Ich kenne jemanden hier aus dem Forum, der einen (Staffmix-)Welpen mit falscher Rassebezeichnung aus dem Tierheim bekommen hat und den Hund nach Ansicht des örtlichen Ornungsamtes später abgegeben sollte, weil dieser "illegal bzw. ohne Nachweis der Sachkunde angeschafft und falsch angemeldet" worden war. Dieser hat geklagt und gewonnen und durfte den Hund behalten. Allerdings war in dem Fall auch nachweisbar, dass die falsche Rassezuordnung bereits zuvor und nicht unbedingt böswillig erfolgt war, weil dasselbe TH durchaus auch Listenhunde korrekt vermittelte - den Punkt sehe ich im vorliegenden Fall eher nicht erfüllt.