Nun dazu ist zunächst zu beachten:Kann doch wohl nicht wahr sein, dass ein Vetamt Tiere auf dem Gelände lassen will.
Warum darf die gute Frau überhaupt noch Tiere halten?
Jeder volljährige Bundesbürger hat das Recht Tiere zu halten.
Einschränkungen gibt es dann, wenn Bestimmungen aus dem Tierschutzgesetz und der Hundeverordnung verletzt werden.
Und auch dann sind natürlich mögliche rechtliche Mittel zu beachten.
Beispiel: Wird ein Veterinäramt/ein Ordnungsamt tätig, um eine Tierhaltung zu unterbinden, so hat der Halter/die Halterin natürlich das Recht dagegen Einspruch einzulegen. Über einen solchen Einspruch muss dann ein Gericht entscheiden (bekanntlicherweise kann das etwas dauern).
Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn das Leben/die Gesundheit von Tieren akut in Gefahr ist. Das ist derzeit in Vitzeroda wohl nicht der Fall. Das Veterinäramt kontrolliert regelmäßig und hätte wohl sonst eingegriffen (so mein Eindruck).
Nun kann man sich natürlich trefflich darüber streiten, ob diese Kasernenhaltung artgerecht ist, oder nicht (ich meine nein). Ebenso kann man darüber streiten, wieviele Hunde eine Person ohne größere Einkommenquellen halten darf. (Auch das immer eine Grauzone)
Ich zumindest habe den Eindruck gewonnen, dass das Veterinäramt in den letzten Monaten recht aktiv geworden ist.
Ebenso habe ich den Eindruck, dass eine Frau Praß sicher tierlieb ist. Sie sollte es unter den derzeitigen Umständen jedoch bei max. 5 Hunden belassen.
Grüße Klaus