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la loca
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Höhn verteidigt Rasse-Listen für Hunde/NRW Vorbild für Deutschland
NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn sieht sich als Trendsetterin: Die NRW-Hundeverordnung habe sich so sehr bewährt, dass sie von der Struktur Vorbild für eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern sein werde, erläuterte sie während ihres Redaktionsbesuchs beim „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Verordnung mit ihren drei Kategorien von potenziell gefährlichen Hunden sei als eine der wenigen Landesregelungen gerichtlich nicht angreifbar.
In NRW können, so Bärbel Höhn, Halter die Ungefährlichkeit ihrer Hunde in einem Test nachweisen und dadurch eine Ausnahme von Leinen- und Maulkorbzwang erwirken, so die Grünen-Politikerin. Dagegen müsse der Staat nicht mehr warten, bis ein Beißunfall passiert sei, um einen Hund als gefährlich einstufen zu können. Dies soll auch im neuen Gesetz so bleiben, dessen Entwurf sie soeben vorgestellt hat und das bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden soll.
Gegner der alten Hundeverordnung mit ihren Rasselisten sind jedoch enttäuscht: „Statt einen Neuanfang zu finden, will Frau Höhn jetzt die unsinnige Verordnung in Gesetzesform gießen lassen, um ihr Gesicht nicht zu verlieren“, sagt Harald Wiegand vom Interessenverband „Domino Dogs Deutschland“.
Um dies zu verhindern, hatte die CDU zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, Höhn das Thema zu entziehen und es stattdessen im Innenministerium anzusiedeln. Dies hatte Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) jedoch kategorisch abgelehnt. Offenbar geht die Allianz zwischen SPD und Grünen in dieser Frage auch weiter als bisher vermutet. Während Mitglieder der SPD-Fraktion in der Öffentlichkeit stets den Eindruck erweckten, dass Höhn ihnen mit der Verordnung etwas zu weit gehe, berichten Teilnehmer aus Sitzungen mittlerweile, dass offenbar Clement selbst die treibende Kraft hinter der Verordnung ist.
Die FDP spricht sich wie bisher schon gegen Rasselisten aus. Die CDU will mit ihrer Meinungsbildung bis nach der geplanten, aber noch nicht terminierten Experten-Anhörung warten. Sie ist aber bereit, von solchen Listen abzurücken.
„Domino Dogs“ ist vor allem über die Tatsache verärgert, dass eine Expertenanhörung - wie schon bei der ersten Verordnung - erst nach Vorlage des Gesetzentwurfs stattfinden soll. Der Verband lehnt Rasselisten kategorisch ab. Gefährlich seien ausschließlich individuelle Hund-Halter-Gespanne, kein Hund werde gefährlich geboren. Diese Auffassung vertreten auch die Chefs der Diensthunde-Abteilungen aller 16 Länderpolizeien. Rasselisten seien sachlich falsch und spiegelten daher eine Scheinsicherheit vor.
Ministerin Höhn will diese Einsprüche nicht akzeptieren. „Wir müssen die Menschen schützen“, so ihre Begründung. Sie nimmt für die Verordnung in Anspruch, für einen Rückgang der Beißvorfälle an Rhein und Ruhr gesorgt zu haben. Die Tatsache, dass im neuen NRW-Hundegesetz die Listen „gefährlicher Hunderassen“ stark zusammengeschmolzen sind, erklärt Höhn mit ihrer Kompromissbereitschaft im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung. Dass viele Hundehalter an Rhein und Ruhr hohe Kosten und bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen mussten, um die Auflagen der alten Verordnung zu erfüllen, die für ihre Hunderasse im neuen Gesetz gar nicht mehr vorgesehen sind, sieht Höhn, aber sie sagt auch: „Es ist immer so: Wenn eine Minderheit Freiheiten missbraucht, muss die Mehrheit leiden.“
saludos jeanny y la loca
[email protected]
NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn sieht sich als Trendsetterin: Die NRW-Hundeverordnung habe sich so sehr bewährt, dass sie von der Struktur Vorbild für eine einheitliche Regelung in allen Bundesländern sein werde, erläuterte sie während ihres Redaktionsbesuchs beim „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Verordnung mit ihren drei Kategorien von potenziell gefährlichen Hunden sei als eine der wenigen Landesregelungen gerichtlich nicht angreifbar.
In NRW können, so Bärbel Höhn, Halter die Ungefährlichkeit ihrer Hunde in einem Test nachweisen und dadurch eine Ausnahme von Leinen- und Maulkorbzwang erwirken, so die Grünen-Politikerin. Dagegen müsse der Staat nicht mehr warten, bis ein Beißunfall passiert sei, um einen Hund als gefährlich einstufen zu können. Dies soll auch im neuen Gesetz so bleiben, dessen Entwurf sie soeben vorgestellt hat und das bis zum Sommer vom Landtag verabschiedet werden soll.
Gegner der alten Hundeverordnung mit ihren Rasselisten sind jedoch enttäuscht: „Statt einen Neuanfang zu finden, will Frau Höhn jetzt die unsinnige Verordnung in Gesetzesform gießen lassen, um ihr Gesicht nicht zu verlieren“, sagt Harald Wiegand vom Interessenverband „Domino Dogs Deutschland“.
Um dies zu verhindern, hatte die CDU zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gefordert, Höhn das Thema zu entziehen und es stattdessen im Innenministerium anzusiedeln. Dies hatte Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) jedoch kategorisch abgelehnt. Offenbar geht die Allianz zwischen SPD und Grünen in dieser Frage auch weiter als bisher vermutet. Während Mitglieder der SPD-Fraktion in der Öffentlichkeit stets den Eindruck erweckten, dass Höhn ihnen mit der Verordnung etwas zu weit gehe, berichten Teilnehmer aus Sitzungen mittlerweile, dass offenbar Clement selbst die treibende Kraft hinter der Verordnung ist.
Die FDP spricht sich wie bisher schon gegen Rasselisten aus. Die CDU will mit ihrer Meinungsbildung bis nach der geplanten, aber noch nicht terminierten Experten-Anhörung warten. Sie ist aber bereit, von solchen Listen abzurücken.
„Domino Dogs“ ist vor allem über die Tatsache verärgert, dass eine Expertenanhörung - wie schon bei der ersten Verordnung - erst nach Vorlage des Gesetzentwurfs stattfinden soll. Der Verband lehnt Rasselisten kategorisch ab. Gefährlich seien ausschließlich individuelle Hund-Halter-Gespanne, kein Hund werde gefährlich geboren. Diese Auffassung vertreten auch die Chefs der Diensthunde-Abteilungen aller 16 Länderpolizeien. Rasselisten seien sachlich falsch und spiegelten daher eine Scheinsicherheit vor.
Ministerin Höhn will diese Einsprüche nicht akzeptieren. „Wir müssen die Menschen schützen“, so ihre Begründung. Sie nimmt für die Verordnung in Anspruch, für einen Rückgang der Beißvorfälle an Rhein und Ruhr gesorgt zu haben. Die Tatsache, dass im neuen NRW-Hundegesetz die Listen „gefährlicher Hunderassen“ stark zusammengeschmolzen sind, erklärt Höhn mit ihrer Kompromissbereitschaft im Sinne einer bundesweit einheitlichen Regelung. Dass viele Hundehalter an Rhein und Ruhr hohe Kosten und bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen mussten, um die Auflagen der alten Verordnung zu erfüllen, die für ihre Hunderasse im neuen Gesetz gar nicht mehr vorgesehen sind, sieht Höhn, aber sie sagt auch: „Es ist immer so: Wenn eine Minderheit Freiheiten missbraucht, muss die Mehrheit leiden.“
saludos jeanny y la loca
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