TV-Heute Vitzeroda,die Hundekaserne

danke für die Info - dann darf man gespannt sein wie dieser Prozeß ausgehen wird . Mal schauen vielleicht fahre ich hin, wird in Eisenach sein denke ich.
 
Mario Assmann hofft auf Verurteilung wegen Tierquälerei in soundsovielen Fällen...
sie hätte das acht Mal in verschiedenen Orten so gemacht, und sie wäre nicht krank...
 
Mario Assmann hofft auf Verurteilung wegen Tierquälerei in soundsovielen Fällen...
sie hätte das acht Mal in verschiedenen Orten so gemacht, und sie wäre nicht krank...

Nun, ob jemand krank ist oder nicht, kann niemand entscheiden, außer ein Facharzt.

Leider ist Animal Hording in Deutschland nicht als Krankheit anerkannt.

Ich denke aber, daß es dringend Zeit wird, damit entsprechende Konzeptionen entwickelt werden, wie man diesen Menschen helfen kann. Und damit den Tieren, die sonst womöglich bei ihnen landen.

:hallo:
 
Hoffentlich gibts keine Bußgeldzahlung ,die dann wieder nicht bezahlt werden kann.
Das andere Problem,Tierhaltungsverbot,nur beschränkt auf das betroffene Bundesland.:unsicher:
Bis jetzt war das immer so,die AH haben sich dann an anderer Stelle "niedergelassen.":sauer:
 
Das andere Problem,Tierhaltungsverbot,nur beschränkt auf das betroffene Bundesland.:unsicher:
Sicher? Liegt es nicht vielmehr daran das die Ämter die Daten untereinander nicht austauschen/abgleichen? Wenn also dem neuen Vet nicht bekannt ist das ein Tierhalteverbot besteht, auf welcher Grundlage sollte er dann Handlungsbedarf sehen/haben?
 
Hoffentlich gibts keine Bußgeldzahlung ,die dann wieder nicht bezahlt werden kann.

Ist es denn ein richtiges Strafverfahren oder ein Verfahren gegen einen Bußgeldbescheid?
Also geht's um eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit? Um (=Straftat) oder um (= Owi)?

Wenn hier eine Straftat angeklagt sein sollte und wegen dieser auch die Verurteilung erfolgt, dann ergeht eine Geldstrafe und diese muss man bezahlen (wenn auch möglicherweise in Raten). Zahlt man nicht, geht man ersatzweise ins Gefängnis. Mit "kann nicht bezahlt werden" ist dann nicht viel;)
 
ich hoffe dass Onidas uns auf dem Laufenden hält..
wer selber schon mal mit AH zu tun hatte weiß welcher Kampf gegen Windmühlen das ist...
 
Das andere Problem,Tierhaltungsverbot,nur beschränkt auf das betroffene Bundesland.:unsicher:
Sicher? Liegt es nicht vielmehr daran das die Ämter die Daten untereinander nicht austauschen/abgleichen? Wenn also dem neuen Vet nicht bekannt ist das ein Tierhalteverbot besteht, auf welcher Grundlage sollte er dann Handlungsbedarf sehen/haben?

Woran das liegt,das Daten nicht weitergereicht werden ,das möchte ich auch gerne wissen.Vielleicht Interessenlosigkeit ?;)
 
Hoffentlich gibts keine Bußgeldzahlung ,die dann wieder nicht bezahlt werden kann.

Ist es denn ein richtiges Strafverfahren oder ein Verfahren gegen einen Bußgeldbescheid?
Also geht's um eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit? Um (=Straftat) oder um (= Owi)?

Wenn hier eine Straftat angeklagt sein sollte und wegen dieser auch die Verurteilung erfolgt, dann ergeht eine Geldstrafe und diese muss man bezahlen (wenn auch möglicherweise in Raten). Zahlt man nicht, geht man ersatzweise ins Gefängnis. Mit "kann nicht bezahlt werden" ist dann nicht viel;)

....wahlweise ins Gefängnis,auf Kosten der Steuerzahler ,na ja,sicherlich nicht allzulange ;).Ist schon interessant,was in diesem Fall herauskommt.:unsicher:
 
Das andere Problem,Tierhaltungsverbot,nur beschränkt auf das betroffene Bundesland.:unsicher:
Sicher? Liegt es nicht vielmehr daran das die Ämter die Daten untereinander nicht austauschen/abgleichen? Wenn also dem neuen Vet nicht bekannt ist das ein Tierhalteverbot besteht, auf welcher Grundlage sollte er dann Handlungsbedarf sehen/haben?

Woran das liegt,das Daten nicht weitergereicht werden ,das möchte ich auch gerne wissen.Vielleicht Interessenlosigkeit ?;)

Wie mir bekannt ist, gibt es in D keine Datenbank in der Leute mit Tierhalteverbot/ Tierhaltebeschränkung bzw. Tierschutzvergehen registriert .:sauer:
Deshalb haben Vetämter keine Kenntnis über solche Leute. Vetämter werden auch nicht von den Einwohnermeldeämtern informiert, wer in den Zuständigkeitsbereich gezogen ist.
Deshalb ist es ja so einfach für solche Leute einfach wo anders hin zu ziehen und dort weiter zu machen wie bisher. Erst wenn es dort wieder zu Anzeigen kommt, gehen die Amtsvets eventuell mal vorbei, aber auch dann kennen sie die Vorgeschichte nicht, da sie nicht wissen an welchem Ort zuvor gelebt wurde und wie es dort ausgegangen ist.:(
 
Vielleicht hört man ja auch etwas über die Hunde, die nicht vermittelt wurden?
Wieviele sind noch am Leben und wie leben sie.

Von dem Verfahren verspreche ich mir kein langfristiges Tierhalteverbot oder sonst eine empfindliche Strafe. Wie man bei G.K. lernen musste.
Mir sagte einmal ein Anwalt : Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Leider wahr.

Tula
 
@ Tula, bei 2 Hunden weiß ich es sicher schau mal bei "Tierpension unter den Linden "



die beiden habe ich dort kennen gelernt, 2 reizende alte Herren :love::love::love: und denen geht es bei Heike super
 
@ onidas - ich weiss !! Haben sich toll entwickelt und fast hätt ich mal ein Plätzchen für sie gehabt,leider nur fast.
Mir geht es um die Hunde in Meissen...wie viele sind es noch, wie geht es denen, die noch leben? Das wird Herr A. hoffentlich berichten. 2 sind wohl noch in Jena.

Tula
 
Verhandlung gegen Frau P. ist im Oktober - nur für die welche es interessiert.

Sobald ich den Termin weiß stelle ich ihn ein
 



Die Verhandlung zu diesen Fall ist am 1.10.2012 am Amtsgericht Eisenach, Saal 301. Bin gespannt was raus kommt.
 
Der Prozess wurde am 1.10. abgetrennt.Der Mitangeklagte ,der 67 jährige Partner der Frau P.,der möglicherweise kranke Mann,der nach Ansicht des Staatsanwaltes "nicht die Fäden gezogen hat",wurde am 1.10. zu einer Geldstrafe sowie Tierhaltungsverbot verurteilt.
Der Prozess gegen die Angeklagte,die bisher schweigt,wird am 19.Oktober fortgesetzt.

Quelle:in.Südthüringen.de (2.10.)
 
Der Prozess wurde am 1.10. abgetrennt.Der Mitangeklagte ,der 67 jährige Partner der Frau P.,der möglicherweise kranke Mann,der nach Ansicht des Staatsanwaltes "nicht die Fäden gezogen hat",wurde am 1.10. zu einer Geldstrafe sowie Tierhaltungsverbot verurteilt.
Der Prozess gegen die Angeklagte,die bisher schweigt,wird am 19.Oktober fortgesetzt.

Quelle:in.Südthüringen.de (2.10.)

Damit andere nicht auch wie ich erst suchen müssen, hier der ganze Text. ;)
 
Der Prozess wurde am 1.10. abgetrennt.Der Mitangeklagte ,der 67 jährige Partner der Frau P.,der möglicherweise kranke Mann,der nach Ansicht des Staatsanwaltes "nicht die Fäden gezogen hat",wurde am 1.10. zu einer Geldstrafe sowie Tierhaltungsverbot verurteilt.
Der Prozess gegen die Angeklagte,die bisher schweigt,wird am 19.Oktober fortgesetzt.

Quelle:in.Südthüringen.de (2.10.)

Damit andere nicht auch wie ich erst suchen müssen, hier der ganze Text. ;)

Danke,die Technik "link"(te) bei mir nicht..;)
:rotwerd: :D
 
Der Prozess wurde am 1.10. abgetrennt.Der Mitangeklagte ,der 67 jährige Partner der Frau P.,der möglicherweise kranke Mann,der nach Ansicht des Staatsanwaltes "nicht die Fäden gezogen hat",wurde am 1.10. zu einer Geldstrafe sowie Tierhaltungsverbot verurteilt.
Der Prozess gegen die Angeklagte,die bisher schweigt,wird am 19.Oktober fortgesetzt.

Quelle:in.Südthüringen.de (2.10.)

Damit andere nicht auch wie ich erst suchen müssen, hier der ganze Text. ;)

Danke,die Technik "link"(te) bei mir nicht..;)
:rotwerd: :D

War eben eine gute Zusammenarbeit, denn ohne dein Zitat hätte ich es nicht mal gefunden. :D
 
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