat man einen gesetzeskonflikt.
Tötet er eine streunerkatze, die niemandem gehört, kräht wahrscheinlich kein hahn danach, wenns aber der teure siamese oder nachbars hühner sind, will der ggf "schadensersatz"
Und da stellt sich dem hundehalter schon die frage, inweweit er, grade auf eigenem grund und boden, seinem Hund noch die freiheit lassen kann und darf, hund zu sein, mit all den Instinklten, die nen hund nunmal ausmachen. Und beutetrieb ist was ganz normales, ebenso wie revierverhalten.

und katzenschutz, je nachdem, welche erfahrungen eine katze mit hunden macht, kann es sehr wohl sein, dass sie einen garten mit hund noch betritt-entweder, weil sie hunde gar nicht kennt, und die bedrohung, die von ihnen ausgeht, nicht abschätzen kann, oder weil sie bisher allen hunden, denen sie begegnet ist, gewachsen war-bloss, wenn sie dann an einen gerät, der sich durch buckeln, fauchen, nichtmal kratzen, nicht abhalten lässt, weil das agressionspotenzial gross genug und der hund ihr körperlich überlegen ist, wird das für die katze böse ausgehen.
 
Ich denke, Lanas und Pete´s " Rechtsauffassung über Haftung dürfte die allgemein Gültige sein. Wozu habe ich denn sonst eine Tierhalterhaftpflicht? Um Schäden finanziell abzugelten, die mein Hund anrichtet.
Eine Aufrechnung was Hund/Katze erbeutet, halte ich für nicht sinnvoll: Für die Katze gilt das Gleiche wie für den Hund: Was ins Schema passt, ist Beute. Und ohne Jagdtrieb gibt es kein Überleben.
Bei einem Hund kann man eben das Jagdverhalten kanalisieren. Das ist bei einer Katze halt nicht möglich. Na und? Das ist eben der natürliche Lauf.
Btw.: Meinen Garten absuchen... das geht mir zu weit. Es soll auch Grundstücke geben die etwas grösser sind. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass man das zur allgemeinen Rechtsauffassung machen würde.
Das hier niemand seinen Hund absichtlich auf andere Tiere hetzt,setze ich voraus. Und damit gibt es auch keine Probleme mit der Haftung.
Und das "Stinker" sich ganz gern in der Position eines Opponenten sieht, wissen wir ja! :eg:
 
Irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht :verwirrt: .

Ich hab einen Garten. Für meine Hunde. Ich hab zwei ziemlich große Hunde, die Katzen zwar gerne jagen, aber nix mit einer Katze anzufangen wissen, sobald die nicht mehr rennt, sondern stehenbleibt. Mir ist die Nachbarskatze mal in die Wohnung marschiert und hat sich einfach auf die Armlehne der Couch gelegt. So dämliche Hundegesichter, wie in dem Moment, hab ich selten gesehen.

Ich mag Katzen. Wenn meine Hunde mal in den Garten machen, mach ich das mit einer Schaufel weg. Wenn die Nachbarskatze da reinmacht, auch. Ich finde es viel ätzender, wenn der Nachbar von schräg gegenüber seinen "Oldtimer" (irgend so ein 30 Jahre altes, restauriertes Stinkteil) vor meinem Haus parkt und das blöde Ding soviel Diesel und Öl verliert, daß das gesamte Haus stinkt wie die Pest. Sorry, aber gerade die leidige "Hunde- und Katzenhaufen-Diskussion" finde ich angesichts WIRKLICH gravierender Umweltprobleme ziemlich lächerlich. Sch.eiße ist eklig, aber wasserlöslich und zerfällt irgendwann von selber. Was man von Diesel und Öl nicht unbedingt sagen kann :unsicher: .

Ich habe meine Nachbarn darauf hingewiesen, daß meine Hunde vormittags im Garten ohne Aufsicht frei laufen. Hin und wieder verschwinden die Wauzen in der Wohnung (sie können ja frei raus und rein, wie sie lustig sind), dann gehen sie evtl. wieder in den Garten. Ich möchte natürlich nicht, dass der Mieze etwas passiert. Aber wenn wider Erwarten eben doch ... Himmel, dann wäre ich traurig, und meine Nachbarn bekämen von mir natürlich "Schadenersatz". Ich würde es ihnen zumindest anbieten, annehmen würden sie es vermutlich gar nicht.

In erster Linie lautet doch die Frage, wie man sich mit den Nachbarn einigt und ob man einen Konsens finden kann, damit der Katze nichts passiert. Die 30 oder 40 Euro, die eine "gewöhnliche" Straßenkatze an "Schadenersatz" kosten würde (mir widerstrebt es, so von einem Tier zu reden), können doch nun wirklich nicht Anlaß für eine seitenlange Diskussion sein?
 
:fuerdich: @Hovi

Hier etwas, was auch hier (mir) passend erscheint :


Wünsche zum neuen Jahr:


Ein bißchen mehr Friede und weniger Streit.

Ein bißchen mehr Güte und weniger Neid.

Ein bißchen mehr Liebe und weniger Hass.
Ein bißchen mehr Wahrheit das wäre was.

Statt so viel Unrast ein bißchen mehr Ruh.
Statt immer nur Ich ein bißchen mehr Du.

Statt Angst und Hemmung ein bißchen mehr Mut.
Und Kraft zum Handeln, das wäre gut.

In Trübsal und Dunkel ein bißchen mehr Licht.
Kein quälend Verlangen, ein bißchen Verzicht.
Und viel mehr Blumen, solange es geht.
Nicht erst an Gräbern, da blühn sie zu spät.


Peter Rosegger 1843-1918
 
Irgendwie verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht :verwirrt: .

Also, dass man sich aufregt, das verstehe ich auch nicht. Insoweit gehen wir ja schon einmal konform. Auch verstehe ich nicht, dass einige unbedingt über alles diskutieren müssen. Denn dies setzt verscheidene Wertungsmöglichkeiten voraus, welche es auch nicht immer gibt.

Sehrwohl halte ich es jedoch für wichtig, dass man sich äußert. Warum? Weil wir als Hundehalter mit unseren Tieren eine Auswirkung auf andere schaffen für welche wir immer und überall gerade stehen müssen. Ich spreche hier zunächst nicht von gesetzlichen Verpflichtungen sondern moralischen Selbstverständlichkeiten. Auch spielt es für mich keine Rolle, ob es solche Verpflichtungen anderswo gibt und dort auch nicht eingehalten werden. Insoweit brauche ich einen Verweis auf Alternativsituationen nicht.

Wenn ich mit meinem Hund vor die Türe gehe muss ich dafür Sorge tragen, dass dieser andere nicht belästigt, gefährdet oder schädigt. Sollte er dies tun, so habe ich alles zu unternehmen um Wiedergutmachung zu leisten und eine Wiederholung zu verhindern.

Das Fehlen oder die arg weite Auslegung dieses, aus dem Straßenverkehr bekannten Grundsatzes führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern und im Ergebnis zur gegenwärtig offenkundig nicht befriedigenden Gesetzeslage.
Da gehen Hundehalter Spazieren und regen sich über Jogger auf, welchen der Humor fehlt, wenn Hunde auf sie zu laufen. Da schimpfen Hundehalter, weil Eltern die fremde Hundenase nicht im Gesicht Ihres Kindes wünschen. Diese aus eigenen zeitnahen Erfahrungen bestehende Liste ist unendlich fortzusetzen. Da steht die mögliche Tötung eines anderen Lebenwesens zur Diskussion und man fragt nach der Haftung. Für mich ist dies unverständlich. Sollte mein Hund jemanden belästigen, so entschuldige ich mich und sollte er einen Schaden anrichten, so werde ich diesen im Regelfall ersetzen.

Die Einschränkung auf den Regelfall nur deshalb, weil ich weder die Katze ersetzen werde, welche meinen Hund angreift, so kamen bei mir bedauerlicher Weise zwei Katzen ums Leben, noch die Behandlung des Einbrechers, welcher durch meinen Hund von seinem Vorhaben abgebracht wurde.

Da aber viele Hundehalter diese meiner Auffassung nach geltende Selbstverständlichkeit immer wieder anders sehen, muss man sich äußern.

Und obiges stellt lediglich meine persönliche Meinung dar. Die Ausgangsfrage war jedoch nicht meinungsorientiert sondern sachlich zu beantworten. Auch dies erfolgte im Sinne des Gesetzgebers. Schaden bedeutet hier rgelmäßig zahlen.

Pete
 
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