Vermehrung von Tierschutzhunden

Wobei eine dauerhafte Gruppenhaltung mit unkastrierten Hunde ja auch nicht wirklich geht, wenn man weitere Notfälle vermeiden will (und muss, Thema des Threads). ;)
Wie kommst du darauf? Ich habe hier seit Jahren eine Gruppenhaltung intakter Hunde beiderlei Geschlechts und daraus entstehen keinerlei "Notfälle".
Normalerweise besteht aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem Leben in einem TH /TS Station und in privater Haltung.
Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant. :eg:
 
  • 26. Juni 2024
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Hi HSH Freund ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tierschutzhunde und TH gehören zu der gesamten Hundeszene dazu- genau wie Züchter und die HH. Mir geht es nicht um EINZELNE TSV...

Das habe ich nur geschrieben um zu verdeutlichen das ich nicht mitdiskutiere mit dem Ziel, dass Midivi ihre Meinung ändert und sich im TH Worms alles umstellt ;) Und sie deshalb auch nicht wiederholt betonen muß, dass sie es weiterhin so handhaben wird.

Mir geht es nur darum, das getrennt wird zwischen Hunden die vermittelt werden (aus dem TH / TSV) und privat angeschafften Hunden. Für mich, was das Kastrationsthema betrifft, ein Unterschied. Hier wird so auf der "Privathundehaltung" herum geritten (nicht nur von Dir) - das ist aber eine vollkommen differente Situation *find*
 
Wie kommst du darauf? Ich habe hier seit Jahren eine Gruppenhaltung intakter Hunde beiderlei Geschlechts und daraus entstehen keinerlei "Notfälle".
Normalerweise besteht aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem Leben in einem TH /TS Station und in privater Haltung.
Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant. :eg:

Zum Beispiel, ja. Das ist aber sicher nicht der Hauptgrund, wie Du weißt.

Zu dem Rest: Kein Kommentar.
 
Natürlich, aber das TH ist nunmal nur eine Übergangslösung- am Ende (zumindest ist es jedem Hund zu wünschen), ist er in Privathaltung.
 
Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.
 
Natürlich, aber das TH ist nunmal nur eine Übergangslösung- am Ende (zumindest ist es jedem Hund zu wünschen), ist er in Privathaltung.

Das wiederum hat doch mit dem Tierschutzargument (Vermehrung verhindern) nichts zu tun und auch nichts damit, das der Hund eben über eine Orga vermittelt wird und dann eben in einer Tierheim / TSV Situation kastriert wird.

Drücke ich mich so blöde aus, oder woran liegt es, das man die Intention und den Unterschied nicht versteht? Ernst gemeinte Frage. :verwirrt:
 
Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.

Deswegen schrieb ich doch, dass das nicht trennen können sicher nicht der Hauptgrund für eine Kastration ist, aber ein "Nebengrund" sein kann.
 
Vielleicht bin ich auch blöd- aber ich sehe/verstehe kein Argument?! :verwirrt: Wieso können Züchter wirkungsvoll aufklären und "Ups- Resistente Leute" für ihre Hunde gewinnen, und TSV nicht?
 
Wie kommst du darauf? Ich habe hier seit Jahren eine Gruppenhaltung intakter Hunde beiderlei Geschlechts und daraus entstehen keinerlei "Notfälle".
Normalerweise besteht aber ein ziemlich großer Unterschied zwischen dem Leben in einem TH /TS Station und in privater Haltung.
Aha, dann sind also TH-Mitarbeiter unfähig eine beginnende Läufigkeit zu erkennen und TH besitzen zudem keine Möglichkeiten Hunde notfalls zu separieren/trennen. Interessant. :eg:
Das ist bestimmt von TH zu TH unterschiedlich - ob dort alle Signale richtig erkannt werden bei so vielen verschiedenen Hunden und viele verschiedene Betreuer? Das hat nicht unbedingt mit der Fähigkeit der Mitarbeiter zu tun.
Aber ja, auch da gibt es solche und solche.
Dazu - eine Begründung war, daß manche TS Stationen keine Kastraten nehmen können, weil nur Gruppenhaltung möglich wäre.

Und zu Thema trennen. Die meisten Großstadt-TH geben nur kastriert ab. Halten die Hunde aber in Einzelzwingern???? Zumindest dort ist die "unmögliche" Gruppenhaltung intakter Hunde kein Thema.
Ich weiss nicht ob es darauf gemünzt war, aber ich habe mit keinem Wort gesagt, daß Gruppenhaltung unmöglich wäre.
An manchen Stellen ist das bestimmt hinzukriegen, und davon und dafür Argumente zu hören, hätte das ganze interessant gemacht.
Daß HSHFreund zu Hause ein gemischtes Rudel hält, war in dem Zusammenhang irgendwie irrelevantes Info.
 
Ich finde auch, dass die Behauptung, das TSchG verbiete die Kastration, nicht in einen seriösen Artikel über das Thema gehört. Ich neige dazu, Leuten, die an einer Stelle mit einer nachweislichen Lüge arbeiten, auch die anderen Aussagen nicht ohne Weiteres zu glauben.

Na, was heißt hier Lüge? Wer lügt, weiß regelmäßig, dass er die Unwahrheit sagt. Das passt hier ja nicht so richtig.

Wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun. Und Gesetze muss man, sofern ihr Wortlaut nicht eindeutig ist, auslegen.
Das Tierschutzgesetz sieht eine ausdrückliche Erlaubnis des Kastrierens von Hobbytieren gerade nicht vor. (Also ich hab das TSchG überflogen und eine solche ausdrückliche Ausnahme nirgendwo gefunden, ansonsten Asche auf mein Haupt;) )
Die von Wiwwelle zitierte Ausnahme findet sich wohl in irgendwelchen Gesetzesmaterialien, die gar nicht so leicht gefunden werden können (Ich habe sie im Internet nicht gefunden).
Und Gesetzesmaterialien sind KEINE Gesetze, sie sollen bei der Auslegung von Gesetzen helfen, sind aber nicht zwingend.
Heißt im Klartext: Die Gerichte werden eine Kastration eines Hobbytiers, als mit dem TSchG vereinbar ansehen. Das wiederum heißt aber nicht, dass eine andere Interpretation des Gesetzestextes unmöglich oder gar eine "Lüge" ist. Der gemeine Jurist nennt sowas "Mindermeinung". Die sich theoretisch irgendwann zur "herrschenden Meinung" und zur "Rechtsprechungsansicht" mausern kann.

Der Verfasser des oben genannten Artikels hat also entweder nicht gut recherchiert oder vertritt eine Mindermeinung. Als Lüge würde ich das jedoch nicht bezeichnen.
[Klugscheißermodus off]
 

Äh, nein. Das ist ja keine offizielle Seite, außerdem zitiert sie nur auszugsweise.
Als eigentliche Quelle wird wohl darauf verwiesen: Quelle: "Tierschutzgesetz" eine Broschüre des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach, 53107 Bonn. und das findet sich nicht (?) im Internet.
 
Aja ..alles klar....man kann wenn man will und so....die Quelle halte ich für offiziell ;)
 
Also hier noch einmal der original Gesetzestext, TSchG § 6 Abs. 1:

Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Zusammenfassung der von mir hervorgehobenen, hier relevanten Aussage:

Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Was ist daran bitte missverständlich oder auslegungsfähig?

Und wer öffentlich auf einer Webseite behauptet, das Gesetz verbiete dies, der sollte doch wenigstens vorher das Gesetz lesen. Hat er das getan und schreibt das trotzdem, lügt er.
 
Vielleicht bin ich auch blöd- aber ich sehe/verstehe kein Argument?! :verwirrt: Wieso können Züchter wirkungsvoll aufklären und "Ups- Resistente Leute" für ihre Hunde gewinnen, und TSV nicht?

Gibt es dafür stichhaltige Belege, dass Züchter grundsätzlich wirkungsvoll aufklären können und mit Hunden von Züchtern keine Upps-Würfe / einmal-Welpen-haben-sollen-Würfe / ach-damit-lässt-sich-ja-sogar-Geld-machen-Würfe entstehen?

Das wäre mir nämlich neu, dass es mit Hunden von Züchtern keine Upps-Würfe gibt.

Oder hängt es vielleicht auch damit zusammen, dass Tierschutzvereine einfach öfter mit den ungewollten Nachfahren von Hunden (die sie übrigens in der Regel nicht vermittelt haben) konfrontiert werden? Vielleicht sind sie deshalb konsequenter?
 
Also hier noch einmal der original Gesetzestext, TSchG § 6 Abs. 1:

Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.der Eingriff im Einzelfall a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,

2.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1, 1a oder 7 vorliegt,
3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Zusammenfassung der von mir hervorgehobenen, hier relevanten Aussage:

Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Was ist daran bitte missverständlich oder auslegungsfähig?

Ähm, okay nochmal. Da steht ja nicht "Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird", sondern:

Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.


Die Erlaubnis der Unfruchtbarmachung steht in Bezug zur "unkontrollierten Fortpflanzung" bzw. der "Nutzung oder Haltung". Eine Unfruchtbarmachung "just for fun" ist damit gerade nicht erlaubt.

Dann stellt sich die Frage, ob die Kastration von Hunden unter diese Ausnahme fällt. Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.

Steht jetzt in irgendwelchen Gesetzesmaterialien drin, dass die Kastration von Hunden erlaubt sein soll, wird ein Richter aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht anders entscheiden. Aber damit ist die Gegenmeinung nicht falsch. Und derjenige, der sie vertritt, ist auch kein Lügner.

Und wer öffentlich auf einer Webseite behauptet, das Gesetz verbiete dies, der sollte doch wenigstens vorher das Gesetz lesen. Hat er das getan und schreibt das trotzdem, lügt er.

S.o. ;)
 
Es geht um Integration in bestehende Rudel. Und da sind die Erfahrungen eben schlecht. Die Kastraten sind oft Prügelknaben, nicht nur bei den HSH. Will man diese Hunde an Herden in's Ausland vermitteln, was das Beste ist das ihnen passieren kann, kann man kastrierte Hunde nicht gebrauchen, da sie mangelhaft schützen.
Ist eben schon alles etwas komplexer als normales Tierheimvermitteln von normalen Hunden.
Keine Ahnung, wieso ihr euch an der Passage so hochzieht, das ist nun wahrlich mehr als nebensächlich und nicht die Kernaussage des Artikels. :verwirrt:

Die Integration in ein Rudel ist sicherlich ein Thema, auch wenn andere mit der Gruppenhaltung gerade mit kastrierten Hunden sehr gute Erfahrungen machen. Wobei eine dauerhafte Gruppenhaltung mit unkastrierten Hunde ja auch nicht wirklich geht, wenn man weitere Notfälle vermeiden will (und muss, Thema des Threads). ;)

Weshalb ich mich daran "hochziehe", kann ich dir sagen. Für mich beisst sich da die Katze in den Schwanz. Gerade im Tierschutz bräuchte man sich gar keine Gedanken um Kastrationen zu machen, ja, es müsste den Tierschutz nicht einmal geben, wenn man sich nicht um überflüssigerweise entstandene Tiere sorgen müsste.

Einerseits wird (nachvollziehbarer Weise) über Ups- Würfe gejammert, andererseits über Kastrationen gewettert. Die Tiere, um deren Vermittlung sich gesorgt wird, hätten erst gar nicht produziert werden müssen und das lässt sich nun einmal nur 100%ig durch Kastrationen ausschließen. Fängt aber niemand an, diesen Kreislauf zu durchbrechen und zeigt immer nur mit dem Finger auf andere, kann sich da doch nichts ändern. Für mich ist die Kastration eines Tierschutzhundes nur die logische Konsequenz aus der Tatsache, dass auch dieses Tier in die Situation gekommen ist, dass es geboren wurde, obwohl es nicht bis an sein Lebensende "gebraucht" wird.

Ziel des Tierschutzes muss doch sein, aktiv daran mit zu arbeiten, dass das Problem erst gar nicht entsteht. Den Blick nur auf die Vermittlung der bereits in Not geratenen Hunde zu werfen ist doch sehr kurzsichtig. Seriöse Züchter sorgen nicht für Tierschutznachwuchs. Zur Seriösität gehört, dass man zum einen nicht am Bedarf vorbei züchtet und sich zum anderen höchstselbst um die Rückläufer kümmert. Das Problem der "überflüssigen" Tiere, für die dann Dritte eine Unterbringung suchen müssen, sind Menschen, die unverantwortunsglos mit unkastrierten Hunden umgehen. Ein Weg, das zu verhindern, ist die Kastration von Tieren, die man einmal in der Hand hat.
Danke für die Nachhilfe im Tierschutz - was würde ich ohne die KSG nur machen?
 
Ähm, okay nochmal. Da steht ja nicht "Das Verbot gilt nicht, wenn eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird", sondern:

Das Verbot gilt nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Die Erlaubnis der Unfruchtbarmachung steht in Bezug zur "unkontrollierten Fortpflanzung" bzw. der "Nutzung oder Haltung". Eine Unfruchtbarmachung "just for fun" ist damit gerade nicht erlaubt.

Dann stellt sich die Frage, ob die Kastration von Hunden unter diese Ausnahme fällt. Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.

Okay, nochmal. ;) Wenn du das jetzt fett Gedruckte liest, wo siehst du dann eine Einschränkung? Kann man es noch allumfassender formulieren, als "zur weiteren Haltung"?

Und wo stellt sich die Frage, ob die Kastration unter diese Ausnahme fällt?

Noch einmal als Zusammenschnitt der entsprechenden Aussage:

Verboten ist ...das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen .... Das Verbot gilt nicht, wenn ... eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Die Kastation ist die Entnahme von Organen zum Zweck der Unfruchtbarmachung.
Die Organentnahme wäre eigentlich nach Satz 1 verboten. Das Verbot wird (u.a.) für die Unfruchtbarmachung aufgehoben.
Oder anders herum: Die Organentnahme zum Zweck der Unfruchtbarmachung ist nicht verboten. Und was soll das sein, wenn nicht die Kastration? Ich kann nur immer wieder sagen, eindeutiger geht es gar nicht.
 
Es geht um Integration in bestehende Rudel. Und da sind die Erfahrungen eben schlecht. Die Kastraten sind oft Prügelknaben, nicht nur bei den HSH. Will man diese Hunde an Herden in's Ausland vermitteln, was das Beste ist das ihnen passieren kann, kann man kastrierte Hunde nicht gebrauchen, da sie mangelhaft schützen.
Ist eben schon alles etwas komplexer als normales Tierheimvermitteln von normalen Hunden.

Das interessiert mich, auch wenn ich fürchte, dass wir da vielleicht ein wenig OT geraten.

- Wie groß sind denn die Vermittlungschancen ins Ausland an eine Herde für den gemeinen Tierheim-HSH? Ist da eine Nachfrage aus dem Ausland nach deutschen TS-Hunden?
- Kann man dafür unbesehen jeden (unkastrierten ;)) HSH nehmen, nur aufgrund der Rasse? Oder eher nur solche aus entsprechenden Zuchtlinien? (Was ja die Population derer, die aus diesem Grund besser nicht kastriert werden sollten, begrenzen würde.)
- Ist das Fakt, dass die mangelhaft schützen? Würde heißen, dieses Verhalten wäre hormongesteuert? Ich dachte, das ist genetisch verankert? :verwirrt:
ist OT, Du hast Recht :D
 
Und da kann man eben mehrere Ansichten vertreten. Der Wortlaut lässt beides zu.

Mit Meinungen, Ansichten oder gar unterschiedlichen Interpretationen habe und hatte ich nie ein Problem. Diese aber als Fakten oder Tatsachen zu verkaufen ist unseriös. Vor allem dann, wenn man Dritten auf Grund der eigenen Meinung gesetzeswidriges Verhalten vorwirft.
Meine Frage, warum noch niemals ein Prozess um diese als Tatsache dargestellte Ansicht angestrebt wurde, war mehr als ernst gemeint. Ich zumindest würde sofort und persönlich z.B. einen Tierheimbetreiber anzeigen (was zunächst ja nicht einmal mit Kosten verbunden ist), von dem ich wüsste, dass er sich gesetzeswidrig verhält. Und an dem Punkt fehlt mir komplett das Verständnis für solche Beiträge wie den zur Diskussion eingestellten.

Passiert das nicht, weil dann aller Wahrscheinlichkeit nach ein immer wieder gern genommenes Argument fehlen würde oder weil einem die angeblich gesetzeswidrigen Handlungen dann doch nicht so sehr am Herzen liegen, wie man bekundet? Oder hat es solche Anzeigen möglicherweise sogar schon gegeben und das Ergebnis wird nicht verbreitet, weil dann diese Meinung nicht mehr verbreitet werden könnte? Ich fürchte, auf meine Fragen werde ich keine Antwort bekommen.
 
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