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Der Fall ist definitiv wirklich nicht vergleichbar, da schon das Tierheim (in NRW überhaupt die einzige Stelle, die einen gelisteten Hund weitergeben darf) die Verpflichtung hat, einen solchen Hund nur nach bereits erfolgter Haltergenehmigung durch das O-Amt abzugeben. In einem solchen Fall hätte es mich schon wirklich sehr verwundert, wenn die Klage erfolglos geblieben wäre, denn ein HH darf erwarten, dass sich ein TH seiner Verantwortung und Verpflichtung bewusst ist.
 
  • 27. April 2024
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Hi MaHeDo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da würde ich nicht einmal von Versehen des Hundehalters sprechen, der konnte sich sogar sicher fühlen, keinen gelisteten Hund zu haben.
 

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