Ermittlungen wegen Körperverletzung und Verstoß gegen Leinenpflicht

Das klingt relativ plausibel.

Das Richter sehr wenig Erfahrung mit Hunden haben, stimmt bestimmt.
 
  • 29. April 2024
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Hi The Martin ... hast du hier schon mal geguckt?
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bokkie schrieb:
so dann wollen wir mal....obwohl ich denke dass du es nicht ernsthaft wissen moechtest sondern damit deinen "Teil" beitragen zu versuchst.
:verwirrt:

Welchen "Teil" möchte ich wozu beitragen?

Und worauf beruhen Deine Erkenntnisse?
 
@bokkie. Auf der einen Seite schreibst du, dass DU es als Notwehr ansiehst, was ja stimmen "könnte" wenn eine Aussage von RiC stimmt. Nur welche ist denn jetzt richtig?
Laut deiner Meinung kann ihm nicht viel passieren

Dann wieder hast du folgerichtig erkannt, dass man als Besitzer eines Sokas schon eine gewisse Vorverurteilung erfährt, auch vor einem Gericht.
In HH sehe ich das als besonders kritisch an.

Ja was jetzt :verwirrt:

Weisst du was..... ich bin mir ziemlich sicher, mit einem halbwegs guten Anwalt gewinnt der Hundemisshandler jeden Prozess :(
 
So und was ist mit demjenigen, der sich gegen den Hund zur Wehr gesetzt hat?
das ist auch Notwehr und wenn Du Dir die §§32-35 des StGB durchliest, wirst Du zu dem Ergebnis kommen, das die reaktion des Vaters des Kindes garantiert als Notwehr ausgelegt.

§32 (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wohl gemerkt: Die erste Geschichte sprach davon, dass der Hund den Vater angesprungen hat, dieser daraufhin den Hund getreten*** hat und dann erst, nachdem, der Halter hinzugelaufen kam hätte dieser reagieren können. Da war aber die ganze Sache schon erledigt. Also für den Halter keine Notwehr mehr (weil nicht mehr gegenwärtig).
Dann baut sich der Halter vor dem Vater auf, so dass dieser erneut sich bedroht fühlen kann und schubst den Halter weg. Ich finde angemessen reagiert.

Der Halter fühlt sich daraufhin gemüßigt mit dem Vater eine Schlägerei anzufangen und will dies jetzt als Notwehr deklarieren.:rolleyes:

*** §33 StGB Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Ich weiß ja nicht, welche Variante der Geschichte gerade aktuell ist. Aber nach dem bisher Geschilderten wird r!c (bzw. der für den er das geschrieben hat:D ) nicht nur in erster Instanz verlieren!

Über eines bin ich mir aber absolut sicher: den SoKa-Haltern wird mit diesem Vorfall kein Gefallen getan.

PS: um nochwas klar zu stellen: ich finde die Reaktion des Vaters nicht unbedingt so prall, aber ich weiß nicht ob nicht so mancher auch so reagiert hätte (Klar nicht die Hundebesitzer, die kennen den Unterschied, wobei ich sagen muß, wie ein 6-montiger Welpe sieht der Hund ja nicht mehr unbedingt aus.)
 
(Klar nicht die Hundebesitzer, die kennen den Unterschied, wobei ich sagen muß, wie ein 6-montiger Welpe sieht der Hund ja nicht mehr unbedingt aus.)

Ach, dafür gibts bestimmt ne ganz einfach Erklärung:
Das ist kein Bild von dem betreffenden Hund, sondern nur eins von einem, der so ähnlich aussieht. :rolleyes: :D

:unsicher:
 
Giladu schrieb:
:verwirrt:

Welchen "Teil" möchte ich wozu beitragen?

Und worauf beruhen Deine Erkenntnisse?
Wenn ich falsch lag, bitte ich um Entschuldigung. Hoerte sich fuer mich etwas provokant herausfordernd an.

@raceman
Ric muss zugeben dass er sich etwas Tapeelhaft angestellt hat. Andersrum, muessten genauso einige hier zugeben, dass sie falsch,desinteressiert wie auch unqualifiziert reagiert haben.

Wenn auf mich geschossen wird, gehe ich in Deckung UND schiesse zurueck. Verkriechen und hoffen dass alles schnell vorbei ist, tun andere.
Diese lassen dann jedoch auch ALLES mit sich anstellen.

Mir schiessen auch sehr oft viele Gedanken auf einmal durch den Kopf, ich schreibe dann langsamer als ich denke. Muss ich mich deswegen herabwerten lassen?

Und wieso Hundemisshandlung von Ric? Habe ich etwas verpasst?

Der etwas Rechtserfahrene, wird bei diesem Falle sofort erkannt haben, dass verschiedene Vergehen (beidseitig) sowie voneinander unabhaengige und unterschiedliche Gesetze zur Geltung kommen (wuerden).

sicherlich, alles hier geschilderte baut auf ein Fundament von Beweisen. RiC muss beweisen dass er von dem VAter angegriffen wurde um seinen Schlag zu rechtfertigen. Der Vater muss jedoch, das sehen Hamburger Richter sicherlich aehnlich, nachweisen dass der Hund eine EINDEUTIGE Bedrohung darstellte.
Eine Leinenpflicht, macht nicht automatisch aus einem Hund (egal welcher Rasse) ein gefaehrliches Tier. Dass sollte, ganz besonders hier, einem jedem bewusst sein.

Hab fuer heute schon wieder zu viel geschrieben.

Gruss
bokkie
 
Bokkie, "etwas" tölpelhaft?

Er erzählt bei 3 Antworten die Geschichte in 5 Varianten.
Dass man da stutzig wird, ist doch wohl nur verständlich, oder?

Deswegen kam ja auch die Bitte, er soll die ganze Geschichte nochmal langsam von vorne bis hinten erzählen...
 
Ich weiss selber nicht mehr welche Variante der Geschichte aktuell ist. Ist meines Erachtens nach auch voillkommen irrelevant, da es hier bereits nach der ersten Variante Luftschlaege hagelte.

RiSchäBoCo schrieb:
So und was ist mit demjenigen, der sich gegen den Hund zur Wehr gesetzt hat?
das ist auch Notwehr und wenn Du Dir die §§32-35 des StGB durchliest, wirst Du zu dem Ergebnis kommen, das die reaktion des Vaters des Kindes garantiert als Notwehr ausgelegt.
Dann hast du die Rechtsauffassung, dich mit aeusserster Gewalt
-mehrfache kraeftige Tritte von einem erwachsenem Mann (geschaetzt ca. 175 cm, 80 kg) gegen den Kopf und Rumpfes eines vllt. 30 cm hohen und 10kg schweren Hund, welcher an dir hochspringt und schlimmstefalls deine Hose dreckig macht-
zu wehr setzen zu muessen um gesundheitliche Schaeden deinerseits abwenden zu muessen??????

Hier wollte mir neulich einer was der mich aus 30m Entfernung anschrie meinen gefaehrlichen Hund an die Leine zu nehmen....dieser sprang ca. 20 Sekunden vorher ins Mittelmeer um seinen Ball zu holen....waehrend der Brueller anfing mich zu beschimpfen. Was wenn Murphy an ihm vorbeigekommen waere und der aehnlich reagiert haette??

Elrowiel schrieb:
Bokkie, "etwas" tölpelhaft?

Er erzählt bei 3 Antworten die Geschichte in 5 Varianten.
Dass man da stutzig wird, ist doch wohl nur verständlich, oder?

Deswegen kam ja auch die Bitte, er soll die ganze Geschichte nochmal langsam von vorne bis hinten erzählen...
ich weiss ich weiss....finde ich auch abartig...wenn schon denn schon!
aber es gab ja schon aerger nach der ersten geschichte.
Und ausschliesslich nach der schreibe ich hier.


Gewalt an Behinderten, Kindern, Tieren und ueberhaupt Wehrlosen, macht mich extrem sauer!

Gruss
bokkie

RiSchäBoCo schrieb:
*** §33 StGB Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Nach meiner Auffassung, handelte der Vater nicht in Notwehr. Wann greift ein Hund an?
Wann kann man ernsthaft und objektiv von einem angrerifenden Hund sprechen?

Springen nicht alle Welpen gerne an Menschen hoch, auch an Kindern?
 
da schreibe uind editiere ich meinen Beitrag und dann heisst es 15 minuten sind um...aber mein getipsel wech....:(

RiSchäBoCo schrieb:
*** §33 StGB Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Wenn man das mal etwas genauer, nach der ersten Schuilderung auseinander pult, koennte man zu der Auffassung kommen dass:

Von dem Hund, nachdem er einmal angesprungen hatte und danach weiter lief und nicht den Anschein erwecket hat, als wollte er nocheinmal Anspringen (Laienhaft= Angreifen) , drohte von ihm auch keinerlei Gefahr mehr. Dann lag auch selbst keine Notstandslage nach §228 BGB mehr vor und der mAnn war schlicht und einfach nicht berechtigt, dem Hund hinterher zu hetzen und sonstwie zu schlagen oder treten.

Wenn RiC den Vater seinerseits nicht angreifen wollte, ging von ihm und seiner Frau ebenfalls keine Gefahr aus - kein gegenwaertiger rechtswidriger Angriff.
Demnch war das Schlagen Ric's und seiner Frau auch nicht durch Notwehr nach § 32 StGB gedeckt.

Falls der Vater irrtuemlich dachte, dass Ric ihn angreifen wolle, als dieser auf ihn zugerannt kam, kaeme ein sogenannter "Erlaubnistatbestandsirrtum" in Betracht. Das wuerde dann bedeuten, dass man ihn ausschliesslich wegen fahrlaessiger Koerperverletzung dran kriegen koennte.
 
Von danach weiterlaufen ist in der ersten Fassung leider nichts drin:

r!c schrieb:
Ich schrie noch hinterher das sie nichts tue und das sie noch ein baby ist aber das interessierte den Herr nicht. Daraufhin packte er mein hund und tratt ihn 3 mal mit voller kraft in die rippen und einmal an den kopf.
2te Variante:
r!c schrieb:
Das ding ist sein kind war 2-3 meter hinter dem vater und mein hund ist nicht ein bisschen in die nähe des kindes gelaufen! mein hund hat den vater einmal angesprungen ist weiter gelaufen und der mann hinterher und hat mein hund zusammen getretten und schwer verletzt!
=Für den Vater nicht weniger Notwehrrelevant, weil wenn der Hund weiterläuft ist da das Kind!
Merkt Ihr eigentlich, wie ihr euch im Kreis dreht mit einer unglaubwürdigen Story, wobei r!c ja gar nichts mehr sagt, er hat ja nen fachkundigen Verteidiger, der sich mit deutscher Rechtsprechung bestens auskennt. Nocheinmal zum Mitmeiseln:
Gefahrdrohend ist das Anspringen, wenn aus der
Sicht des Angesprungenen – objektiv nachvollziehbar – die Möglichkeit einer
Verletzung bestanden hat und dieser sich deshalb durch das Anspringen in
seinem körperlichen oder seelischen Wohlbefinden beeinträchtigt sieht.
=begründung für Leinenzwang auch bei nichtSoKas in BW und anderstwo und liefert auch ne schöne Begründung für Notwehr.

@bokkie persönlich: Ich find den Disclaimer im Übrigen ne Unverschämtheit!:
....Weder wird durch diesen die herausragende Intelligenz von Forumsmitgliedern in Frage gestellt...
Das ist m.E. eine klare Beleidigung.
 
biddeschoen....


ich fand deine Anspielungen auch beleidigend.

Aber das war ja von dir gegen einen anderen....gegen einen selbst, ist ja immer doof....
 
Hi Leutz,

meine Meinung ist:

schei... was auf r!c oder dessen Bekannten.

Wisst Ihr eigentlich, was der arme Hund für einen Schaden genommen hat. Der körperliche ist ja jetzt bekannt aber was denkt ihr, was der Hund für einen seelischen Schaden erlitten hat? Und das in der Prägungsphase!!!:heul: :heul: :heul:

Ich hoffe der Hund (Pit- Irgendetwas Mix) kann vergessen oder verzeit es dem Menschen:(

Wieder ein Hundeleben versaut:heul: wegen einem Spinn..:heul: :heul: :heul:
 
Ich glaube nicht, dass der Hund irgendeinen Schaden genommen hat.... Bevor jetzt jemand losschreit - die Erklärung: ich glaube nämlich nicht, dass es diesen Hund jemals gegeben hat.... Und ein nicht-existenter Hund kann irgendwie auch keinen Schaden nehmen...

Christine
 
bokkie schrieb:
biddeschoen....


ich fand deine Anspielungen auch beleidigend.

Aber das war ja von dir gegen einen anderen....gegen einen selbst, ist ja immer doof....

Klär mich auf, wo, dann kan ich mich auch dafür entschuldigen!
 
RiSchäBoCo schrieb:
Klär mich auf, wo, dann kan ich mich auch dafür entschuldigen!

Beim naecvhtsne mal lasse ich die Rote Fahne hochziehen. Kommt sicherlich wieder vor....

@christine,

spielt das denn tyatsaechlich eine Rolle? ICh kann mir eine solche Situation sehr sehr wohl vorstellen. Da muss ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen um eine solce Story einzufangen.

Dann sollte die Frage doch einfach lauten: "Welche rechtliche Handhabe und Rueckendeckung habe ich?"

Gruss
bokkie
 
RiSchäBoCo schrieb:
So und was ist mit demjenigen, der sich gegen den Hund zur Wehr gesetzt hat?
das ist auch Notwehr und wenn Du Dir die §§32-35 des StGB durchliest, wirst Du zu dem Ergebnis kommen, das die reaktion des Vaters des Kindes garantiert als Notwehr ausgelegt.

§32 (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
[...]

nein, ist es nicht.
der hund ist frei gelaufen und wurde nicht auf ihn gehetzt, somit zählt er als "sache" und nicht als "waffe", Notwehr kommt nicht zum greifen sondern Notstand.
Notstand entbindet aber nciht von Schadensersatzforderungen (vgl. §904 BGB)
und daraus kann man das recht ableiten, den Vater am tator festzuhalten (§229 BGB) bis die Schadensersatzansprüche (hier die TA Kosten) geklärt sind.

gruß PJ
 
r!c schrieb:
Es ist mir folgendes passiert... Ich ging mit mein pitt welpe (weiblich 6 monate) in meiner straße und hatte meine kleine ohne leine zum pinkeln. Leider lief sie mir weg und sprang ein mann mit einem kind einmal an und lief weiter... !!das macht sie immer nur so zur begrüßung , also keine böse absicht!! Ich schrie noch hinterher das sie nichts tue und das sie noch ein baby ist aber das interessierte den Herr nicht. Daraufhin packte er mein hund und tratt ihn 3 mal mit voller kraft in die rippen und einmal an den kopf. Ich und meine frau eilten natürlich sofort hinter her und waren sowas von geschockt nachdem wir das sahen und wollten den Mann zur rede stellen aber dieser schrie uns an und schubste mich. ich fühlte mich und meine frau bedroht und werte mich und traf ihn am kopf mit mein Ring und er fing an zu bluten. darauf hin schlug der mann meine frau und wollte wieder auf mich losgehen. Ich eilte zu meinen Hund, der sich hinter dem Baum jaulend versteckte und nahm ihn und brachte ihn zu einen bekannten. Meine frau wartete mit dem Herren der nicht so gut deutsch sprach auf die Polizei. Als ich wieder zum tatort zurück kam traf bereits die polizei ein. Ich wurde vernommen und nach meinen Hund gefragt! Ich sagte er seie bei einen freund und er würde ihn zum Tierarzt bringen. Die Polizei bestand drauf denn hund zu sehen aber ich ließ dies nicht zu. Jetzt ist die frage... wird mir das ordnungsamt mein hund wegnehmen oder nicht. Ihr müsst verstehen mein hund ist wie mein eigenes Kind und ich sah wie dieser mann auf mein baby einschlug und das hatte mich so schockiert das ich echt nicht mehr bei sinnen war. Mein hund hat mehrere hämatome am körper und blutergusse und eine leichte gehirnerschütterung. Ich ein geschwollenes auge und meine frau eine dicke lippe.
Jetzt ist das problem ich lebe in HAMBURG und hier sind die leute nicht so gut zu sprechen auf solche hunde wie meiner!

|[]



Mehr brauch ich gar nicht zu wissen ........ :unsicher:
Nimm dir bitte nen guten Anwalt .... damit dieser "Herr" nicht damit durchkommt. ;)
 
Flipstar schrieb:
Mehr brauch ich gar nicht zu wissen ........ :unsicher:
Nimm dir bitte nen guten Anwalt .... damit dieser "Herr" nicht damit durchkommt. ;)

Du sprichst mir aus der Seele, ich habe mich nicht getraut es auszusprechen. Suedlander haben ein anderes Verstaendnis im Umgang mit Tieren......
 
Nanana, bokkie.
Nur weil jemand nicht so gut deutsch spricht, heisst das nicht, dass er ein Südländer ist.

Kann genauso gut ein Russe/Pole/Tscheche gewesen sein. Und das liegt alles ziemlich östlich, gell? ;)
 
bokkie schrieb:
Du sprichst mir aus der Seele, ich habe mich nicht getraut es auszusprechen. Suedlander haben ein anderes Verstaendnis im Umgang mit Tieren......


Und teilweise auch ein anderes Verständins im Umgang mit Frauen. :unsicher:
Wenn ichs richtig gelesen habe , hat seine Frau ja auch einen Schlag bekommen.. :rolleyes:
 
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