Unbefristet 100 Mark
TREBUR (RE). Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde befristet und unbefristet beantragt werden kann. Unbefristet beträgt die Erlaubnisgebühr 100 Mark, befristet werden 50 Mark in den ersten zwei Jahren und danach alle zwei Jahre 25 Mark für die jeweils zweijährige Verlängerung fällig. Mit der unterschiedlichen Gebühr soll der unterschiedlich hohe Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden, der mit der Ausgabe der Scheine verbunden ist. Die Erlaubnisscheine gibt es im Ordnungsamt. Sie werden von Hundehaltern benötigt, deren Hund – gleich welcher Rasse – schon mal Menschen oder Tiere gebissen oder sich in anderer Weise aggressiv gezeigt hat.
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TREBUR (RE). Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde befristet und unbefristet beantragt werden kann. Unbefristet beträgt die Erlaubnisgebühr 100 Mark, befristet werden 50 Mark in den ersten zwei Jahren und danach alle zwei Jahre 25 Mark für die jeweils zweijährige Verlängerung fällig. Mit der unterschiedlichen Gebühr soll der unterschiedlich hohe Verwaltungsaufwand ausgeglichen werden, der mit der Ausgabe der Scheine verbunden ist. Die Erlaubnisscheine gibt es im Ordnungsamt. Sie werden von Hundehaltern benötigt, deren Hund – gleich welcher Rasse – schon mal Menschen oder Tiere gebissen oder sich in anderer Weise aggressiv gezeigt hat.
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