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  • 30. April 2024
  • #Anzeige
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aaaaalt !!!!

Aber cool ist ja, wie treffend die Werbung zum Artikel ist.



So nutzt der Schein wenigsten einigen Leuten etwas.
 
Eigentlich hätten sie mittlerweile genügend Zeit gehabt, die Wahrscheinlichkeit durch Erkenntnisse aus dem wahren Leben zu ersetzen. Mit Toilettenparolen Gesetze zu schaffen kann und darf es nicht sein

Soso, Schweizer Studien dienen deutschen Gesetzgebern also zur Entscheidungsfindung. Welche denn? Sind deutsche Politiker nicht in der Lage, vor der Gesetzgebung eigene Studien erarbeiten zu lassen? Warum nimmt man keine Englischen Studien oder Afghanische? Warum werden Diplomarbeiten zur Gefährlichkeit von Hunden nicht herangezogen? Übrigens gibt es auch Studien, die Hunden mit längerer Schnauze eine höhere Beißkraft zuordnen - sogenannte Kampfhunde haben doch eher kürzere Schnauzen, oder? Ich weiß, manche Hundehalter labern gelegentlich auch rum von wegen irgendwelchen Tonnen-Beißkräften - richtiger werden diese "offiziellen" Thesen deshalb noch lange nicht. Nicht mal Krokodile, große Haie oder z.B. Flußpferde haben auch nur annähernd Beißkräfte, wie sie sogenannten Kampfhunden angedichtet werden.
 
Ob die Beißkraft - Keule mal irgendwann aus der KSG verschwindet?
Allmählich ist das absolut ausgenuddelt und ich las in den letzten Jahren auch keine Verordnung oder ein Gesetz, welches sich auf diesen Umstand beruft.
Aber damit kann man natürlich prima polemisieren und versuchen, den ganzen Kontext eines Artikels ad absurdum zu führen. 3 - 5 Lacher wird man so sicher auf seine Seite bekommen, der Rest gähnt.
 
Wenn man erst ein Posting durchliest und frühestens nach innerlicher Verarbeitung selber zur Tastatur greift, kann das durchaus Vorteile haben. Staatssekretärin Sabine Toepfer-Kataw (CDU) entstammt mein erstes Zitat, das zweite steht in textlichem Zusammenhang und könnte deshalb ebenfalls S.T-K zugeordnet werden, falls nicht der Verfasser des Artikels übergangslos übernommen hat. Die Beißkraft wird in diesem zweiten Zitat angeführt. Abgesehen davon kommt sie seit Jahren und immer wieder in Äußerungen politisch Verantwortlicher vor.

Beruhigend ist, lieber HSH2, dass nicht nur mein anderes Posting bei Dir in Unverständnis resultiert, sondern auch diesmal die Fingerchen wohl schneller waren als die Datenverarbeitung

In diesem Sinne und nichts für ungut...
 
Ich sehe da nichts von "Beißkraft - Tonnen". Beißkraft- und Verhalten sind nicht bezogen auf die Schäferhunde im Satz zuvor, denn da geht es um die Beißhäufigkeit.
Das die Bullrassen anders beißen als Schäferhunde und auch die meisten anderen Rassen und Mixe, ist bekannt. Hunde die halten, sind nun mal schwerer vom Ziel der Begierde zu trennen, als nachfassende. Was nun für den Gebissenen "besser" ist, ist eine andere Sache.
 

Wo zum Geier stelle ich in meinem Text irgendeinen Bezug zu Schäferhunden her? Der steht nur im Zitat! Wenn Du zwischen den beiden Sätzen des 2. Zitats keinen Zusammenhang siehst, kann ich Dir auch nicht helfen... Lesen allein reicht halt nicht immer...

Dein Abschnitt "Dass die Bullrassen..." ist mit Verlaub der gleiche Käse, wie ihn Politiker und Medien formulieren und schadet umso mehr, wenn er von Hundehaltern so geäußert wird.
 
... aha, dann streitest Du ab, daß Hunde verschiedene Beißverhalten haben?
 
@HSH2 Also zum einen steht doch in dem Zitat, dass für die Gefährlichkeitsbewertung der Kampfhunderassen u.a. die Beißkraft maßgeblich ist, zum anderen steht sowas regelmäßig in Urteilen zu dem Thema und in den entsprechenden behördlichen Bescheiden. Allerdings wird immer nur auf einschlägige, allgemein bekannte Untersuchungen hingewiesen und die Behauptung als unumstößliche Tatsache hingestellt.
 
Beißkraft und - Verhalten lese ich.
Nichts von Haifischen oder Tonnen, das ist einfach nur der Versuch, das Ganze lächerlich zu machen.
Das die Hunde nicht zimperlich beißen, liegt in der Natur der Sache, wenn ich Kampfhunde, Bullenbeißer usw. habe. Schäferhunde sollten im VPG übrigens auch halten und nicht nachfassen, schaffen nur nicht alle.
 
Die meisten Schäferhunde lutschen an der Beute eher.
Das Bullrassen ein ihr eigenes Beissverhalten haben, ist doch auch nicht das Problem und es wird auch in keinem Bescheid als Problem herangezogen, herangezogen wird immer wieder die höhere BeissKRAFT...und die gibt es eben nicht im Vergleich zu anatomisch ähnlichen Hunden.
 
... und da werden Zahlen aufgeführt, die diese in Tonnen bemessen oder mit Haien gleichsetzen?
Kann mal jemand so ein Beispiel 'reinstellen?
Ich meine, Baudisch hat's ja mal so locker unterstellt.
 
Kein Urteil mit Zahlenangabe, aber Zeitungsmeldungen.
Links habe ich nicht geprüft



Quelle:

Lesen Sie hier: ... 9info.htm
 
In Arnstadt und Umgebung gibt es nach Schätzungen von Experten ungefähr rund 100 so genannte Kampfhunde. Deren Halter müssen sich jetzt beim Ordnungsamt der Stadt melden.

Seit dem 1. September vergangenen Jahres sind auch in der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung durch ein Bundesgesetz die Rassen festgelegt, für deren Haltung man eine behördliche Genehmigung braucht. Das sind Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Tieren. "Damit ist nicht gesagt, dass diese Hunde von Geburt an gefährlich oder aggressiv sind", meint Eckehard Dierbach, Abteilungsleiter im Arnstädter Ordnungsamtes und gleichzeitig auch verantwortlich für das Tierasyl.

Für die Halter der betroffenen Rassen bedeutet dies unter anderem, dass sie ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, der Hund wird einem Wesenstest unterzogen und außerdem müssen beide - Halter und Hund - einen Kurs in einer staatlich anerkannten Hundeschule besuchen. Summa Sumarum kommen da auf den Halter Kosten in Höhe von bis zu 350 Euro zu.

Bei der Definition eines Gefahrenhundes tut sich Dierbach schwer. Zwar zeichnen sich die genannten Rassen durch ihre bis zu zwei Tonnen Beißgewicht aus, "aber die Tiere werden erst durch falsche Erziehung oder etwa ein nicht stimmendes soziales Umfeld wirklich gefährlich", meint er.
Und befürchtet gleichzeitig, dass sich zwar alle verantwortungsbewussten Hundehalter dieser Rassen beim Ordnungsamt melden werden, diejenigen aber mit Problemhunden oder einschlägigen Vorstrafen aber nicht. Die Meldepflicht ist notwendig, da aus den Unterlagen für die Hundesteuer nicht ersichtlich sei, um welche Rasse es sich bei dem Tier handelt. Allerdings bereitet sie Dierbach auch einiges Kopfzerbrechen. Denn erfüllt der Halter nicht die gesetzlichen Bestimmungen oder fällt der Hund beim Wesenstest durch, dann muss die Stadt für seine artgerechte Unterbringung sorgen und den Hund einziehen. Das heißt, entweder, man findet einen geeigneten Halter, oder das Tier muss im Tierasyl untergebracht werden. Denn eines macht Dierbach deutlich: Getötet werden Hunde nur, wenn von ihnen eine unmittelbare und durch Fachleute der Ordnungsbehörde, Tierärzte oder dem Amtstierarzt bestätigte Gefahr ausgeht. In den letzten zwei Jahren war das bei sechs Hunden der Fall.

Dierbach macht aber nochmal nachdrücklich darauf aufmerksam, dass bei 90 Prozent aller Beiß-Vorfälle entweder der Hundehalter oder der Geschädigte selbst die Schuld an dem Vorfall tragen.

Bisher hat sich erst ein Halter der genannten Rassen im Arnstädter Ordnungsamt gemeldet. "Die anderen kann ich nur nachdrücklich auffordern, dies jetzt zu tun" so Dierbach.

Arnstadt/Thüringen, 25.2.02

Ich habs jetzt auch nicht geprüft, aber ich habe mir 2011 die Landtagssitzung zum neuen Gesetz in Thüringen angeschaut via Webcam angeschaut...und da waren sie wieder die Tonnen Beisskraft...Protokoll hab ich aufm Sofa jetzt nicht geschrieben...
 
Das traurige ist, dass auch heute noch in der Rechtssprechung regelmäßig auf die alten Urteile Bezug genommen wird - á la "alles schon behandelt und beurteilt"
Das BVG-Urteil von 2000 (Importverbot) ist auch heute noch Standardbezug, wenn es um die Rechtmäßigkeit von Rasselisten geht.
 
Und wer hat das in welchem Zusammenhang wie erwähnt?
Nicht, daß ich Dir das nicht glaube, aber ich würd's schon gern konkreter wissen wollen
 

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