Mein Stand ist "Leinenzwang bis zum Wesenstest" von Maulkorb lese ich hier nichts:
§ 9
Leinen- und Maulkorbzwang
(1) Außerhalb des eingefriedeten Besitztums oder der Wohnung der Halterin oder des Halters sind gefährliche Hunde an der Leine zu führen. Hiervon ausgenommen sind Hunde mit positiver Wesensprüfung. Leine, Halsband und Halskette müssen so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Die Leine darf nur so lang sein, dass keine Gefahr von dem Hund ausgehen kann, höchstens jedoch zwei Meter.
(2) An der Leine zu führen sind ferner alle Hunde, die mitgeführt werden
1.bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2.auf von den Gemeinden zu bestimmenden, der Allgemeinheit zugänglichen konkret bezeichneten Grundstücken, insbesondere Park-, Garten- und Grünanlagen sowie Fußgängerzonen oder Teilen davon.
(3) Die zuständige Behörde kann, trotz positiver Wesensprüfung, für jeden Hund das Führen an der Leine und das Tragen einer Vorrichtung, die das Beißen zuverlässig verhindert, anordnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist.