Ich war heute in Mannheim in L6 auf dem Polizei-Präsidium, um Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz § 17 zu erstatten. Ich gebe mal mein Gedächtnisprotokoll wieder...
Die erste Aussage einer Beamtin auf der Wache war in etwa "Pech, wenn der Kampfhund ohne Leine ist und nicht im Einwirkungsbereich des Halters. Was muss der seinen Hund auch laufen lassen, wo gerade gemäht wird." Die Beamtin wies darauf hin, bei IHREM Hund würde das nicht passieren, da dieser aufs Wort gehorche. Und sei der Hund beim Besitzer gewesen, wäre dieser ja wohl mit umgemäht worden. Also habe der Halter gar nicht auf seinen Hund geachtet und das ganze sei sowieso ein Unfall und keine Tierquälerei. Daher gäbe es auch nichts anzuzeigen.
Auf meine Frage hin, ob ich dann festhalten darf, dass die Beamten im PP sich weigern, meine Anzeige aufzunehmen, kam erst einmal die Gegenfrage, ob ich Anwältin sei. Dabei schwang ein Unterton mit in der Art von aha, eine Anwältin, die Publicity sucht.
Nun ja, nachdem ich mich als Nichtanwältin aber Bürgerin zu erkennen geben konnte, war ein weiterer Beamter wenigstens so nett, in der Datenbank nachzusehen, ob da schon etwas läuft.
Gleichzeitig kamen leider auch Aussagen, teils von der Beamtin, teils von ihrem Kollegen, wie "Das haben sie heute in der Bildzeitung gelesen und glauben, das jetzt anzeigen zu müssen?" (nein, ich habe es nicht in der Bildzeitung gelesen), "Wenn es so viele Zeugen gibt, kann der Geschädigte sie ja gerne benennen" (das gebe ich gerne weiter), "Sie meinen, weil sie etwas vom Hörensagen mitbekommen haben, Anzeige erstatten zu müssen?" (das sehe ich als meine Bürgerpflicht, wenn ich Kenntnis von einer Straftat erlange, diese anzuzeigen), "Wieso erstattet der Geschädigte nicht selbst Strafanzeige, das scheint ihm wohl nicht so wichtig zu sein" (Vielleicht ist der Halter bei seiner Absicht, den Herrn anzuzeigen genauso abgewimmelt worden, wie sie es jetzt mit mir versuchen?), "Wieso hat der Geschädigte nicht am 'Tatort' die Polizei gerufen?" (Weil er um das Leben seiner Hündin gekämpft hat und mit dieser schnellstens in die Tierklinik musste).
Der Beamte hat noch gesagt, dass es schlimm sei, dass Vicky zu Tode gekommen ist. Und dass Kampfhund oder nicht für ihn keine Rolle spiele. Hund sei Hund.
Der Beamte hat dann einen Aktenkundigen Vorfall gefunden und mir mitgeteilt, dass "die Sache" schon läuft. Wenn ich meine, trotzdem Anzeige erstatten zu müssen, könne ich mich aber gerne an die Staatsanwaltschaft in Mannheim wenden.
Netterweise wurde mir beim Gehen noch mit auf den Weg gegeben, dass ich jederzeit Willkommen sei, wenn ich wieder mal eine Anzeige erstatten möchte.