Verletzung der Leinenpflicht gilt unter vielen Hundehaltern als Kavaliersdelikt.

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Sera und Rest

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Verletzung der Leinenpflicht gilt unter vielen Hundehaltern als Kavaliersdelikt.


Salzburg/Österreich, 10.1.02

Radfahrer und Hundebesitzer sind wahrlich alles andere als Freunde. Niemand weiß das besser als Robert Binder und Wolfgang Seyringer. Die Magistratsbeamten stehen im Dauereinsatz, um § 3c Landes-Polizeistrafgesetz Geltung zu verschaffen. Ein schwieriges Unterfangen: Denn § 3c ist das Feindbild aller Hundebesitzer: § 3c heißt: Leinen- oder Maulkorbpflicht.

Ein Vormittag am Freisaalweg im Nonntal. Am Wegrand färbt sich der Schnee an vielen Stellen gelb und braun. Der Feldweg liegt in der Rangordnung der beliebtesten Gassistrecken ganz oben. Bei der Weggabelung in der Nähe von Schloss Freisaal warten Binder und Seyringer. Es dauert nicht lange, bis ein vierbeiniger Mischling fröhlich und ohne lästige Leine um den Hals neben seinem Herrl dahertrippelt. "Das ist ein ganz braver Schoßhund", erzählt der Hundebesitzer. Und außerdem sei ohnehin kein Mensch zu sehen. "Die schlimmsten Leute in der Stadt sind Radfahrer", klagt der Pensionist. Im selben Moment radelt ein Student vorbei. "Wo ist die Leine", murrt der Radler, als er vom "Schoßhund" begrüßt und zum Bremsen gezwungen wird. Auch der Hundehalter murrt, als er wegen Verletzung der Leinenpflicht 21 Euro Strafe zahlen muss.

Schauplatzwechsel in den Hellbrunner Park. Zwei ältere Damen führen ihre Bellos Gassi. Leine oder Maulkorb sind nicht in Sicht. "Wenn niemand da ist, lassen wir die Hunde immer frei", meint die eine. "Mein Hund ist lammfromm", erzählt die andere. Binder und Seyringer versuchen es mit Überzeugungsarbeit: "Die Leute rufen bei uns an und verlangen Hilfe, weil sich die Kinder aus Angst vor Hunden nicht mehr auf den Spielplatz trauen". Die Frau Doktor, deren Labrador ohne Leine daherspaziert, will das nicht verstehen. "Das sind Beschwerden von Hysterikern". Sie könne ihren Hund nicht anhängen. "Da fängt er zu weinen an." Außerdem sei "Schatzi" ein Behindertenhund. Allerdings ist "Schatzi" heute nicht im Dienst. Die Hundemarke fehlt auch. Deshalb: 21 Euro Bußgeld.

Die gegensätzlichen Interessen von Radlern, Joggern, Roller-Skatern und Müttern mit Kleinkindern sowie Hundebesitzern prallen namentlich in den Parkanlagen gegeneinander. Die Kontrollore brauchen gute Nerven. "Haben Sie nichts anderes zu tun? Da kommt man sich ja vor wie ein Verbrecher", schimpft eine Hundebesitzerin, als sie für "Puma" und "Charlie" 42 Euro Strafe zahlen muss. "Kümmert's euch lieber um das Gesindel in der Stadt", klagt die Frau, während wenige Meter weiter schon wieder ein Herrchen mit zwei großen, frei laufenden Vierbeinern daherspaziert.



Bis dann Sera


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Nie vergessen wirst Du sein.
 
  • 26. April 2024
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Hi Sera und Rest ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich find's schon schlimm mit der Anleinpflicht,wenn es um Stadthunde geht. Auf dem Lande, oder wenn man Garten hat, kann der Hund ja ausgelassen toben. Gibt es in Salzburg wenigstens sowas wie Auslaufgebiete für die Hunde, wo sie nicht an die Leine müssen?


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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer[/quote]
 
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