Ich kenne jemanden hier aus dem Forum, der einen (Staffmix-)Welpen mit falscher Rassebezeichnung aus dem Tierheim bekommen hat und den Hund nach Ansicht des örtlichen Ornungsamtes später abgegeben sollte, weil dieser "illegal bzw. ohne Nachweis der Sachkunde angeschafft und falsch angemeldet" worden war. Dieser hat geklagt und gewonnen und durfte den Hund behalten. Allerdings war in dem Fall auch nachweisbar, dass die falsche Rassezuordnung bereits zuvor und nicht unbedingt böswillig erfolgt war, weil dasselbe TH durchaus auch Listenhunde korrekt vermittelte - den Punkt sehe ich im vorliegenden Fall eher nicht erfüllt.
Der Fall ist definitiv wirklich nicht vergleichbar, da schon das Tierheim (in NRW überhaupt die einzige Stelle, die einen gelisteten Hund weitergeben darf) die Verpflichtung hat, einen solchen Hund nur nach bereits erfolgter Haltergenehmigung durch das O-Amt abzugeben. In einem solchen Fall hätte es mich schon wirklich sehr verwundert, wenn die Klage erfolglos geblieben wäre, denn ein HH darf erwarten, dass sich ein TH seiner Verantwortung und Verpflichtung bewusst ist.