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  • 24. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi heisenberg ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du kannst auch mal bei "Mein Bild des Tages" gucken, da hab ich die letzten Tage einiges reingestellt von unserem Spanienurlaub in der Nähe von L'Escala.
 
Wo seid Ihr denn in Italien?
Wir sind dort am Gardasee, dort soll es auch extra Hundestrände geben zb in Desenzano del Garda oder der Braccobaldo Beach Hundestrand in Peschiera del Garda, Maderno ist auch ganz nah und soll ne schöne Stadt sein und es soll auch dort Möglichkeiten für den Hund geben am Strand zu gehn.

Generell gibt es dort glaube um die 9 Strände wo der Hund mit kann. Gibt jedoch Strände darunter wo Hunde nur geduldet sind an der Leine usw.

Andere Strände wiederum sind für die Hunde extra gedacht wo man auch Trinkstellen usw finden kann und da gilt auch keine Leinenpflicht. Auch dürfen die dort ins Wasser rein.
 
FCI Papiere oder derartiges leider nicht. Nur sein Heimtierausweis

Wenn Ihr oder jemand, den Ihr kennt, französisch spricht, könntet Ihr versuchen, den Hund bei einem französischen Tierarzt dekategorisieren zu lassen. Das klappt sehr oft, weil die französischen Merkmale eines Hundes der Kategorie 2 sehr eng gefasst sind und viele Mixe rausfallen.
 
In seinen Ausweis steht drinnen dass er ein Amstaff ist.
Als ich mich mal erkundigt hatte wegen seiner Einreise beziehungsweise durchreise in Frankreich kam das raus:

Frankreich-Einreise verboten: Hunderassen der Kategorie 1
Zu dieser Kategorie gehören Hunde folgender Rassen (und Ähnliche), die in keinem zugelassenen Stammbuch eingetragen sind: American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls) Mastiff (Boer-Bulls), Tosa Inu ohne Stammbaum.

Ist es dennoch möglich dann für ihn?
Habe auch echt Angst wenn ich mit ihm in Frankreich bin dass er dann beschlagnahmt wird oder sonstiges weil er keinen Stammbaum hat und ich somit verboten mit ihm eingereist wäre.
 
Unser Hund ist laut Impfpass auch ein Staff, wurde aber in Frankreich dekategorisiert. Wenn ein Hund dekategorisiert wurde, ist das ein amtliches Dokument, dass er kein gelisteter Hund ist, folglich kann er auch nicht beschlagnahmt werden.

Dekategorisiert werden kann ein Hund, falls seine Grösse nicht stimmt, der Nasenstop nicht entsprechend ist und einigem mehr. Bei Kalle half, dass er drei Zentimeter zu hoch ist. Wie gesagt, die Merkmale, um einen Hund als Listenhund zu kategorisieren, sind sehr eng gefasst. Wenn der Hund eines der Merkmale nicht erfüllt, ist er kein Listenhund. Frankreich ist extrem bürokratisch und im Fall "Listenhund" ist die Bürokratie ausnahmsweise ein echter Vorteil
 
Ach was das ist ja der Wahnsinn. Das würde ich dann definitiv mit ihm auch versuchen! Das würde uns auch extrem viele Umwege ersparen um nach Spanien zu kommen und generell wäre es auch doch schön in Frankreich auch ein Urlaub machen zu können.

Kenn nur leider keinen der französisch spricht, aber vielleicht findet sich da auch noch jemand und mit viel Glück schaffen wir das auch, Danke
 
Im Forum war letztes Jahr jemand aus Berlin, der seinen Hund dekategorisieren liess, weil er gerne in Frankreich Urlaub macht. Das klappte problemlos und die weite Anreise hat sich gelohnt.

Wir haben Kalle ebenfalls aus diesem Grund dekategorisieren lassen und sind mittlerweile nach Frankreich ausgewandert.

Sucht Euch einen TA in Grenznähe, der Hunde begutachtet. Druckt Euch die Terminzusage aus, dann könnt Ihr mit Eurem Hund auch über die Grenze und dann auf direktem Weg zum Tierarzt.
 
Werde mich dann mal schlau machen und einen guten TA suchen und ein Übersetzer

ist überhaupt eine dekategorisierung möglich wenn er noch nicht ausgewachsen ist? oder muss man da erst warten. Aktuell ist er nämlich 10 Monate alt und klar kann sich da noch was an höhe und gewicht verändern
 

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